Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Privater mit Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  107. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 28.04.2020 ö 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Abwägungen aus der Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult. Die Synopse ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag
Das bisherige bauleitplanerische Verfahren stellt sich stichpunktartig wie folgt dar:

15.03.2018
Auftaktbesprechung und Aufstellungsbeschluss
Im Südosten des Ortsteils Wörleschwang sollte Baurecht für Wohnbebauung geschaffen werden, um die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten und zu decken. Ziel war die Realisierung eines kleinteiligen Wohnungsbaus in Form von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern, sowie einer begrenzten Zahl von Mehrfamilienhäusern.

Mit der Ausarbeitung der Bauleitplanung wurde das Ingenieur Büro Steinbacher-Consult beauftragt.

Als besondere Herausforderung stellte sich während des Verfahrens der Umgang mit wild abfließendem Außengebietswasser dar.

Nach der Novelle des BauGB vom Mail 2017 war die Aufstellung des Bebauungsplans auf der Rechtsgrundlage des § 13 b BauGB i. V. m. dem beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB möglich (Bebauungsplan mit Außenbereichsflächen im Anschluss an § 34 BauGB-Gebiet). Es entfiel deshalb die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und TöB gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Ebenso war kein Umweltbericht etc. erforderlich. Gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten darüber hinaus Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung als erfolgt oder zulässig, was bedeutet, dass kein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich war.

29.11.2018
Billigungsbeschluss zur Fassung der Bebauungsplan-Entwurfsfassung vom 29.11.2018 und gleichzeitiger Auslegungsbeschluss für das Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB

Vom 27.12.2018 bis 04.02.2019
Auslegung
sowie Anschreiben vom 19.12.2018 an Behörden und sonstige TöB

Aufgrund der Stellungnahme der Regierung von Schwaben, Landes- und Regionalplanung, musste das Verfahren unterbrochen werden. Das Planungsbüro LARS-consult wurde mit einer Bestands- und Bedarfsanalyse zum Wohnraum im Ortsteil Wörleschwang beauftragt.

28.11.2019
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, gleichzeitiger Billigungsbeschluss der Bebauungsplan-Entwurfsfassung vom 28.11.2019 und Beschluss zur erneuten Auslegung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB. Die Bestands- und Bedarfsanalyse wird Anlage des Bebauungsplans.

Vom 07.01.2020 bis 10.02.2020
Erneute Auslegung
sowie Anschreiben vom 18.12.2019 an Behörden und sonstige TöB

Das beauftragte Ing. Büro und die Verwaltung haben sich im Februar 2020 mit den Stellungnahmen befasst. Die Behandlung/Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen wird vom Ingenieur-Büro Steinbacher-Consult anhand der beiliegenden Synopse vorgetragen.  (Beschlussvorlage mit Synopse wurden den Marktgemeinderäten durch Einstellung ins RIS zeitgerecht zugänglich gemacht). Aufgrund der Stellungnahmen ist keine weitere Auslegung erforderlich; das Verfahren kann zu seinem Abschluss gebracht werden.

Es stehen für die MGR-Sitzung am 26.03.2020 damit noch folgende Verfahrensschritte an:

  • Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung vom 07.01.2020 bis 10.02.2020 eingegangenen Stellungnahmen

  • Satzungsbeschluss

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan tritt damit in Kraft.

Nach dem Bauleitplanverfahren steht nun die Erschließungsplanung an, die vom technischen Bauamt im Hause durchgeführt werden wird.

In Kürze erfolgt die Antragstellung für die Vermessungen der Straße und der Bauparzellen sowie die Beauftragung eines Verkehrswertgutachters zur Ermittlung des Verkaufspreises im Baugebiet „An der Wiege II“, Wörleschwang.

Datenstand vom 05.06.2020 09:52 Uhr