1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 "An der Wiege II", Wörleschwang; Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  107. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 28.04.2020 ö 5

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Berichtigung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Bebauungsplan Nr. 54 „An der Wiege II“, Wörleschwang wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufgestellt („….das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss ist bis zum 31.12.2021 zu fassen“). Analog § 13 a BauGB ist dort keine FNP-Änderung (mit einem entsprechenden bauleitplanerischen Verfahren), sondern lediglich nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes die nachrichtliche Berichtung des FNP erforderlich (vgl. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.03.2018 wird insoweit verwiesen.

Bei der Vergabe der Bauleitplanung in der Sitzung des Marktgemeinderates am 23.11.2017 an das Ing. Büro Steinbacher-Consult, Neusäß, wurde bereits beschlossen, dass bei der Bemessung des Honorars zu berücksichtigen ist, welches Bauleitplanverfahren zur Anwendung kommt (herkömmliches Verfahren oder Verfahren nach § 13 b BauGB).

Datenstand vom 05.06.2020 09:52 Uhr