Errichtung eines Doppelstabmatten- und eines Sichtschutzzaunes sowie Errichtung einer Gartenhütte und eines Gewächshauses, Kreuzbergstraße 22, Fl.Nr. 130/11, Gmkg. Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  003. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 23.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 003. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 23.07.2020 ö 8.1

Beschluss 1

Dem Antrag zur Errichtung eines Doppelstabmatten- und eines Sichtschutzzaunes sowie Errichtung einer Gartenhütte und eines Gewächshauses, Kreuzbergstraße 22, Fl.Nr. 130/11, Gmkg. Wörleschwang, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Der Doppelstabmattenzaun darf mit einer maximalen Höhe von 1,40 m anstatt max. 1,10 m gemäß den Planunterlagen errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

  • Der Sichtschutzzaun darf mit einer maximalen Höhe von 2,00 m anstatt max. 1,10 m gemäß den Planunterlagen errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Beschluss 3

  • Der Sichtschutzzaun darf mit einer maximalen Höhe von 2,00 m anstatt max. 1,10 m an der südlichen u. westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Beschluss 4

  • Auf dem Grundstück dürfen zwei Nebengebäude anstatt maximal einem Nebengebäude gemäß den Planunterlagen errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 08:09 Uhr