Vergabe einer Straßenbezeichnung am Sortimo Innovationspark Zusmarshausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
006. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.08.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Für die Zufahrtsstraße zum Sortimo Innovationspark Zusmarshausen wird die Straßenbezeichnung „Am Innovationspark“ vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
Kurzbericht
Sachvortrag:
Für die Zufahrtsstraße zum Sortimo Innovationspark Zusmarshausen muss eine eigene Straßenbezeichnung vergeben werden. Grundsätzlich sind die Gemeinden für den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte zuständig und haben für eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu sollen auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern vergeben werden. Für die Namensgebung von Straßen ist der Marktgemeinderat nach der Geschäftsordnung zuständig.
Seitens der Firma Sortimo wurde als Straßenbezeichnung „Am Innovationspark“ vorgeschlagen. Mit Beschluss vom 19.01.2017 wurde für den Bebauungsplan der Name „Sortimo Innovationspark Zusmarshausen“ festgelegt.
Selbstverständlich können für die Bezeichnung der Straße noch weitere Vorschläge eingebracht werden.
Diskussionsverlauf:
Einige Marktgemeinderäte waren der Meinung, dass eine andere Straßenbezeichnung gesucht werden sollte, andere wiederum befürworteten den Vorschlag.
Nach langer Diskussion wird folgender Antrag zur Geschäftsordnung gestellt:
Die Diskussion soll beendet werden und die Abstimmung erfolgen:
Abstimmungsergebnis: Ja: 8 Nein: 10
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Weitere Vorschläge sind:
Nachdem keine weiteren Vorschläge kamen wurde abgestimmt. Begonnen wurde mit dem Vorschlag der Verwaltung.
Datenstand vom 29.09.2020 09:27 Uhr