Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, Am Wirtsgehau 14, Fl.Nr. 130/32, Gmkg. Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  005. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.10.2020 ö beschließend 4.1

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, Am Wirtsgehau 14, Fl.Nr. 130/32, Gmkg. Wörleschwang, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt:

  • Die Stellplätze dürfen gemäß vorliegender Planung mit Abweichung zu § 4 Abs. 2 der Stellplatzsatzung errichtet werden.

  • Die Dachneigung darf 38° anstatt 28 – 35° betragen.

  • Die Kniestockhöhe darf 75 cm anstatt max. 50 cm betragen.

  • Die Dachgauben dürfen mit einem Schleppdach anstatt mit einem Satteldach errichtet werden.

  • Das Dachgeschoss darf als 2. Vollgeschoss errichtet werden.

  • Die Geschossflächenzahl darf 0,55 anstatt max. 0,5 betragen.

  • Die Baugrenze darf durch die Balkone und Terrassen im Süden  um 1,10 m überschritten werden.

  • Die Abgrabungen für den Lichtgraben an der Westseite dürfen plangemäß vorgenommen werden.

  • Als Bezugspunkt für die Fußbodenhöhe darf eine NN-Höhe von 459,29 m ü. NN angenommen werden.

Sollte der Bauantrag (Änderungsantrag) in selber Form vorliegen, kann dieser auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2020 12:17 Uhr