Neubau einer Garage und eines Windfanges sowie Errichtung einer Gaube auf das bestehende Haus, Brunnenstraße 3, Fl.Nr. 2965, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  005. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.10.2020 ö beschließend 4.3

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau einer Garage und eines Windfanges sowie Errichtung einer Gaube auf das bestehende Haus, Brunnenstraße 3, Fl.Nr. 2965, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

  • Die Baugrenzen dürfen gemäß vorliegender Planung überschritten werden.

  • Die Dachgaube darf gemäß vorliegender Planung errichtet werden.

  • Das Garagendach darf eine Neigung von 40° vorweisen.

Sollte der Bauantrag in selber Form vorliegen, kann dieser auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2020 12:17 Uhr