Errichtung eines Doppelcarports und eines Geräteschuppens, Schloßstraße 8, Fl.Nr. 1109/1, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  005. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 08.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 005. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 08.10.2020 ö beschließend 5.1

Beschluss

Dem Antrag zur Errichtung eines Doppelcarports und eines Geräteschuppens, Schloßstraße 8, Fl.Nr. 1109/1, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Der Carport darf die Baugrenze in Richtung Westen um 2,00 m überschreiten.
 
  • Der Geräteschuppen darf gemäß vorliegender Planung außerhalb des Baufensters errichtet werden.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.11.2020 12:17 Uhr