Gigabitförderung im Breitbandausbau Information durch Thomas Gruber, Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  009. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 009. Sitzung des Marktgemeinderates 15.10.2020 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 16.07.2020 mit dem Breitbandausbau befasst. Damals wurde auch darauf hingewiesen, dass Herr …, Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Augsburg, über die neue Bayerische Gigabitrichtlinie informieren wird.
Herr … ist anwesend und informiert anhand einer Präsentation.

Diskussionsverlauf:
Herr …, Breitbandpate des Marktes Zusmarshausen, ist ebenfalls anwesend. Im Vergleich zum letzten Breitbandausbau im Jahr 2015 gab es eine sehr starke Preissteigung der Netzbetreiber. 2015 lag der Preis pro Anschluss bei 4.000 Euro teilt Herr … mit.
Er informiert das Gremium über den Stand der Markterkundung. Die Liste des Marktes Zusmarshausen stimmt nicht mit der Liste des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung überein. Auf der Liste des Marktes Zusmarshausen stehen derzeit 128 Adressen mehr als auf der Liste des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Er teilt mit, dass die Liste der Markterkundung Adressgenau stimmen muss. Im Rahmen der Förderung können nur die Adressen ausgebaut werden, die gemeldet werden. Eine Nachmeldung ist nicht möglich.
Außerdem muss die Gemeinde in der Liste zwischen gewerblichen und privaten Anschlüssen unterscheiden. Diese Unterscheidung ist sehr schwierig da z.B. auch Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oft als Gewerbe angemeldet sind.

Das Baugebiet „An der Wiege II“ wird von der Telekom eigenwirtschaftlich, also ohne Fördergelder, ausgebaut. Eine schriftliche Zusage hierfür liegt bereits vor.

Aus dem Gremium kamen viele Fragen zur Meldung anhand der Adresslisten. Damit niemand vergessen wird, wurde kurz über einen Aufruf der Bevölkerung über den Marktboten nachgedacht. Dies bedeutet aber einen sehr hohen Aufwand für die Verwaltung. Deshalb sollte dies vorher nochmals mit den Sachgebietsleitern besprochen werden.
Eine Nachmeldung ist laut Herrn Ritter nicht möglich, da der Ausbau als Baumaßnahme ausgeschrieben wird und die Ausschreibung feste Vorgaben beinhalten muss.

Auf die Frage, ob neben Wörleschwang und Gabelbachergreut auch andere Gebiete berücksichtigt werden könnten, schlug Herr … vor, alle Gebiete im Rahmen der Markterkundung nochmals anzusehen.

Einige Markträte wiesen darauf hin, dass das Thema Home-Office auch berücksichtigt werden sollte. Herr … erklärt darauf hin, dass es sich bei einem Home-Office Arbeitsplatz nicht um ein Gewerbe handelt.

Auf die Frage, ob eine Zustimmung der Grundstückseigentümer für den Ausbau auf ihrem Grundstück vorliegen muss antwortete Herr …, dass die Grundstücke betreten werden müssen und dazu das Einverständnis erforderlich ist. Es ist auch möglich, den Anschluss in das Grundstück legen zu lassen ihn aber nicht zu nutzen. Dafür ist das Förderprogramm aber nicht gedacht.

Auf die Frage, ob die Kosten, die nicht vom Förderprogramm gedeckt werden auf die Grundstücke umgelegt werden antwortet Bgm. Uhl, dass diese Kosten von der Gemeinde bezahlt werden.

Zum Ende der Diskussion weist MR Wörle auf einen Antrag von MR Steffen Kraus aus dem Dezember 2019 hin, das Thema Breitbandausbau regelmäßig im Marktgemeinderat zu behandeln.
Das Thema Breitbandausbau soll in 3 Monaten wieder behandelt werden.

Datenstand vom 14.12.2020 14:57 Uhr