Billigungsbeschluss sowie Beschluss über die erneute Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  011. Sitzung des Marktgemeinderates, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 011. Sitzung des Marktgemeinderates 26.11.2020 ö 2.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Fläche für Windenergieanlagen“, gefertigt vom Ingenieurbüro Kling Consult, Krumbach, in der Fassung vom 26.11.2020 (Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht vom 26.11.2020; außerdem Raumanalyse mit Plänen Ausschluss/Tabuflächen, Restriktionsflächen, Vorschlagsflächen in der Fassung vom 13.11.2012) und beschließt dessen erneute Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB beauftragt. Die Dauer der Auslegung wird auf 1 Monat festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Die im vorhergehenden Tagesordnungspunkt beschlossenen Änderungen und Ergänzungen wurden vom Ingenieurbüro Kling Consult bereits in die neuerliche Fassung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Dieser Fassung wird der Stand der heutigen Sitzung, also 26.11.2020 gegeben.


Dieser Beschlussvorlage liegen deshalb bereits bei:

  • Der Entwurf der 13. Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht in der Fassung des Sitzungstages (26.11.2020) sowie

  • Raumanalyse, Plan 1 zur Raumanalyse Ausschluss/Tabuflächen, Plan 2 zur Raumanalyse Restriktionsflächen, Plan 3 zur Raumanalyse Vorschlagsflächen in der Fassung vom 13.11.2012, weil an der Raumanalyse mit ihren Plänen seit 2012 nichts geändert wurde.

Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.11.2020 sowie Raumanalyse mit den 3 Plänen in der Fassung vom 13.11.2012 bilden zusammen die neuen Auslegungsunterlagen für die anstehende erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der TöB und Behörden (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB).

Datenstand vom 25.01.2021 14:23 Uhr