Rathaus Zusmarshausen - Anbindung an das Breitbandnetz Förderung GWLANR für Rathäuser


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 14. Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt einem Glasfaserausbau des Rathauses zu. Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Consulting Büro zu beauftragen und die entsprechenden Leistungen auszuschreiben.  Der Förderantrag ist vor Vergabe der Leistungen an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu stellen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind für das Jahr 2021 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Auf Grundlage der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (GWLANR) ist eine spezielle Förderung des Breitbandausbaues für Rathäuser möglich. Hierbei handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Gefördert wird ein reiner Glasfaseranschluss (FTTB). Die Höhe der Förderung beträgt 90% mit maximal 20.000€ und 50.000€ bei einem bestehenden Anschluss an das Bayerische Behördennetz. Das Rathaus der Marktgemeinde Zusmarshausen ist bereits an das Behördennetz angebunden, daher wird der Förderhöchstsatz von 50.000€ wirksam. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000€. Die Laufzeit des Förderprogrammes ist bis zum 31.12.2021 begrenzt. Die Besonderheit an diesem Förderprogramm ist, dass im Vorfeld keine Markterkundung notwendig ist. Die „Markterkundung“ erfolgt im Zuge der Ausschreibung.

Folgende Fördervoraussetzungen müssen gegeben sein,

  • Kein bestehender oder geplanter Glasfaseranschuss bis zum Gebäude (gefördert oder eigenwirtschaftlich)
  • Sicherstellung einer durchgängigen Glasfaserinfrastruktur bis zum Gebäude


Der Ablauf müsste wie folgt aussehen,

  1. Ermittlung der vorhandenen und ggf. geplanten Infrastruktur am Rathausstandort
  2. Einholung von Angeboten / Vergabeverfahren
  3. Vor Auftragsvergabe: Einreichung des Förderantrags bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung)
  4. Nach Eingang des Förderantrags oder nach Förderbescheid: Beauftragung und Bau
  5. Nach Schlussrechnung: Einreichung des Verwendungsnachweises bei der Bewilligungsbehörde, nach Prüfung des Verwendungsnachweises Mittelauszahlung durch Bewilligungsbehörde

Das Vergabeverfahren unterliegt strengen Vorgaben des Fördergebers, daher sollte die Ausschreibung und Vergabe von einem geeigneten Consulting Büro begleitet werden. Das Einholen von entsprechenden Angeboten könnte im Zuge einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb stattfinden. Auch die Kriterien können vorab von der Marktgemeinde Zusmarshausen festgelegt werden, wie z.B. der Endkundenpreis, die Ausbaukosten oder auch der Reaktionszeitraum für den Entstörungsdienst.

Die Infrastruktur wurde bereits im Zuge des Schulstraßenausbaues, durch die Verlegung eines Leerrohres im Bereich des Gehweges, geschaffen. Dies könnte zur späteren Leitungsführung dienen.




Diskussionsverlauf:
Das Gremium erkundigt sich, ob das Consulting-Büro zwingend notwendig ist oder ob hier Kosten eingespart werden können. Außerdem müsse man prüfen, ob die Grund- und Mittelschule Zusmarshausen ebenfalls mit angebunden werden kann.
Das Consulting-Büro sollte auf Empfehlung von Herrn … dringend eingeschaltet werden, da die Regierung von Schwaben hierauf beim Förderantrag sehr viel Wert legt. Die Anbindung der Schule wurde bereits beachtet und entsprechende Gespräche geführt. Dies muss aber noch im Schulverband behandelt werden.

Datenstand vom 08.02.2021 16:21 Uhr