Veränderungen im Rahmen der Haushaltmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  008. Sitzung des Marktgemeinderates, 01.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 008. Sitzung des Marktgemeinderates 01.10.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben der laufenden Nummer 3 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 30.000 € bzw. 60.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßige Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.

Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.09.2020 beschlossen, der Deckung der laufenden Nummern 1 und 2 zuzustimmen und empfiehlt dem Marktgemeinderat, der Deckung der laufenden Nr. 3 ebenfalls zuzustimmen.

lfd. Nr.
Haushalts-
stelle
Text
Ansatz
in €
Jahresrechnungs-ergebnis in €
Mittelbereit-stellung
in €
üpl./
apl.
1
1.8151.9501
Mehrausgaben Grundstücks- anschlusskosten Wasser
7.000
  18.494,13
11.494,13
üpl.

Die Deckung erfolgte über die Mehreinnahmen bei den Grundstücksanschlusskosten (HHSt. 1.8151.3512).






2
1.6339.9590
Ansiedlung Einzelhandel südl. der Roth
0
13.688,44
13.688,44
apl.

Das rechtliche Bauamt hat die Mittelanmeldung der Einnahmen und Ausgaben bezüglich der Ansiedlung des Einzelhandels südl. der Roth übersehen. Die außerplanmäßigen Ausgaben konnten durch die entsprechenden außerplanmäßigen Einnahmen i.H.v. 12.431,46 Euro (HHSt. 1.6339.3590) und durch Mehreinnahmen i.H.v. 1.256,98 Euro bezüglich der Straßenausbaubeitragspauschale (HHSt. 1.6300.3610) gedeckt werden.






3
0.9000.8100
Gewerbesteuer-umlage
1.113.100
1.373.573,00
260.473,00
üpl.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2019 war die Jahresrechnung 2018 noch nicht gelegt. Bei Erstellung der Jahresrechnung 2018 offenbarte sich, dass im Jahr 2018 sehr viel mehr Gewerbesteuereinnahmen (HHSt. 0.9000.0030) vereinnahmt wurden, als für den Haushalt 2018 prognostiziert. Dementsprechend höher gestaltete sich auch die Gewerbesteuerumlage für das 4. Quartal 2018, die anhand der Gewerbesteuereinnahmen berechnet wird und erst im Jahr 2019 fällig geworden ist.
Die Mehrausgaben konnten wie folgt gedeckt werden:
  • 84.673,00 Euro Mehreinnahmen Gemeindeanteil Umsatzsteuer (HHSt. 0.9000.0120)
  • 50.000 Euro Inanspruchnahme Deckungsreserve (HHSt. 0.9141.8500)
  • 125.800 Euro Minderausgaben im Bereich Musikschule (HHSt. 0.3331.6721) bezüglich Erstattungen an die Gemeinde Horgau, da für die Jahre 2018 und 2019 noch keine Abrechnung über die entsprechend zu zahlenden Abschläge eingegangen ist.


Datenstand vom 29.10.2020 10:22 Uhr