Sachvortrag:
In der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Angebot für eine Vorprüfung/Machbarkeitsstudie für einen Geh- und Radweg zwischen der Staatsstraße St 2027 und der Straße „Im Zusamtal“ einzuholen. Dabei war eine Untersuchung nötig, ob der Geh- und Radweg an der Nord- oder an der Südseite der Gollenhofer Straße sinnvoller ist. Ebenfalls waren genauere Kosten zu ermitteln.
Aus Prioritätsgründen wurde dieses Projekt noch nicht verwirklicht. Ebenfalls wurde es
vorerst aus dem Haushaltsplan 2021 herausgenommen. Dennoch ist nun eine Möglichkeit entstanden, welche die Umsetzung des Geh- und Radwegs in den Jahren 2021-2023 erstrebenswert macht.
Durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist, im Rahmen des Klimaumweltschutzprogrammes 2030, ein Sonderprogramm „Stadt und Land“ entstanden. Hierbei handelt es sich um die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen der Länder und Gemeinden in den Radverkehr.
Ziele des Sonderprogramms sind u. a. der Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst getrennten Radnetztes, die Erstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder und eine Verkehrsverlagerung durch den Umstieg von Kfz auf Fahrräder. Dies soll die Luftreinhaltung und den Lärmschutz fördern, Stau auf den Straßen vermeiden und vor allem zum effizienten Klimaschutz beitragen.
Um diese Vernetzung umsetzen zu können, stellt der Bund bis zum Ablauf des Jahres 2023 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr in Höhe von bis zu 657 Millionen Euro zur Verfügung, wobei 14,8 % (ca. 95 Millionen) voraussichtlich Bayern erhält.
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 %. Bis zum 31.12.2021 beteiligt sich der Bund an der Finanzierung förderfähiger Maßnahmen mit einem Regelfördersatz von bis zu 80 %.
Förderfähig sind u. a.
- ein Neubau, wenn der Radweg straßenbegleitende und möglichst getrennt vom Kfz-Verkehr ist,
- eigenständige Radwege,
- Fahrradstraßen und -zonen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Investition
- bau- und verkehrstechnisch einwandfrei ist,
- unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist,
- eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre hat und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales aufweist,
- nicht ausschließlich touristischen Verkehr dient oder zu dienen bestimmt ist,
- die Planung im Rahmen des integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgt,
- dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast der Länder und Gemeinden betrieben und unterhalten werden kann.
Des Weiteren ist die Förderung durch den Bund während des Baus und nach Fertigstellung in geeigneter Form auszuweisen. Dabei sind das Logo „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ und eine Dachmarke (wird zur Verfügung gestellt) zu verwenden.
Ebenfalls wird hingewiesen, dass das Förderprogramm nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden darf. Die Gemeinden müssen somit einen Eigenanteil finanzieren.
Kostenschätzung aus dem Jahr 2012 in Hochrechnung auf das Jahr 2021:
Ausgehend von 5% Baupreisentwicklung und 15% Baunebenkosten (2012-2021)
Geh- und Radweg: ca. 500 m á 327,44 € 163.720,00 €
Ingenieurbauwerke: Brücke über die Zusam ca. 131.862,92 €
2 Durchlässe á 62.053,12 € 124.106,24 €
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419.689,16 €
+ 19% MwSt. 79.740,94 €
Gesamt 499.430,10 €
Baunebenkosten 62.953,37 €
+ 19% MwSt. 11.961,14 €
Gesamt 74.914,51 €
Insgesamt geschätzte Kosten: 499.430,10 € + 74.914,51 € = ~ 574.345,00 €
Wenn die Maßnahme i.H.v. 80% gefördert wird, hat der Markt Zusmarshausen einen Eigenanteil der Baukosten von rund 99.900,00 € zu finanzieren. Die Planungsleistungen werden nicht gefördert und müssen ebenfalls von der Gemeinde getragen werden.
Die ca. Kosten für das Haushaltsjahr 2021, um eine fertige Entwurfsplanung bis zum 31.12.2021 einreichen zu können, würden sich wie folgt belaufen:
Entwurfsvermessung ca. 2.000,00 €
Baugrundgutachten ca. 4.000,00 €
Leistungsphase 1 ca. 1.200,00 €
Leistungsphase 2 ca. 11.800,00 €
Leistungsphase 3 ca. 14.700,00 €
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33.700,00 €
+ 19% MwSt. 6.403,00 €
Gesamt 40.103,00 €
Diskussionsverlauf:
Auf Nachfrage erläutert Herr …, dass ein Fördersatz bis zu 80 %, je nach verfügbaren Geldern im Fördertopf, möglich sei. Auch die Planungskosten sind hierbei förderfähig.
Für die Mehrheit des Gremiums sollte die Chance für den Lückenschluss ergriffen werden.