Veränderungen im Rahmen der Haushaltsmittelbewirtschaftung gegenüber dem Haushaltsplan 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Marktgemeinderates, 25.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 18. Sitzung des Marktgemeinderates 25.02.2021 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der im Sachvortrag genannten Deckung der überplanmäßigen Ausgabe mit der laufenden Nummer 1 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister über die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall. Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Betrag von 30.000 € bzw. 60.000 € im Einzelfall sind vom Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a Spiegelstrich 3 der Geschäftsordnung des Marktes Zusmarshausen). Darüberhinausgehende außer- und überplanmäßigen Ausgaben sind vom Marktgemeinderat zu beschließen.

Aufgrund dessen sind die nachfolgenden außer- und überplanmäßigen Ausgaben entsprechend zu behandeln. Entsprechende Deckungsmittel waren in allen Fällen vorhanden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.01.2021 beschlossen, der Deckung der laufenden Nummern 2 bis 4 zuzustimmen und empfiehlt dem Marktgemeinderat, der Deckung der laufenden Nr. 1 ebenfalls zuzustimmen.

lfd. Nr.
Haushalts-
stelle
Text
Ansatz
in €
Jahresrechnungs-ergebnis in €
Mittelbereit-stellung
in €
üpl./
apl.
1
0.3331.7621
Erstattung Musikschule an Gemeinde Horgau
230.000
  494.723,39
264.723,39
üpl.

Die Deckung erfolgt über außerplanmäßige Mehreinnahmen bezüglich der Gewerbesteuerkompensation (HHSt. 0.9000.0610).






2
0.4641.4140
Entgelte tariflich Beschäftigte Kindergarten Zusmarshausen
990.000
1.041.466,24
51.466,24
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.






3
0.4641.4440
Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung Kindergarten Zusmarshausen
201.000
224.692,06
23.692,06
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.


4
0.4643.4140
Entgelte tariflich Beschäftigte Kindergarten Gabelbach
305.000
322.690,23
17.690,23
üpl.

Die Deckung erfolgt über den Deckungsring 4000.



Nachrichtlich:
Die überplanmäßige Ausgabe der lfd. Nr. 1 löste keine Pflicht zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung aus, weil die zusätzliche Auszahlung i.H.v. 264.723,39 Euro die Erheblichkeitsschwelle in Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 Gemeindeordnung (x > 1 % von Gesamthaushaltsvolumen 26.686.800 Euro = 266.868 Euro) nicht überschritten hat.



Diskussionsverlauf:
Aus dem Gremium geht die Frage hervor, wie die Überschreitung bei der Haushaltsstelle 0.3331.7621 zustande gekommen ist. Die Kämmerin erklärt, dass die Gemeinde Horgau schon länger keine Anpassung der Abrechnung mehr vorgenommen hat und die Vorauszahlungen den tatsächlichen Zahlungen nicht gerecht wurden. Man hätte den Betrag in Raten zahlen können. Das Geld war aber im Jahr 2020 vorhanden, daher wurde der Betrag vollständig und sofort ausbezahlt.

Datenstand vom 20.04.2021 10:01 Uhr