Sachvortrag:
Das Landratsamt Augsburg, Soziales Betreuungswesen, Seniorenfragen, hat mit Schreiben vom 15.06.2021 zu einer Interessensbekundung „Anlaufstellen für Senioren in den Kommunen“ aufgerufen. Auszugsweise ist folgendes zu entnehmen:
„Bei der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wurde in Gesprächen mit Expertinnen und Experten sowie in den Bürgerwerkstätten der dringende Wunsch geäußert, einen festen und langfristig zuständigen Ansprechpartner für alle Belange in jeder Kommune zu haben. Die bestehende Seniorenberatung – Fachstelle für pflegende Angehörige erfüllt bereits einen wichtigen und großen Teil der Seniorenarbeit in den Kommunen. Ihr Beratungsangebot ist an den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden orientiert und folgt einem dezentralen Ansatz, da rund 80 Prozent der Beratungen im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt werden. Es ist für die Beraterinnen und Berater aber nicht möglich, dauerhaft in den Gemeinden präsent und in die Ortsgemeinschaft eingebunden zu sein. An diesem Punkt sollen die dezentralen Anlaufstellen ansetzen. Sie bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Ansprechperson, die einen niedrigschwelligen Erstkontakt bei Fragen oder Problemen ermöglicht und bei Bedarf an Fachberatungsstellen wie z. B. die Seniorenberatung weitervermitteln kann.
Ähnlich wie bei den Familienbüros im Bereich der Jugendhilfe sollte auch bei der dezentralen Seniorenberatung eine Kooperation mit den Gemeinden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder anderen Organisationen angestrebt werden. Im Konzept ist vorgesehen, dass der Landkreis Augsburg einen Personalkostenzuschuss leistet. Die konkrete Höhe wurde noch nicht beschlossen, sie soll sich aber voraussichtlich – vorbehaltlich der Haushaltsberatungen - in einem Bereich von 60 – 80 % der Personaldurchschnittskosten pro Stunde für Entgeltgruppe 9 (vergleichbar S 12) bewegen. Die Anzahl der bezuschussten Wochenarbeitsstunden wird bei 12 – 15 Stunden liegen. Die weiteren Personalkosten sowie die Sachkosten werden durch die Gemeinde bzw. den Anstellungsträger getragen. Die Bereitschaft der Gemeinde, sich an den Kosten zu beteiligen, ist Voraussetzung für die Zuschussgewährung. Die Anlaufstellen sollen überregional arbeiten, d. h. grundsätzlich kann jeder Bürger aus dem Landkreis eine beliebige Anlaufstelle aufsuchen.
Es ist vorgesehen, dass im Herbst 2021 einige geeignete Pilotprojekte ausgewählt werden, die dann ab 2022 in Betrieb gehen sollen. In der Anlage übersende ich Ihnen daher das Konzept verbunden mit der Möglichkeit für Sie als Gemeinde, Ihr Interesse an der Teilnahme an einem Pilotprojekt zu bekunden.
Wenn Sie Interesse haben, bitten wir Sie, uns bis spätestens 10.08.2021 ein Kurzkonzept oder eine kurze Beschreibung Ihrer Planungen zukommen zu lassen. Das Konzept soll unter anderem folgende Informationen enthalten:
- Standort inklusive Beschreibung der Räumlichkeiten (Barrierefreiheit!)
- Einschätzung, welchen Einzugsbereich die Stelle in etwa abdecken würde (bitte bewerten Sie diese Einschätzung für sich anhand der Ihnen bekannten regionalen Strukturen wie z. B. Verkehrsbewegungen aus den umliegenden Gemeinden, kirchliche Zugehörigkeiten, Infrastruktur, Zugehörigkeit zu Verwaltungsgemeinschaften etc., die erfahrungsgemäß Wege der Bürger beeinflussen – eine Begründung Ihrer Einschätzung ist im Konzept aber nicht notwendig)
- Geplantes inhaltliches Angebot der Stelle
- Vorgesehene Trägerschaft / Zusammenarbeit mit Organisationen / Institutionen
- Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung
Eine Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ist möglich und auch wünschenswert.
Der Beirat für Soziales und Seniorenfragen wird dann im Herbst geeignete Projekte auswählen.“
Das Konzept ist als Anlage dem Sachvortrag beigefügt. Ferner wird Seniorenbeauftragter MR Hubert Kraus näheres dazu erläutern.
Zu entscheiden ist nunmehr, ob sich der Markt für ein Pilotprojekt bewirbt.
Die Bewerbung zum Pilotprojekt soll auch im Einklang mit fiz- Familien in Zusmarshausen e.V. erfolgen.
Diskussionsverlauf:
Das Gremium unterstützt das Pilotprojekt. Auf welchen Zeitraum dieses angelegt ist, kann derzeit nicht gesagt werden. Hierzu gibt es noch keine Informationen.
MR Hubert Kraus führt aus, dass es hier keine Überschneidung mit dem Verein fiz gibt, da hier andere Schwerpunkte zugrunde liegen. Das eine ist eine Nachbarschaftshilfe, das andere eine Fachberatung. Man kann sich hier zwar gut vernetzen, jedoch sind es zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche.
Herr … von der Verwaltung teilt mit, dass bereits Kontakt mit der Familienstation aufgenommen wurde. Dort kann man sich vorstellen, die Räumlichkeiten und die Grundausstattung zu teilen. Die Familienstation hat am Montag und Mittwoch geöffnet, so dass beispielsweise Dienstag und Donnerstag die Räume von der Seniorenberatung genutzt werden können. Sollte eine Sanierung des Gebäudes anstehen, muss dringend auf eine Barrierefreiheit geachtet werden.