Erlass von Richtlinien zur Baulandvergabe für das Baugebiet "An der Wiege II" des Marktes Zusmarshausen, OT Wörleschwang


Daten angezeigt aus Sitzung:  027. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 027. Sitzung des Marktgemeinderates 22.07.2021 ö 7

Beschluss

Den Richtlinien zur Baulandvergabe für das Baugebiet „An der Wiege II“ des Marktes Zusmarshausen, OT Wörleschwang wird zugestimmt.

Die Verkaufspreise sind nach der Beschlussfassung in die Richtlinien einzufügen. 


Die Richtlinien sind wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und als Anlage beigefügt (Anlage 3). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der MGR hat erstmals in seiner Sitzung am 26.10.2017 Richtlinien für die Vergabe von Grundstücken für den Neubau von selbst genutzten Wohneigentum im Gebiet des Marktes Zusmarshausen erlassen. Diese Richtlinien fanden bei der Bauplatzvergabe im Baugebiet „Rothseeblick“ Anwendung.

Für die Baulandvergabe für das Baugebiet „An der Wiege II“ im Ortsteil Wörleschwang wurden die Richtlinien überarbeitet und entsprechend angepasst. 

Aus diesem Grund befasste sich intensiv und mit viel Mühe eine Arbeitsgruppe mit MR Aumann, MR Bermeitinger, MR Reitmayer und der Verwaltung mit der Modifizierung der Richtlinien. 

Die Richtlinien wurden in den Fraktionen erläutert und zur Beschlussfassung vorbereitet. Sie wurden bereits an den MGR übersandt und sind zudem dem Sachvortrag beigefügt. 
Vorab hat die Verwaltung einen Entwurf zur Prüfung an den Bayerischen Gemeindetag versandt. Entsprechende Ergänzungen wurden dahingehend eingearbeitet.

Die Vorbemerkungen mussten angepasst werden, insbesondere um eine diskriminierungsfreie Vergabe zu gewährleisten. 

Folgende Vergabeverfahren stehen im Richtlinienentwurf zur Auswahl:
  • Vergabeverfahren vergünstigtes Bauland
  • Vergabeverfahren zum festgesetzten Verkehrswert
  • Vergabeverfahren nach Gebot
  • Vergabeverfahren nach Konzept

Die Einkommensgrenzen wurden angepasst, die Punktekataloge geändert. 

Die Verkaufspreise pro Quadratmeter sind nur vorläufig. In der nichtöffentlichen MGR-Sitzung am 29.07.2021 werden die ermittelten Grundstückspreise durch Vertreter des Erschließungsträgers KFB vorgestellt und beschlossen. Danach können die Richtlinien in Kraft treten.



Diskussionsverlauf:
MR Aumann gibt einen Überblick über die verschiedenen Vergabekriterien.
Er informiert das Gremium, dass bezüglich der Grundstücke, die nach Gebot vergeben werden, mit dem Gutachterausschuss Kontakt aufgenommen und abgeklärt wurde, ob die zu erwartenden höheren Gebote Auswirkungen auf die Grundstückspreise haben. Der Gutachterausschuss hat mitgeteilt, dass das nicht der Fall sein wird. 

MR Reitmayer teilt mit, dass Vergaberichtlinien benötigt werden, da 6 Grundstücke unter dem Verkehrswert, also vergünstigt, verkauft werden. 
Er zeigt auf dem Plan die Grundstücke, die vergünstigt, gegen Gebot und zum Bau für Mehrfamilienhäuser angeboten werden. 
Er stellt die Richtlinien im Einzelnen vor. 

MR Bermeitinger erklärt die Gedanken zur Vergabe nach Konzept. Das Gremium erwartet ungewöhnliche Konzepte wie z.B. Energieeffizientes Bauen, innovative Bau- und Wohnprojekte, sozialer und funktionaler Mehrwert z.B. behindertengerecht, Tiefgarage, Gemeinschaftsräume, Mietwohnungen. 

GL …. informiert, dass die Zugangsbestimmungen nochmal abgeändert wurden und dass die Richtlinien nach Beschluss noch nicht in Kraft treten können, da die Preise noch nicht feststehen. Eine Veröffentlichung der Richtlinien im Juli 2021 ist nicht möglich, da wir fast am Ende des Monats sind. Deshalb werden die Richtlinien erst im August 2021 veröffentlicht. 
Er bestätigt die Aussage des Gutachterausschusses, dass die höheren Preise, die bei Vergabe nach Gebot erzielt werden, keine Auswirkungen auf die Grundstückspreise haben werden. 

Es kamen von allen Fraktionen Dankesworte an das Gremium für die Erarbeitung der Richtlinien. In der Diskussion wurden nur wenige Punkte in Frage gestellt. 

MR Dr. Hippeli bemängelt, dass über die Richtlinien nur im Gesamten und nicht für jedes Vergabeverfahren im Einzelnen abgestimmt wird. 
MR Günther ist der Meinung, dass keine getrennte Abstimmung notwendig ist, da bei der Erstellung der Richtlinien aus jeder Fraktion ein Mitglied mitgewirkt hat.  

MR Dr. Hippeli stellt den Antrag, dass über jedes Vergabeverfahren einzeln abgestimmt werden soll. 

Antrag:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass über jedes Vergabeverfahren einzeln abgestimmt wird.  
  
Abstimmung:  Ja: 5      Nein: 11
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Auf die Frage, wie viele Interessenten für die Grundstücke vorgemerkt sind und wie viele davon aus dem Gemeindegebiet stammen wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass derzeit ca. 120 Interessenten auf der Warteliste vorgemerkt und davon ca. 18 Interessenten im Gemeindegebiet wohnhaft sind. 
Es wurde auch angesprochen, ob es nicht möglich wäre einige Grundstücke erst später zu verkaufen, um auch jungen Menschen, die vielleicht in ein paar Jahren bauen möchten, diese Möglichkeit zu schaffen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nie den richtigen Zeitpunkt geben wird. 

Datenstand vom 17.09.2021 09:25 Uhr