Wiederholung Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  029. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 029. Sitzung des Marktgemeinderates 09.09.2021 ö 3.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat billigt den Bebauungsplan Nr. 25 „Steineberg, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) in der Fassung vom 09.09.2021, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, mit den heute beschlossenen Anpassungen. 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Die gemäß Abwägung empfohlenen Beschlüsse sind als Vorschlag in den Bebauungsplan Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) mit Stand 09.09.2021 eingearbeitet. 

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen auf der Grundlage der angepassten BayBO während des Verfahrens wirkt sich auf die Grundzüge der Planung und die Belange der Nachbarn aus. Dies macht eine Wiederholung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erforderlich. 

Mit der Ladung erhält der Marktgemeinderat den Bebauungsplan Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) mit Stand 09.09.2021 samt Anlagen bestehend aus

Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 09.09.2021
Vorhaben- und Erschließungsplan, in der Fassung vom 07.01.2019
Entwässerungskonzept Büro Tremel vom 19.07.2021
Untersuchung der schalltechnischen Belange vom 20.07.2020 
Auswirkungsanalyse und Verträglichkeitsprüfung der Modernisierung und Erweiterung der bestehenden ALDI-Filiale, Stand 21.07.2020
Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anlage 2 zum BauGB vom 17.12.2020


Dem Marktgemeinderat wird somit der Bebauungsplan Nr. 25 „Steineberg“, vorhabenbezogene 9. Änderung (Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel – Erweiterung bestehende ALDI-Filiale) mit Stand 09.09.2021 zur Fassung des Auslegungsbeschlusses vorgelegt. 

Datenstand vom 19.10.2021 08:58 Uhr