Bauleitplanung des Markes Dinkelscherben 24. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  038. Sitzung des Marktgemeinderates, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 038. Sitzung des Marktgemeinderates 10.02.2022 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. 
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 20.01.2021 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult über die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben und bittet den Markt Zusmarshausen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme bis 25.02.2022.
Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 25.01.2022 zu.
Eine interne Beteiligung der Kläranlage sowie der Wasserversorgung und des technischen Bauamtes hat keine Anregungen und Bedenken ergeben. 
Anlass zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes gibt eine Nachfrage des Marktes Dinkelscherben nach der Erweiterung des bestehenden Kindergartens und der Helen-Keller-Schule, sowie die Erweiterung der Erschließungsstraße. Der Flächennutzungsplan sieht für die Flächen der Planung „Bewuchs zur Eingrünung von Bauflächen“ vor. Im Zuge der Planung wird am östlichen Rand des Änderungsbereiches ein Streifen als „Bewuchs zur Eingrünung von Wohnbauflächen“ bestimmt und im restlichen Gebiet werden die Flächen als Straßenverkehrsflächen mit Zweckbestimmung öffentliche Parkflächen und Flächen für Gemeindebedarf ausgewiesen. 
Das Plangebiet der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich
  • am östlichen Ortsrand des Marktes Dinkelscherben 
  • auf dem Flurstück Nr. 1299 Gmkg. Dinkelscherben
  • umfasst 5.415 m²
  • auf derzeit ackerbaulich genutzten Flächen
  • und schließt direkt an das bestehende Schulgelände mit Kindergarten an.

Die im FNP dargestellte Ortsrandeingrünung wurde auf dem Schulgelände im Zuge der Begrünung der Außenflächen umgesetzt und ist daher nicht von der 24. Änderung des FNPs betroffen.
Biotope, Gewässer oder Schutzgebiete sind nicht betroffen. 
Für die Erweiterung des Kindergartens stehen keine besser geeigneten Standorte zur Verfügung als direkt angrenzend an den bereits bestehenden Kindergarten. Auch in Bezug auf die Umweltauswirkungen kommt es bei der gewählten Lösung zu den geringsten Eingriffen in den Naturhaushalt. 
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 12.09.2022 07:34 Uhr