Städtebauliches Konzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  053. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 053. Sitzung des Marktgemeinderates 11.10.2022 ö 3.1

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen beschließt das überarbeitete Städtebauliche Konzept, Variante C vom 11. Oktober 2022 als Grundlage für die Bauleitplanung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ mit der Maßgabe, dass die heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet werden. Die Beschlüsse hinsichtlich der Wegeanbindung im Nordosten und einer Fläche für einen Kindergarten werden vertagt. 






Die Verwaltung wird beauftragt, für das überarbeitete Städtebauliche Konzept, Variante C vom 11. Oktober 2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:

Sachverhalt und Anlass 

In der Marktgemeinderatssitzung vom 10. Februar 2022 hat sich der Marktgemeinderat für das Städtebauliche Konzept in der Variante C als Grundlage für die Bauleitplanung zum Bebauungsplan Nr. 60 „Am Kreuzle, Steinekirch“ entschieden. 

Anlass der Planung ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes im Ortsteil Steinekirch am nordöstlichen Ortsausgang.

Im Diskussionsverlauf zum geplanten Baugebiet wurden einige Punkte und Anregungen in der Marktgemeinderatssitzung vorgebracht, woraus eine Überarbeitung bzw. Anpassung dieses städtebaulichen Konzeptes und der forst- und landwirtschaftlichen Feldwegeführung   erforderlich wurde. Es wurden Vorgespräche unter anderem mit dem Staatlichen Bauamt Augsburg bezüglich der Erschließungssituation und der forst- bzw. landwirtschaftlichen Feldwegebeziehungen geführt. 

Zur geänderten land- und forstwirtschaftlichen Feldwegebeziehung erfolgten Abstimmungen mit dem Bayer. Bauernband, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie mit dem OB-Mann der Land- und Forstwirte für den Ortsteil Steinekirch. 

Hinsichtlich der Anbindung des verlegten Feldweges Fl.Nr. 339 an die Staatsstraße fand am 07.09.2022 ein Ortstermin von Bürgermeister Uhl, Verwaltung und Planer mit Herrn Reschke, Straßenverkehrsbehörde Landratsamt Augsburg, und Frau …, Polizei Bayern, statt. 

Kling Consult hat die Anregungen aus der Marktgemeinderatssitzung vom 10.02.2022 sowie das Ergebnis des Ortstermines am 07.09.2022 berücksichtigt und ein überarbeitetes Städtebauliches Konzept, Variante C, Stand MGR-Sitzung vom 11. Oktober 2022 erstellt. Kling Consult stellt die Grundzüge der überarbeiteten Planung vor und nimmt Bezug auf die Anregungen aus der Marktgemeinderatssitzung vom 10. Februar 2022 und die erfolgten Abstimmungen. 


Diskussionsverlauf:

Das Gremium diskutiert über das überarbeitete Städtebauliche Konzept, Variante C und kommt zu folgenden Ergebnissen:

Die Planung eines Kindergartens ist im vorliegenden Entwurf neu und wurde bislang nicht besprochen. Frau … erklärt hierzu, dass dies eine Anregung von SGL … war, da der Bedarf wohl gegeben ist und der Ortsteil Steinekirch noch keinen Kindergarten hat. Das Gremium debattiert über Größe und Lage des Kindergartens im Planentwurf. Auf die Frage, ob die Fläche für den Kindergarten auch reduziert werden könnte, teilt Herr … vom Büro Kling Consult mit, dass die Fläche von ca. 2.100 m² für einen 3-4 gruppigen Kindergarten mit Außenanlagen benötigt wird. Falls vom Gremium gewünscht, kann die Fläche für den Kindergarten auch wieder aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden und die Fläche kann stattdessen für Wohnbebauung genutzt werden. 

Die Entscheidung, ob ein Kindergarten im Baugebiet vorzusehen ist, wird vertagt und ist spätestens bis zur Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes zu treffen. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt die Anregung, die nordöstliche Anbindung des Baugebiets zum Feldweg herauszulassen und die Fläche stattdessen der Wohnbebauung zuzuschlagen. Das Gremium diskutiert darüber, dass zumindest ein Gehweg geplant werden sollte. Auch Herr … von Kling Consult empfiehlt zumindest eine Berücksichtigung einer fußläufigen Anbindung. 

Die Entscheidung, ob im nordöstlichen Bereich eine Anbindung des Baugebietes zum Feldweg auf der Fl.Nr. 339 vorzusehen ist, wird ebenfalls vertagt und ist spätestens bis zur Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes zu treffen. 

Aus der Mitte des Gremiums wird moniert, dass bei der vorliegenden Planung der gesamte Gewerbeverkehr durch das Wohngebiet fahren muss, da es für die Lkws im Mischgebiet keinerlei Wendemöglichkeit gibt. 

Datenstand vom 04.11.2022 10:06 Uhr