Sachvortrag:
Der Kauf bzw. Verkauf des Grundstücks Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen hat formell die übliche Vorkaufsrechtsanfrage beim Markt ausgelöst. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Vorkaufsrechtsausübung, weil das Grundstück im Bereich der Sanierungssatzung „Alter Ortskern“ liegt.
Auf die Marktgemeinderatssitzung am 11.10.2022 wird verwiesen.
Am 24.10.2022 ging bei der Verwaltung eine Mail der Bürgerliste Zusmarshausen mit der Darstellung des von dieser Fraktion verfolgten städtebaulichen Ziels für das Grundstück Fl. Nr. 20, Gemarkung Zusmarshausen, ein. Die Verwaltung bedankt sich ausdrücklich für die frühe und zuverlässige Zurverfügungstellung der Ziele bei der Bürgerliste. Es war deshalb möglich, bereits vorausschauend zumindest diese Ziele durch den Rechtsbeistand überprüfen zu lassen, ob sie geeignete städtebauliche Ziele auf dem Objektgrundstück zur Ausübung eines Vorkaufsrechts wären. Aufgrund dieser Mitteilung der BL konnte die Verwaltung noch am 24.10.2022 beim Rechtsbeistand um Prüfung bitten. Die Rückantwort des Rechtsbeistandes vom 25.10.2022 zeigt die durchaus schwierige Rechtssituation auf. Die Verwaltung verweist ausdrücklich auf diese beiden Anlagen und insbesondere auf die Ausführungen der Rechtsanwältin zu den bisherigen Zielen von ISEK, zu den Ausschlussgründen bei der Ausübung von Vorkaufsrechten, zu den Aussagen zum Wohl der Allgemeinheit, zur fehlerfreien Ermessensausübung und dazu, was erforderlich ist, wenn die bisherigen Ziele geändert werden sowie - nicht zuletzt - zur Amtshaftung. Etwas leichter sind die Ausführungen zum Bauleitplanungs- und Bauordnungsrecht sowie zum Denkmalschutz.
Weitere Zielkonkretisierungen lagen der Verwaltung bis zur Abfassung dieser Beschlussvorlage nicht vor.
Diskussionsverlauf:
SGL … erläutert den Sachvortrag sowie die Präsentation.
MR Juraschek verliest im Anschluss folgende Stellungnahme:
„Der MGR wird nun bereits zum 2. Male in eine Entscheidung zu einem Vorkaufsrecht mit ungemein großem Zeitdruck gehetzt; nach Anwesen „Strasser“ nun Anwesen „Krone“.
Dies kann nach unserer Auffassung so nicht weiter gehen und wir wünschen uns für die Zukunft ein strukturierteres und vorausschauendes, planerisches Vorgehen!
Speziell im Falle des Anwesens „Krone“ wurde von der VW und dem1. Bgm keinerlei Vorabinformation geliefert.
Es wurde von allen Fraktionen explizit gefordert ein Städtebauliches Ziel zum Anwesen „Krone“ zu benennen; das Anwesen liege auch im Umgriff der Sanierungssatzung der ISEK (Integriertes Städtebauliches Sanierungs-Konzept).
So konnte von der Bürgerliste auch ein Konzept für das Anwesen „Krone“ und dessen Umfeld abgegeben werden, weil Sanierung ein zulässiges Ziel ist, laut ISEK.
Liest man die später vorgelegte Sitzungsvorlage, so muß festgehalten werden, dass der MGR und die Bürgerliste Zusmarshausen sich jegliche Aktion zum Anwesen „Krone“ hätte sparen können.
Es liegt kein San-Bedarf vor!
Es sind deshalb für zukünftige Fälle zur Inanspruchnahme eines etwaigen Vorkaufsrechts folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Bürgerliste Zusmarshausen fordert die VW und den 1. Bgm auf, zukünftig
1. Ziel und Vorhaben des Käufers, gegen den sich das Vorkaufsrecht richten würde, müssen klar und rechtzeitig im Vorfeld jeglicher Terminssetzungen benannt werden, so dass sich der MGR und dessen Fraktionen damit erschöpfend befassen können.
2. Es ist vorab eine rechtliche Stellungnahme der VW und des 1. Bgm abzugeben, bzw. wenn nötig einzuholen. Diese hat speziell auch auf die in Punkt 1 genannte Wertigkeit der Käufer-Ziele im Rahmen einer etwaigen Vorkaufsrechtsnutzung einzugehen.
D. h. z. B., daß wenn die Ziele eines Käufers Im Einklang mit Bedarf und zum Wohle der Gemeinde ist, dann erübrigt sich jeglicher gedanke an die Nutzung eines Vorkaufsrechts.
3. Die VW und der 1. Bgm ist aufgefordert, zukünftig allen Immobilien An- und Verkaufs-Angelegenheiten, bereits beim ersten Bekanntwerden, nachzugehen. Hierbei sind auch Informationen aus der Bevölkerung und dem MGR zu berücksichtigen.
Etwaige unpassende Zeiträume und / oder Bewertungen und / oder Preisvorstellungen zur Immobilie dürfen kein Hinderungsgrund sein, den MGR einzubinden. Es liegt in der Verantwortung des MGR über eine Vorkaufsrechts-Inanspruchnahme zu entscheiden und nicht in der Verantwortung des 1. Bgm.
Zudem ist ganz offensichtlich, die Ausübung eines Vorkaufsrechts immer die schlechtere Wahl.
Es liegt kein Grund vor, das Vorkaufsrecht zu ziehen.
MfG
HGJ
BLZus“
MR Vogg stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Unterbrechung der Sitzung.
Abstimmungsergebnis: Ja 7 / Nein 11
MR Dr. Hippeli und Juraschek verlassen die Sitzung.
2. Bgm. Aumann erläutert, dass man in der Fraktion der Freien Wähler mehrheitlich der Meinung ist, die Satzungsziele nicht anzupassen. Das Vorkaufsrecht sollte aus ihrer Sicht daher nicht wahrgenommen werden. Man möchte keinen Verlust der Gastronomie, eher benötigt man diesen Betrieb mit mittelständigen Preisen. Nachdem der Käufer ein erfahrener Gastronom ist und er diesen Betrieb weiterführen möchte, sind die Sanierungsziele aus ihrer Sicht nicht anzupassen. Die Fraktion der Freien Wähler sieht an diesem Ort die Notwendigkeit der Gastronomie mit Beherbergung.
3. Bgm. Christian Weldishofer erklärt, dass es innerhalb der CSU-Fraktion unterschiedliche Meinungen zum Thema gibt und man deshalb keinen gemeinsamen Vorschlag vorbringen möchte. Aus seiner Sicht ist das bestehende Gebäude ortsbildprägend und muss in seiner Art und Weise erhalten bleiben, allerdings hätte man die Chance zusammen mit dem Giseberthof eine Mitte zu gestalten. Dies sei auch der Grund, weshalb man sich in der letzten Sitzung überhaupt für weitere Überlegungen zum Vorkaufsrecht entschieden habe.
MR Hubert Kraus schließt sich der Meinung des 3. Bürgermeisters an. Im Anschluss erläutert er einige Punkte aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept - ISEK - und zeigt auf, aus welchen Punkten und Defiziten man damit eine Verbindung schaffen könnte. Er sieht am Objekt die Möglichkeit, viele verschiedene Organisationen und öffentliche Einrichtungen an einem zentralen Punkt zusammenbringen zu können. Er sieht dort auch die Erfordernis nach ISEK und die Möglichkeit einer Verkehrsberuhigung der Augsburger Straße.
MR Bermeitinger trägt vor, dass an diesem Ort ein „betreutes Wohnen“ sinnvoll wäre, da von dort aus Einrichtungen, wie z. B. Banken, Apotheke etc. fußläufig erreichbar sind. Außerdem weist er darauf hin, dass man die Jugendlichen nicht vergessen sollte und schlägt vor, dort ein Jugendzentrum zu integrieren. Sein Vorschlag ist deshalb ein Generationenhaus.
Rechtsanwältin … erläutert im Anschluss aufgrund einer Rückfrage aus dem Gremium, dass die Weiterführung der Ziele rechtlich nicht notwendig ist, es aber nicht schaden kann, diese nochmals aufzunehmen und zu bestätigen, sofern man an den bisherigen Zielen festhalten möchte. Weiterhin weist sie darauf hin, dass die Ausübung eines Vorkaufsrechts eine Einzelfallentscheidung ist und dabei ein Ermessen vorliegt. Ob das Ermessen korrekt ausgeübt wurde, kann nur durch ein Gericht überprüft werden. Die in ihrer Stellungnahme aufgelisteten Punkte muss das Gremium bei jeder Entscheidung beachten.
Erster Bürgermeister Uhl bezieht sich auf ISEK und seine Ziele. Auch der Erhalt der Gastronomie ist ein Ziel von ISEK: Mit Blick auf den Tourismus ist zu sagen, dass man in Zusmarshausen mit 5,6 Übernachtungen pro Einwohner im oberen Bereich liegt, wenn man dies auf einen Regionalvergleich bezieht. Der Wert des Landkreises, 1,7 Übernachtungen pro Einwohner, zeigt ebenfalls deutlich, dass man in Zusmarshausen über dem Durchschnitt liegt. Das Bettenangebot ist sowieso schon begrenzt, sollten nun die Übernachtungsmöglichkeiten im Gasthof Krone noch wegfallen, würde die Situation weiter verschärft werden. Der vor kurzem in der Augsburger Allgemeinen erschienene „Heimatcheck“ beweist ebenfalls, dass die Gastronomie in Zusmarshausen äußerst positiv gesehen wird. Er plädiert daher für das Festhalten an den bestehenden Zielen aus dem ISEK.
Zur Klarstellung werden die einzelnen Vorschläge nochmals aufgezählt.
Vorschlag der Bürgerliste: Bürgerhaus
Vorschlag 2. Bgm. Aumann: Beibehaltung der Ziele aus ISEK ohne Anpassung
Vorschlag MR Bermeitinger: Generationenhaus
Vorschlag 3. Bgm. Christian Weldishofer und Hubert Kraus:
Schaffung einer Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr und Zentralisierung öffentlicher Einrichtungen
Bgm. Uhl schlägt im Anschluss vor, zuerst wieder den Abstimmungsmodus festzulegen, über den ein eigener Beschluss gefasst werden muss. Dabei soll über jeden einzelnen Vorschlag einzeln abgestimmt werden. Jeder Marktgemeinderat ist dabei insbesondere nicht auf eine Stimme begrenzt, sondern kann grundsätzlich für jeden Vorschlag stimmen.