Fahrradangebotsstreifen Zusmarhausen Vorstellung verschiedener Varianten zur Fahrradfahrerführung in Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  054. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 054. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3

Beschluss 1

Der TOP 3 soll heute abgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Beschluss 2

Aufgrund des Antrags aus der Bürgerversammlung soll die mögliche Umsetzung von Angebotsstreifen für Fahrradfahrer durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat stimmt der Variante 2, dem Angebotsstreifen für Fahrradfahrer entlang der Wertinger Str. (St 2027) – Marktplatz (ohne Schutzstreifen) – Schloßstraße (St 2027) – Geh- und Radweg (St 2027) zu. Ferner soll geprüft werden, in welcher Form im Bereich des Marktplatzes eine Markierung möglich ist.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Bürgerversammlung am 02.11.2021 wurde folgender Antrag behandelt:

Antrag 1:
Erstellung eines eigenen Fahrradstreifens für die Straßen: Marktplatz, Augsburger Straße und Wertinger Straße ab der Verkehrsampel. Breite: ca. 1 m, gekennzeichnet mit Radsymbolen auf der Fahrbahn
Marktplatz: rechte Seite bergaufwärts
Augsburger Straße: ebenfalls rechts bis zur Metzgerei Beltle
Wertinger Straße: ab der Ampel Kindergarten rechts bis zum Übergang Marktplatz
 
In der Sitzung des Marktgemeinderats am 20.01.2022 wurde dem Antrag mit folgendem Beschluss stattgegeben:
 
Beschluss:
Der Antrag aus der Bürgerversammlung wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, das Anliegen dem Landratsamt Augsburg -Straßenverkehrsbehörde- und dem Staatlichen Bauamt Augsburg (Straßenbaulastträger) zur Prüfung weiterzuleiten, da es sich bei der Wertinger Straße und dem Marktplatz jeweils um eine Staatsstraße handelt. Die Prüfung soll auch die Schloßstraße und Wertinger Straße ab Tankstelle beinhalten. Für die Augsburger Straße obliegt die Zuständigkeit dem Markt.

Die Errichtung eines Fahrradstreifens entlang der Augsburger Straße wird von der Verwaltung kritisch gesehen, da dadurch die vorhandenen Parkplätze an den Geschäften entfallen würden.

Die Umsetzung eines Angebotsstreifen für Fahrradfahrer entlang des Marktplatzes, Augsburger Straße und Wertinger Straße (St 2027) liegt im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Augsburg. Dies wurde von der Fachbehörde entsprechend geprüft.

Am 09.09.2022 erfolgte von Seiten des Landratsamtes Augsburg ein offizieller Anhörungsvorgang für die Radverkehrsführung in Richtung südlicher Ortsausgang. Es stehen dabei zwei Varianten zur Auswahl:

Variante 1:
Wertinger Str. (St. 2027) bis Einm. Welsche Gasse (Schutzstreifen)
Wertinger Str. bis Einm. Ulmer Str. (ohne Schutzstreifen)
Ulmer Str. bis Einm. Raiffeisenstr. (Schutzstreifen)
Raiffeisenstr. - Webergasse
Herrenanger - Untere Schloßsstraße -
Geh- und Radweg (St 2027)

Variante 2:
Wertinger Str. (St. 2027) bis Einm. Welche Gasse (Schutzstreifen)
Wertinger Str. u.Marktplatz (St 2027) bis Einm. Schloßplatz (ohne Schutzstreifen)
Schloßplatz (St 2027) ab Haus-Nr. 2 (Schutzstreifen)
Schloßstraße (St 2027) bis Haus-Nr. 28
Schloßstraße (St 2027) ab Haus-Nr. - Einm. Geh- und Radweg (ohne Schutzstreifen)

Von Seiten der Verwaltung wird eine Umsetzung der Variante 1, mit einer Radführung entlang der Zusamstraße anstatt der Raiffeisentraße, bevorzugt. Dies lässt sich damit begründen, dass die Ulmer Straße sowie die o. g. Nebenstraßen ein geringeres Verkehrsaufkommen als am Marktplatz und in der Schloßstraße aufweisen. Ferner sind der Marktplatz und die Schloßstraße bedingt durch die Kuppen und Kurven schlecht einsehbar, was Überholvorgänge erheblich erschweren würde.




Diskussionsverlauf:
Die Mehrheit des Gremiums ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Variante 1 (Umfahrung über die Ulmer Straße und Untere Schlossstraße) von den Fahrradfahrern nicht genutzt werden wird und diese wohl weiterhin den direkten Weg über den Marktplatz nehmen werden. 

Jedoch stellt sich ein Teil des Gremiums die Frage nach der grundsätzlichen Sinnhaftigkeit eines Fahrradangebotsstreifens, da sich die Fahrradfahrer hier in einer falschen Sicherheit wiegen. Auch dass der Fahrradangebotsstreifen jeweils nur auf einer Straßenseite vorgesehen ist, erscheint nicht nachvollziehbar, da die Fahrradfahrer in beide Richtungen fahren. Das Gremium debattiert darüber, dass ein Fahrradangebotsstreifen zwar keinen 100 %igen Schutz bietet, jedoch die Autofahrer hierdurch mit erhöhter Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme auf Fahrradfahrer am Straßenverkehr teilnehmen. 

MR Jürgen Winkler merkt an, dass der in der Präsentation lila dargestellte Weg nicht mit der Realität übereinstimmt. SGL … teilt hierzu mit, dass dies so im Fahrradverkehrskonzept dargestellt wird. 


Auf die Frage des Gremiums, weshalb nicht auch am Marktplatz ein Fahrradangebotsstreifen angebracht werden kann, teilt SGL …. mit, dass hierfür die Fahrbahn zu schmal ist, da sich in diesem Bereich ein Mitteltrennstreifen befindet. Des Weiteren befinden sich in diesem Bereich Parkbuchten. Es wird vorgeschlagen, zumindest Piktogramme in diesem Bereich anzubringen. 

Auch der Schlossplatz ist zu schmal für einen Fahrradangebotsstreifen. Erst ab Höhe Gasthof Straßer verbreitert sich die Schlossstraße, so dass der Fahrradangebotsstreifen ab hier möglich ist. 

Das Gremium bittet um Klärung, ob im Bereich Marktplatz der Mitteltrennstreifen entfernt werden kann, so dass dann die Fahrbahn breit genug wäre, um den Fahrradangebotsstreifen anzubringen. 

MR Philipp Meitinger stellt Antrag zur Geschäftsordnung: 
Nachdem die Thematik zum Mitteltrennstreifen in der heutigen Sitzung nicht geklärt werden kann, wird beantragt, den TOP heute abzusetzen und bis zur Klärung dieser Frage auf Wiedervorlage zu nehmen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl schlägt vor, danach grundsätzlich abzustimmen, ob überhaupt ein Fahrradangebotsstreifen hergestellt werden soll. 

Das Gremium stimmt zunächst über den Antrag zur Geschäftsordnung ab. 

Datenstand vom 28.11.2022 11:35 Uhr