Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  066. Sitzung des Marktgemeinderates, 02.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 066. Sitzung des Marktgemeinderates 02.05.2023 ö 5.1

Beschluss 1

Zur Beschlussempfehlung (1):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Beschlussempfehlung (2):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zur Beschlussempfehlung (3):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 4

Zur Beschlussempfehlung (4):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 5

Zur Beschlussempfehlung (5):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

Zur Beschlussempfehlung (6):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 7

Zur Beschlussempfehlung (7):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 8

Zur Beschlussempfehlung (8):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 9

Zur Beschlussempfehlung (9):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 10

Zur Beschlussempfehlung (10):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 11

Zur Beschlussempfehlung (11):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 12

Zur Beschlussempfehlung (12):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 13

Zur Beschlussempfehlung (13):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 14

Zur Beschlussempfehlung (14):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 15

Zur Beschlussempfehlung (15):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 16

Zur Beschlussempfehlung (16):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 17

Zur Beschlussempfehlung (17):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 18

Zur Beschlussempfehlung (18):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 19

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehenden Änderungen und Ergänzungen in der Zusammenstellung/Synopse des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult gemäß den eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken (die Zusammenstellung/Synopse wird dem Protokoll als Anlage 6 beigelegt). Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Markt hatte die im Zuge des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. Abs. 3 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken behandelt und den Bebauungsplan in der Fassung vom 09.02.2023 in seiner Marktgemeinderatssitzung desselben Tages gebilligt. Der Marktgemeinderat hatte die Verwaltung mit der Auslegung beauftragt. 

Die beauftragte erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB und § 13 BauGB fand statt in der Zeit von Freitag, 24.02.2023 bis einschließlich Montag, 27.03.2023. Zeitgleich waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Rückmeldung bis 27.03.2023 gebeten worden. 

Von 7 Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange kamen Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen. Alle anderen der über 50 angeschriebenen Behörden und TöB haben entweder keine Stellungnahme abgegeben oder eine Stellungnahme ohne Bedenken bzw. Anregungen. 

Es gab eine Einwendung eines Privaten. 

Dieser Beschlussvorlage liegt als Anlage eine Synopse des Ingenieur Büros Steinbacher-Consult vor, welches vom Marktgemeinderat mit der Ausarbeitung etc. der Bauleitplanung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Gewerbegebiet Wollbach beauftragt worden war. Die Synopse mit all ihren Bestandteilen wird dem Protokoll als Anlage  beigelegt. Im Endbeschluss wird auf diese Synopse verwiesen. 

Wie üblich ist die Synopse unterteilt in: 
Lfd. Nr.        Behörde        Wortlaut d. Stellungn.        Würdigung d. Stellungn.        BV

Es sind – wo erforderlich – Teilbeschlüsse (einer oder mehrere Teilbeschlüsse) zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen, und zwar zu den Stellungnahmen der 

Träger öffentlicher Belange:

01 Landratsamt Augsburg
  • Fachbereich Baurecht 
Beschlussempfehlung (1):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

  • Fachbereich Wasserrecht
Beschlussempfehlung (2):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

  • Fachbereich Untere Naturschutzbehörde
Beschlussempfehlung (3):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes.

  • Fachbereich Erschließungsbeitragsrecht/Straßenverkehrsbehörde
Beschlussempfehlung (4):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes.

  • Fachbereich Immissionsschutz (5)
Beschlussempfehlung:
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes.


03 Regierung von Schwaben, höhere Landesplanungsbehörde
Beschlussempfehlung (6):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes.

04 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Beschlussempfehlung (7):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes.
Beschlussempfehlung (8):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes. 

05 Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Beschlussempfehlung (9):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.

17 Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten
18 Autobahn GmbH des Bundes
Beschlussempfehlung (10):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes
Beschlussempfehlung (11):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Ergänzung des Bebauungsplanes.
Beschlussempfehlung (12):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes.

20 Deutsche Bahn Services
Beschlussempfehlung (13):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes:
Beschlussempfehlung (14):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes.
Beschlussempfehlung (15):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes
Beschlussempfehlung (16):
Entsprechend der Würdigung erfolgt keine Änderung des Bebauungsplanes

und zu der Stellungnahme eines

Privaten.
Beschlussempfehlung (17):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 



Diskussionsverlauf:

Herr … von Steinbacher Consult stellt die Synopse mittels einer Präsentation dar. 

Es erfolgen folgende Anmerkungen und Rückfragen aus dem Gremium:

Zu Beschlussempfehlung 3:
Ist mit Schwierigkeiten zu rechnen, wenn die Dachbegrünung entzogen wird?

Herr … teilt hierzu mit, dass dies nur für alle neuen Bauvorhaben gilt. Alle bereits abgeschlossenen Bauvorhaben genießen Bestandsschutz. Es ist eine Grundflächenzahl von 0,8 zulässig. Ob auch eine Vollversiegelung zulässig ist, ist fraglich. Hier muss der Marktgemeinderat entscheiden, ob 100 % der erworbenen Fläche versiegelt werden darf. 

Zu Beschlussempfehlung 4:
Wurden die Einwendungen des Rechtsanwalts der Firma Höhe bereits berücksichtigt?

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass es bei dieser Beschlussempfehlung lediglich um die Erschließungsrechtsfrage geht, mit der die Stellungnahme des Rechtsanwalts an dieser Stelle nichts zu tun hat. Die Beschlussfassung zum Schreiben des Rechtsanwalts der Firma Höhe kommt erst später. Es handelt sich hierbei um zwei getrennte Angelegenheiten.

Auf wen werden die Erschließungskosten auf den Wendehammer umgelegt?

Herr … teilt hierzu mit, dass die Erschließung fiktiv auf alle Anlieger der Stichstraße umzulegen ist, tatsächlich wird der Anteil jedoch auf ein Grundstück abgerechnet.

Zu Beschlussempfehlung 10:
Gibt es Auswirkungen auf die Bahn, wenn dieser Beschlussempfehlung zugestimmt wird?

Herr … teilt hierzu mit, dass dieser Punkt in der Stellungnahme der Deutschen Bahn behandelt wird. Die 40 Meter haben keine Auswirkung.

Zu Beschlussempfehlung 15:
Bis dato war die Bahn kein Träger öffentlicher Belange, weshalb wird jetzt von der Bahn doch eine Stellungnahme abgegeben? Hat die Bahn einen Rechtstitel?

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt hierzu mit, dass es ein Anliegen des Marktgemeinderats war, die Bahn zu beteiligen. Ob bereits ein Rechtstitel der Bahn vorliegt, muss nachgefragt werden. 

Zu Beschlussempfehlung 16:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl schlägt vor, keine Änderungen vorzunehmen, da der Markt Zusmarshausen zuerst am Zug ist. 

Zu Beschlussempfehlung 17:
Die Einwendungen des Privaten betreffen nicht den Wendehammer, sondern die Breite der Straße. Warum muss der BBP geändert werden, wenn an der Breite der Straße nichts geändert wird?

Herr … teilt hierzu mit, dass die Ringstraße weiterhin nicht benötigt wird. Der Bebauungsplan wird dadurch verändert, dass nunmehr in der Stichstraße ein Wendehammer hergestellt wird. Der Bebauungsplan ist daher entsprechend zu ändern. 

Ist den Grundstückseigentümern die Planung des Wendehammers und die Kostenbeteiligung bekannt?

Frau … führt hierzu aus, dass dies nicht der Fall ist. Es wird heute durch Beschluss der BBP geändert. Dieser weitere Entwurf ist erneut auszulegen und zu dieser erneuten Auslegung können wieder die Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Bürger Stellungnahmen abgeben. In diesem nächsten Schritt erfährt die Verwaltung, ob ein Bürger gegen den neu geplanten Wendehammer Einwendungen hat. 

Die Umgehungsstraße wurde seinerzeit nicht beschlossen. Im Bebauungsplan ist diese jetzt eingezeichnet als öffentliche Verkehrsfläche. Es wird sich zeigen, wie man hiermit in späteren Jahren umgehen wird. Aus dem Gremium wird hierzu angemerkt, dass es bezüglich der Umgehungsstraße damals zwei Argumente gab. Man wollte zum einen wissen, mit welchen Firmen die restlichen Parzellen im Gewerbegebiet belegt werden und zum anderen wollte man sehen, wie sich der neue Anschluss von Chefs Culinar auswirken wird. 


Aus der Mitte des Gremiums wird moniert, dass ein Beschluss zur Beschlussempfehlung 17 gefasst wurde und das Gremium erst danach über das Schreiben des Rechtsanwalts der Firma Höhe informiert wurde. Wie werden diese Einwendungen von der Verwaltung gewertet?

Es wird daher auf Vorschlag von Erstem Bürgermeister Bernhard Uhl hierzu ein weiterer Beschluss gefasst, der lautet wie folgt:

Beschlussempfehlung (18):
Entsprechend der Würdigung erfolgt eine Änderung des Bebauungsplanes. 

Datenstand vom 12.06.2023 11:02 Uhr