Zuschussantrag des Schützenvereins Drei Linden Zusmarshausen - Einbau von elektronischen Schießständen


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 66. Sitzung des Marktgemeinderates 18.01.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Der Schützenverein Drei Linden Zusmarshausen erhält einen Zuschuss in Höhe von 6.546,32 € für den Einbau elektronischer Schießstände im Luftgewehrschützenheim, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Schützenverein Drei Linden Zusmarshausen hat mit Schreiben vom 05.09.2017 einen Zuschussantrag für den Einbau elektronischer Schießstände im Luftgewehrschützenheim gestellt. In Hinblick auf die in der Marktgemeinderatssitzung am 07.12.2017 beschlossene Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen wurde der Zuschussantrag bis zu deren Beschluss zurückgestellt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 41.245,00 €.

In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1. die investiven Baumaßnahmen der Vereine und Organisationen mit einem Förderbetrag von 20 % bis 50.000,00 € der nachgewiesenen reinen Baukosten aufgeführt.

Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Gesamtkosten
41.245,00 €
./. Eigenleistung
2.294,40 €

38.950,60 €
./. 100 %ige Vorsteuerabzugsberechtigung
6.219,00 €
zugrunde zu legende Kosten
32.731,60 €

In Folge dessen errechnet sich ein Förderbetrag in Höhe von 6.546,32 €.

Datenstand vom 28.02.2018 10:50 Uhr