Bauleitplanung des Marktes Welden
Bebauungsplan Nr. 34 "Sondergebiet Einzelhandel I"
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
70. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.04.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat Kenntnis genommen von der Bauleitplanung des Marktes Welden. Hier: BP Nr. 34 „Sondergebiet Einzelhandel I“, TÖB gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit E-Mail vom 27. Februar 2018 bittet OPLA, Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung, Augsburg, um die Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen zur Bauleitplanung des Marktes Welden. Hier: Bebauungsplan Nr. 34 „ Sondergebiet Einzelhandel I“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Abgabe der Stellungnahme wird bis zum 06.04.2018 erbeten.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sondergebiet Einzelhandel I“ gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB war bereits Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Marktgemeinderates am
26. Oktober 2017. Das Gremium fasste folgenden Beschluss:
„….. Der Markt Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Sondergebiet Einzelhandel I“ in Welden ist der geplante Neubau eines Netto Lebensmittelsortimenters am nördlichen Ortsrand von Welden, zur Sicherung einer zukünftigen und nachhaltigen Nahversorgung des Marktes mit Gütern des täglichen Bedarfs. Der geplante Standort wird momentan als Ackerfläche genutzt. Das Plangebiet wird im Norden und Osten durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden durch einen Fußweg und daran angrenzend ein Mischgebiet (MI) und Wohnbauflächen (W), und im Westen durch die Staatsstraße 2032 (Uzstraße) und sich anschließende weitere Mischgebietsflächen (MI) begrenzt. Die Fläche wird durch diese Bauleitplanung zu einem Sondergebiet EH (SO EH).
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 6.452 m². Die Grundfläche (GR) des Hauptgebäudes darf maximal 1.800 m² betragen. Die zulässige Verkaufsfläche wird auf maximal 1.200 m² beschränkt und somit eine übermäßige und nicht verträgliche Verkaufsflächengröße verhindert. Es sind mindestens 65 Parkplätze herzustellen.
Die Durchführung der Bauleitplanung des Marktes Welden, Bebauungsplan Nr. 34 „Sondergebiet Einzelhandel I“ wird nur wenig Einfluss auf den Verkehr des Marktes Zusmarshausen haben. Ein Einfluss auf das Gewässersystem des Marktes Zusmarshausen wird nicht zu verzeichnen sein.
Datenstand vom 30.11.2022 10:02 Uhr