Bauleitplanung des Marktes Welden
11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden
Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
73. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.05.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden. Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen hat keine Anregungen oder Bedenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Kurzbericht
Mit E-Mail vom 03. Mai 2018 bittet die Arnold Consult AG, Kissing um die Stellungnahme zur Frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden bis zum 08.Juni 2018. Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 04. Mai 2018 zu.
Mit der 11. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes des Marktes Welden sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Haldenloh unter Berücksichtigung der vorhandenen gewerblich genutzten Grundstücke und Erschließungswege am nordöstlichen Ortsrand des Ortes Welden geschaffen werden. Mit der Darstellung als „Gewerbegebiet“ mit randlichen Grün-, bzw. Ausgleichsflächen anstelle von „Grünlandnutzung“ soll dem in Welden vorhandenen Bedarf an gewerblichen Bauflächen und den diesbezüglich vorliegenden Anfragen Rechnung getragen werden. Die verkehrliche Erschließung des überplanten Areals kann von Westen über einen Anschluss an die Straße „Haldenloh C“ sichergestellt werden.
Auswirkungen auf den Markt Zusmarshausen hinsichtlich des Verkehrs sind wegen der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes und der damit zusammenhängenden 11. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden kaum zu erwarten.
Datenstand vom 14.05.2019 16:23 Uhr