Bebauungsplan "Areal Schertlinhaus" Markt Burtenbach Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  070. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 070. Sitzung des Marktgemeinderates 06.07.2023 ö 5

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“ des Marktes Burtenbach im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 07.06.2023 informiert das Ingenieurbüro Kling Consult aus Krumbach über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“ des Marktes Burtenbach und bittet den Markt Zusmarshausen um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten mit Mail vom 15.07.2023 zur Sitzungsvorbereitung zu. Mit gleicher Mail wurden die internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) um Stellungnahme gebeten. 

Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das ca. 21.696 m² umfassende Plangebiet befindet sich im Ortskern der Marktgemeinde Burtenbach in einer nach Süden abfallenden Hanglage. Das Plangebiet umfasst neben dem auf dem Grundstück Fl. Nr. 132 befindlichen Schertlinhaus die Alten- und Pflegeheimeinrichtung der Rummelsberger Diakonie, Fl. Nrn. 132/4, 147/1, die sozialtherapeutische Wohneinheit „Landhaus“ auf Fl. Nr. 147/3 sowie die evangelische Johanniskirche Fl. Nr. 131. Zwischen den Gebäuden sowie randlich ist teilweise älterer Bebauungsbestand vorhanden. 
Das Schertlinhaus wurde früher von den Rummelsberger Anstalten als Alten- und Pflegeheim genutzt und vor über 10 Jahren stillgelegt. Im Landhaus betreut das Diakoniezentrum Schertlinhaus alkoholkranke, hilfsbedürftige Menschen in einer sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft. 

Der Markt Burtenbach besitzt einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. 

Für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes werden Flächen für den Gemeinbedarf „Alten- und Pflegeheim“, „Betreutes Wohnen“ und „Kirche“ festgesetzt. Das entspricht weitestgehend dem Flächennutzungsplan. Die im Flächennutzungsplan im südwestlichen Teil als Mischgebiet ausgewiesene Teilfläche wird insoweit ebenfalls als Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt, um eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Nutzung zu erreichen. 

Die örtlichen Gegebenheiten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gestatten lediglich eine Erschließung, mit der ein eng begrenztes Verkehrsaufkommen bewältigt werden kann, da die Anbindung der Grundstücke an das öffentliche Verkehrsnetz nur über schmale Verkehrsflächen möglich ist.  
Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist insbesondere erforderlich, um die weitere Entwicklung der Bebauung, ob Neubau oder Bestand, bauplanerisch so zu steuern, dass die festgesetzte Nutzung mit dem Bestand harmoniert und zugleich auf die Bedürfnisse im öffentlichen Raum eingeht. Auf diesem Weg werden städtebauliche Fehlentwicklungen vermieden. 

Von den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt, Wasserversorgung) wurden keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan vorgebracht. Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Areal Schertlinhaus“ des Marktes Burtenbach beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 07.08.2023 10:02 Uhr