Jahresgespräch 2023 bei der Städtebauförderung Kommunales Förderprogramm für private Bauherren und Machbarkeitsstudie "Neue Mitte Zusmarshausen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  073. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö beschließend 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Am 17.05.2023 hat das Jahresgespräch bei der Städtebauförderung stattgefunden. Es wurden folgende Themen besprochen:

  • Allgemeines zu der Städtebauförderung in Zusmarshausen, ISEK und der Sanierungssatzung
  • Grundstück Marktplatz 9 und die Machbarkeitsstudie „Neue Mitte“
  • Kommunales Förderprogramm für private Bauherren im Sanierungsgebiet

MBM … erläutert die Einzelheiten des Gespräches. 

Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass das Wertgutachten für das Nachbargrundstück Marktplatz 9 eingegangen ist, so dass der Markt Zusmarshausen nunmehr einen Überblick über die Kosten hat. Eine Förderung zum Erwerb des Grundstücks erhält der Markt Zusmarshausen nur, wenn eine Machbarkeitsstudie vorliegt und die Nutzung für die Öffentlichkeit bestimmt ist, z.B. durch ein Bürgerhaus. Ohne die Städtebauförderung können auch Privatpersonen, die beispielsweise ihre Fassade sanieren, nicht mehr gefördert werden. Daher ist nunmehr das weitere Vorgehen zu beraten. Die Fördergelder liegen bereit und müssten bis November in Anspruch genommen werden. 

Dritter Bürgermeister Christian Weldishofer befürwortet die Machbarkeitsstudie. Die Kosten hierfür werden zu 60 % gefördert und belaufen sich dann noch auf rund € 20.000,00. Er plädiert daher dafür, die Angelegenheit in eine der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung zu nehmen und die Machbarkeitsstudie zu beschließen, damit man sich die Möglichkeit für die Zukunft nicht verbaut, Fördermittel in Anspruch nehmen zu können. 

Auf Rückfrage aus der Mitte des Gremiums, wie lange die Sanierungssatzung Gültigkeit hat, teilt SGL …  mit, dass diese 15 Jahre bestehen bleibt, dies ist im BauGB geregelt. Beim Vorkaufsrecht Strasser hat sich das Gericht auch mit dem ISEK beschäftigt. In das ISEK wurden ca. € 100.000,00 investiert, daher wäre es aus Sicht der Verwaltung der falsche Weg, das ISEK nunmehr in die Schublade zu legen und nicht weiterzumachen. 

Diskussion des Gremiums, dass der Markt Zusmarshausen mit der Machbarkeitsstudie für die nächsten 15 Jahre in die Zukunft blickt und die Kosten den Haushalt nur unwesentlich belasten. Wenn nunmehr nicht der erste Schritt gemacht wird, kommt man nicht weiter. 

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Einwand, dass bei der damaligen Beschlussfassung das Thema schon intensiv diskutiert und die Machbarkeitsstudie letztendlich abgelehnt wurde. Da es hierzu nichts Neues gibt, ist kein Grund ersichtlich, den Beschluss nunmehr wieder aufzuheben. 

Auf Rückfrage aus dem Gremium teilt SGL … mit, dass der Markt Zusmarshausen im Fall der Ausschreibung der Machbarkeitsstudie die Vergabe auch durchführen muss. Die Ziele aus der Machbarkeitsstudie umzusetzen, ist nicht verpflichtend. Da die Sanierungssatzung für 15 Jahre besteht, empfiehlt es sich jedoch schon, die Ziele innerhalb dieser Zeit umzusetzen. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass der damals gefasste Beschluss umgehend an die Regierung von Schwaben weitergeleitet wurde. Zunächst wurde bekanntlich die Bedarfsanmeldung beschlossen, die Durchführung der Machbarkeitsstudie dann jedoch abgelehnt. Aufgrund der Bedarfsmeldung wurde der Bescheid erstellt, dass die Fördermittel bis November abgerufen werden können, daher ist die Angelegenheit heute auf der TOP, um das Gremium hierüber zu informieren. Die Verwaltung sieht sich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die Fördermittel verfallen, wenn sie nicht bis November abgerufen werden. Das Gremium muss sich bewusst sein, dass hier Geld verschenkt wird. Hierfür übernimmt weder die Verwaltung noch er als erster Bürgermeister die Verantwortung. 

Es wird daher ein Feedback benötigt, wie nunmehr weiter vorgegangen werden soll, also entweder die Angelegenheit nochmals auf die TOP setzen oder die Fördergelder nicht in Anspruch nehmen. 

SGL … plädiert dafür, die Angelegenheit nochmals auf die TOP zu setzen, aufgrund der neuen Situation. 

SGL … teilt mit, dass er für die heutige Sitzung einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorbereitet hat, um den damals gefassten Beschluss aufzuheben. 

Das Gremium spricht sich dafür aus, heute noch keinen Beschluss zu fassen, sondern sich hierzu nochmals in den Fraktionen zu besprechen. Die Angelegenheit soll dann in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung auf die TOP genommen werden. 

Datenstand vom 27.10.2023 11:00 Uhr