14. Änderung des Flächennutzungsplans Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  073. Sitzung des Marktgemeinderates, 14.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 073. Sitzung des Marktgemeinderates 14.09.2023 ö 5.2

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Kurzbericht

Mit Mail vom 10.08.2023 informiert das Ingenieurbüro PUNCTOplan aus Aichach erneut über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen gem. § 4 Abs. 2 BauGB bis 13.09.2023. Aus Termingründen wurde zur Abgabe der Stellungnahme um Fristverlängerung bis 19.09.2023 gebeten. Die Fristverlängerung wurde genehmigt.

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) mit Mail vom 11.08.2023 zu.
Von den internen Stellen wurden keine Einwände gegen den geplanten Solarpark Reutern des Marktes Welden erhoben.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist aufgrund der Bauleitplanung „Solarpark Reuten“ Nr. 38 des Marktes Welden erforderlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt behandelt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wurde auch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 04.08.2022 behandelt. Es wurden keine Einwände erhoben. 

Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 27.10.2023 11:00 Uhr