Fortschreibung Teilfachkapitel B IV 2.4.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplans der Region Augsburg; Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  074. Sitzung des Marktgemeinderates, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 074. Sitzung des Marktgemeinderates 28.09.2023 ö 3

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit Mail vom 08.09.2023 wurde der Markt Zusmarshausen von der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes von der Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 - Nutzung der Windenergie informiert und gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer Stellungnahme bis zum 20.10.2023 zur Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Augsburg eingeräumt. Das Schreiben mit Link sowie die Karte der Suchräume wurde den Marktgemeinderäten mit Mail vom 12.09.2023 übermittelt. Beides liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage nochmals bei. In der Sitzung am 14.09.2023 wurde von Herrn Ersten Bürgermeister Bernhard Uhl bereits unter Verschiedenes kurz darüber gesprochen. Der TOP dient der Diskussion und ggf. der Beschlussfassung. Vorsichtshalber wurde der TOP auch nochmals in die nächste Sitzung am 10.10.2023 aufgenommen. Der gesetzte Termin zur Abgabe einer Rückmeldung (Stellungnahme oder keine Stellungnahme) muss eingehalten werden. 

Die Karte zeigt das, bereits in Zusmarshausen vorhandene Vorranggebiet am Standort der bereits genehmigten Windkraftanlagen (rot gekreuzte Fläche nördlich der Autobahn A 8). Dazu wird noch darauf hingewiesen, dass der Marktgemeinderat aufgrund der Stellungnahmen des Fachbereichs Bauleitplanung/Bauordnung am LRA Augsburg am 16.12.2021 den Beschluss gefasst hatte, das laufende Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für „Flächen für Windenergieanlagen“ nicht weiterzuverfolgen, sondern einzustellen. 

Am 18.04.2023 war im Rahmen einer Fortbildung beim Bayerischen Gemeindetag erfahren worden, dass mit Feststellung einer Teilflächenzielerreichung durch den jeweiligen Regionalen Planungsverband (für Zusmarshausen Planungsverband der Region 9 Augsburg), spätestens jedoch zum 01.01.2028, die Wirkung von Negativflächen aus Flächennutzungsplänen (bzw. deren Änderungen) der Gemeinden endet. 

Zudem wurde am 06.06.2023 aufgrund der gesetzlichen Neuerungen der MGR umfassend informiert (Verwaltung und IB Kling-Consult). Außerdem wurde in gleicher Sitzung der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung beauftragt wird, die Fläche F 2 aus der Raumanalyse (Standorte für Windkraftanlagen vom 13.11.2012) dem Regionalen Planungsverband mitzuteilen. Die Bitte um einen Gesprächstermin beim Regionalen Planungsverband zur Umsetzung dieses Beschlusses hat am 13.06.2023 ergeben, dass derzeit keine Einzelgespräche geleistet werden können (der MGR wurde schriftlich am 13.06.2023 davon informiert) und vom RPV noch im Laufe dieses Sommers ein informelles Beteiligungsverfahren, bei dem die Gemeinden dann Anregungen einbringen können, kommt. Dies ist nun das angekündigte Beteiligungsverfahren. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens könnte der MZ nun die Fläche F 2 (siehe Anlage) an den RPV weitergeben. Aber die Karte zeigt diese Fläche bereits mit an. Eine Meldung erübrigt sich damit also. 


Diskussionsverlauf:

Von Seiten der Verwaltung bzw. auch von einzelnen Ratsmitgliedern kommt der Vorschlag über die Berücksichtigung des Regionalplans Donau-Iller in der Stellungnahme, da manche Ortsteile durch beide Pläne doppelt betroffen wären, dies solle bei der Planung berücksichtigt werden. Im Anschluss gibt es dazu im Gremium unterschiedliche Meinungen. Einige möchten die Konzentration auf wenige Flächen legen, da sie die Windräder eher an einer Stelle gesammelt haben möchten, dagegen möchte andere weitere Flächen aufnehmen, dass nicht nur einzelne Ortsteile davon betroffen sind.

MR Hippeli weist noch auf einen umwelttechnischen Punkt hin. Möglicherweise müsse man Kollisionspunkte mit verschiedenen Tierarten, z. B. Kraniche oder Rotmilan, prüfen, ob diese durch Windränder in bestimmten Bereichen in ihren Flugkorridoren beeinträchtigt wären. Das Gremium ist einheitlich der Meinung, dass dieser Hinweis in die Stellungnahme aufgenommen werden soll. MR Hippeli wird gebeten, bis zur Sitzung am 10.10. diese Anregung auszuformulieren, um sie in die Rückmeldung aufzunehmen.

MR Reitmayer grenzt seinen Vorschlag in der Fläche 103 ebenfalls bis zur entsprechenden Sitzung ein.

Datenstand vom 18.01.2024 13:57 Uhr