Projekt "Zusamtal Arena" - TSV Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  076. Sitzung des Marktgemeinderates, 26.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 076. Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2023 ö 3

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Markt Zusmarshausen befürwortet das Projekt „Zusamtal Arena“ in der Ausführung der Variante 1 (modulare 1-Feld Halle). Dies gilt unter der Voraussetzung, dass auch der Schulverband Zusmarshausen als Grundstückseigentümer dem zustimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach den Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen wird das Großprojekt „Zusamtal Arena“ des TSV Zusmarshausen im Rahmen einer Einzelfallentscheidung mit 30 % der nachgewiesenen reinen Baukosten gefördert. Der Zuschuss ist im Haushalt 2024 entsprechend einzuplanen. Dies gilt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der TSV Zusmarshausen plant den Neubau einer „Zusamtal Arena“. Es handelt sich dabei um eine modulare Feldhalle mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten. Das Projekt wurde bereits in den Sitzungen der Schulverbandsversammlung am 10.07.2023 und im Marktgemeinderat am 03.08.2023 vorgestellt. Der in Frage kommende Standort (roter Allwetterplatz südlich der Tennisplätze) befindet sich auf einer Fläche des Schulverbandes. 

Beide Gremien finden das Vorhaben unterstützenswert und könnten dies befürworten. In der Zwischenzeit fanden noch mehrere Gespräche statt, u.a. mit den Zusamtaler Bettschonern. Im Zusammenhang mit einer Mehrfachnutzung wurde der Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten (Lagerraum, sanitäre Anlagen) geäußert. Daraufhin hat der TSV eine weitere Variante untersucht und Angebote eingeholt.

Herr … als Vertreter des TSV Zusmarshausen wird dies in der Sitzung erläutern.

Ferner auch eine Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg, in der auf die Abstimmung mit den einzelnen Fachbereichen verwiesen wird. Der geplante Standort der Halle ist dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist veranlasst. Inwiefern weitere öffentliche Belange beeinträchtigt sein können, kann erst im Zuge eines förmlichen Antragsverfahrens abschließend beurteilt werden. Insbesondere wird eine Kontaktaufnahme mit den Fachbehörden (Untere Naturschutzbehörde, technischer Umweltschutz, Fachbereich Wasserrecht, Landesamt für Bodendenkmalpflege). 

Der TSV Zusmarshausen erbittet um eine Grundsatzentscheidung, um das Vorhaben voranzubringen.

Für die weitere Finanzierung des Vorhabens soll auch eine Entscheidung des Marktgemeinderates zur Förderhöhe getroffen werden.

Nach den Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen beträgt die Förderung von Investitionen ab einem Betrag von 100.000,01 € = 20 %. Bei Großprojekten über 500.000,-- € erfolgt eine gesonderte Einzelfallentscheidung im Marktgemeinderat.


Diskussionsverlauf:
Das Gremium steht dem Projekt „Zusamtal-Arena“ positiv gegenüber, da es einen Mehrwert nicht nur für den TSV Zusmarshausen schafft, sondern alle Bürger und Vereine des Marktes Zusmarshausen sowie die Hortbetreuung davon profitieren. Auch die LEADER Förderung des Projektes mit € 250.000,00 verdeutlicht den Mehrwert für die Allgemeinheit. Je mehr Nutzergruppen es sind, desto mehr Punkte gibt es für die Förderung. Die Entscheidung zur LEADER Förderung fällt in der Sitzung in der übernächsten Woche. 

Das Gremium spricht sich für die Verwirklichung der Variante 1 aus. Die vorgeschlagene Variante 2 erscheint zu teuer. 

Die aufgeworfenen Fragen des Gremiums erläutert Herr … von der Tennisabteilung des TSV Zusmarshausen wie folgt: 

Eine Umzäunung ist sinnvoll, da das ganze Sportgelände umzäunt ist und somit Vandalismus vorgebeugt werden kann. 

Der TSV Zusmarshausen ist vorsteuerabzugsberechtigt. In welcher Höhe der Vorsteuerabzug erfolgen kann, ist jedoch noch nicht bekannt. 

Grundsätzlich ist man bei der Anzahl der Sektionaltore in der Planung völlig frei. Es werden jedoch die vorgesehenen 10 Sektionaltore als durchaus sinnvoll erachtet, da man somit im Sommer eine gute Durchlüftung der Halle hat und daher auch im Sommer Kurse in der Halle abgehalten werden können. 

Die Kosten sind im Vergleich zur erstmaligen Vorstellung des Projekts im August 2023 gestiegen, da beispielsweise nunmehr Toiletten mit eingeplant wurden sowie ein besserer Veranstaltungsboden. Ob sich ein Sponsor beteiligen würde, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Der TSV Zusmarshausen hat bislang nur Sponsoren, die den laufenden Sportbetrieb unterstützen.  

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Vorschlag, eine gebrauchte 1 bis 2 Jahre alte Halle für einen Bruchteil der Kosten zu beschaffen. Herr … teilt mit, dass sich der TSV Zusmarshausen mit dieser Möglichkeit noch nicht auseinandergesetzt hat. Jedoch ist es dem TSV Zusmarshausen wichtig, ein langlebiges Projekt zu starten und es steht zu befürchten, dass bei Beschaffung einer gebrauchten Halle von Anfang an mit Reparaturkosten zu rechnen ist, daher plädiert er für einen Neubau. Zudem ist die in der Präsentation vorgestellte Halle in Deutschland einmalig. In eine gebrauchte Halle müssten dann noch die Sektionaltore eingebaut werden, damit diese sowohl im Winter als auch im Sommer genutzt werden kann. 

Das Gremium spricht sich dafür aus, dass nach den Erfahrungen mit dem Veranstaltungssaal St. Albert das Nutzungsrecht für den Markt Zusmarshausen festgeschrieben werden sollte. Herr … teilt hierzu mit, dass dies mit dem Landratsamt Augsburg abgestimmt werden muss, da das Erstnutzungsrecht der Schule zusteht, da die Halle auf dem Hartplatz der Schule errichtet werden soll. Erster Bürgermeister Bernhard Uhl spricht sich ebenfalls dafür aus, die Nutzungsrechte für den Markt Zusmarshausen schriftlich zu fixieren. 

Natürlich wird der TSV Zusmarshausen einen Großteil der Belegungszeit in Anspruch nehmen, da er der Initiator ist. Die Tennisabteilung würde die Halle ca. 25 bis 30 Stunden belegen, Zumba, Pilates und Turndamen haben bislang 2 bis 3 Abende auf dem Hartplatz. Die Grundschule sieht einen großen Nutzen für Nachmittagsbetreuung, auch die Realschule sieht einen Nutzen im Rahmen von ca. 2 Schulstunden pro Vormittag, da die bisherige Hallenkapazität nicht so groß ist. 
Zu Jahresbeginn wird ein Belegungsplan festgelegt und dann können sich auch weitere Nutzergruppen eintragen, beispielsweise die Chorgemeinschaft. Das Projekt ist förderfähig, wenn der Markt Zusmarshausen heute grünes Licht gibt. Erst dann geht die richtige Planung mit dem Architekten und dem Bauantrag weiter. Auch wenn das Projekt keine richtige Veranstaltungshalle ersetzen kann, stellt es in der Summe einen Mehrwert für den Markt Zusmarshausen dar. 

Aus der Mitte des Gremiums werden Bedenken angemeldet, dass die Heizung mit einer Heizleistung von 12 bis 15 Grad in der Halle wohl in der kalten Jahreszeit nicht tauglich ist für Veranstaltungen wie z.B. Theaterveranstaltungen und Inthronisationsbälle. Zudem muss die Hochwassersituation betrachtet werden. Hier könnte es Schwierigkeiten mit dem WWA geben, da der Höhencode der Veranstaltungshalle 80 cm tiefer liegt als der angedachte Standort Einzelhandel. 

Herr … teilt hierzu mit, dass eine dezentrale Heizung eingebaut wird, geheizt wird nur, wenn sich jemand eingebucht hat. Die Heizung strahlt direkt auf die Personen und kann mit verschiedenen Energiequellen betrieben werden. Aufgrund des neuen Heizungsgesetzes darf die Heizleistung nicht höher gesetzt werden. Der Grundgedanke war, dass man in der Halle Flohmärkte und Regionalmärkte abhalten kann. Hierfür ist die Heizleistung ausreichend.

Die Zusamtaler Bettschoner halten die Variante 1 nicht für optimal. Da es jedoch keine Ausweichmöglichkeit gibt, kann man an den beiden Wochenenden mit Hilfe einer Zeltheizung die Inthronisationsbälle abhalten. Eine Dauerlösung auf Jahre ist dies jedoch nicht. 

Es sollte darauf geachtet werden, dass die Halle barrierefrei zugänglich ist und auch die Toiletten behindertengerecht. Herr …… teilt mit, dass bei größeren Veranstaltungen wohl zusätzlich mit mobilen Toilettenanlagen gearbeitet werden muss, da in der Halle nicht ausreichend Toiletten vorhanden sind. 

Die Hochwassersituation wurde mit dem Landratsamt Augsburg, Abteilung Wasserrecht besprochen. Es handelt sich nicht um ein Überschwemmungsgebiet, sondern ein sensibles Gebiet, vom Fachbereich Wasserrecht kam keinerlei Einspruch hierzu. 

Diskussion des Gremiums, mit wieviel Prozent der Markt Zusmarshausen das Projekt unterstützen sollte. Da der Schulverband Zusmarshausen ohnehin die Kosten für die notwendige Sanierung des Allwetterplatzes in erheblicher Höhe übernehmen müsste und die Halle einen enormen Mehrwert für den Markt Zusmarshausen darstellt, erscheint der Mehrheit des Gremiums eine Förderung mit 30 % als angemessen. Zudem wurde in die Förderrichtlinien der Zusatz eingebaut „vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“. 

SGL … teilt mit, dass ein Gutachten zur Sanierung der Hartplätze vorliegt. Es müssen sowohl der rote als auch der grüne Hartplatz saniert werden. Hierbei muss die Tragschicht entfernt werden, ein Ausbessern reicht nicht aus. Die Plätze müssen vollkommen saniert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 80.000,00. Die anzubringende Markierung muss besprochen werden mit der Schulaufsicht. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl gibt zu bedenken, dass der TSV Zusmarshausen zum einen nicht alle Jahre an den Markt Zusmarshausen herantritt, um ein solches Projekt zu stemmen und es zudem einen Meilenstein darstellt für den Markt Zusmarshausen, hier etwas Besonderes zu schaffen. Der Sport und die Schule werden zusammengebracht. In der Bürgerversammlung wurde das Fehlen von Seniorenveranstaltungen moniert, auch diese könnten in der Halle abgehalten werden. 

Datenstand vom 19.12.2023 10:07 Uhr