Neubau einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder in Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  080. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 080. Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 4

Beschluss 1

Der Beschluss vom 26.04.2022 zur Grundschulkindbetreuung wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zur Sicherstellung einer Betreuung für die Grundschulkinder wird ein Bedarf für 150 Plätze im Markt Zusmarshausen festgestellt. Zur Bedarfsabdeckung wird die Durchführung der Maßnahme in Form eines Neubaus einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder (Hort) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2672, Gemarkung Zusmarshausen, beschlossen. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Schulverband. Die Durchführung und Betreuung des Vergabeverfahrens Objektplanungsleistungen (VgV-Verfahren) ist vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung und der Erste Bürgermeister Bernhard Uhl werden beauftragt, zusätzliche Fördermittel für die Realisierung des Vorhabens abzufragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat befasst sich seit längerem mit der künftigen Grundschulkindbetreuung.

Grundsätzlich tritt ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder im Grundschulbereich.

Zwischenzeitlich wurde festgelegt, dass Mittagsbetreuungen grundsätzlich zur Rechtsanspruchserfüllung geeignet sind, sofern sie bei Bedarf an fünf Wochentagen sowie grundsätzlich bis 16 Uhr angeboten werden. 

Verschiedene Eckpunkte der Förderprogramme liegen mittlerweile auch vor. Dabei können sich die Kommunen bedarfsgerecht aus der ganzen Vielfalt des sog. „Werkzeugkastens“ zur Ganztagsbetreuung bedienen:
  • Hort
  • Mittagsbetreuung und/oder offene oder gebundene Ganztagsschule unter Schulaufsicht
  • Kooperativer Ganztag, sog. Kombieinrichtungen, bei denen Schule und Jugendhilfe vernetzt arbeiten

Bei diesen Kombieinrichtungen arbeiten die Schule und die Ganztagskooperationspartner in gemeinsamer Verantwortung konzeptionell, räumlich und personell eng zusammen. Unterricht und Jugendhilfeangebot finden in einem gemeinsam genutzten Gebäude statt.

Der kooperative Ganztag wurde auch mit der Schulleitung ausführlich besprochen. Hierfür stehen jedoch keine nutzbaren Räumlichkeiten im Bestandsgebäude zur Verfügung. Dies gilt auch für die offene oder gebundene Ganztagsschule unter Schulaufsicht. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Ferienbetreuung gewährleistet sein muss. Der kooperative Ganztag ist ein Angebot im Schulgebäude, für diese Kombieinrichtung ist eine räumliche Verzahnung wichtig. Eine Evaluation des Modellversuchs Kombieinrichtung/Kooperative Ganztagsbildung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung München liegt vor. Daraus geht hervor, dass räumliche Rahmenbedingungen im Schulgebäude vorliegen müssen, ausreichend Rückzugsräume sind anzubieten. Zu den personellen Rahmenbedingungen gehört genügend Personal, stehen genug Lehrkräfte zur Verfügung? Flexible Buchungszeiten erfordern einen hohen Verwaltungs- und Organisationsaufwand.

Im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsgruppe für die Grundschulkindbetreuung wurde diese Thematik nochmals aufgegriffen und auch vorgeschlagen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die einen Anbau oder Neubau im Bereich des Schulgeländes beinhaltet. Diese Studie wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 06.06.2023 vom Planer …. (3+Architekten Glogger.Müller.Blasi) auch vorgestellt. 

Die Studie sieht Standorte auf dem Gelände der Grund- und Mittelschule vor, wobei sich insbesondere der Standort 2 nördlich des Schulgebäudes als sehr geeignet darstellt. Allerdings ist Grundstückseigentümer nicht der Markt Zusmarshausen sondern der Schulverband Zusmarshausen. Die Schulverbandsversammlung hat sich in seiner Sitzung am 10.07.2023 damit befasst und befürwortet grundsätzlich das Vorhaben in Schulnähe.

In der MGR-Sitzung am 06.07.2023 hat Prof. … dem Gremium nähere Informationen zur Holzbauweise gegeben. 

Am 07.08.2023 erhielt das Gremium nähere Präsentationen und Informationen zur weiteren Meinungsbildung für die künftige Grundschulkindbetreuung. Das Informationsmaterial stammte aus Veranstaltungen des Bayerischen Gemeindetages zum Ganztagsbetreuungsanspruch und aus einer Veranstaltung des Landratsamtes Augsburg -Jugendhilfeplanung-.

Die Arbeitsgruppe Grundschulkindbetreuung hat sich zuletzt am 07.09.2023 getroffen und sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Neubau eines Horts im Bereich des Schulgeländes zu favorisieren. Eine Fortführung der bisherigen Mittagsbetreuung soll nach Möglichkeit beibehalten werden. 

Bei einem Informationsabend zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder am 20.04.2023 wurde von den Verantwortlichen von fiz darauf hingewiesen, dass ein Hortkonzept befürwortet wird, weil ein Hort bei einer guten Absprache mit allen Beteiligten die größten Vorteile für Familien und vor allem Kinder bietet und langfristig sicherlich ein Prestigegewinn für den Markt und ein menschlicher Gewinn für die Gesellschaft darstellt.

Für eine Förderung des Vorhabens gilt die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Jeder neu geschaffene Betreuungsplatz für ein Grundschulkind in Bayern wird zusätzlich zur Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bzw. dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) gefördert. 

Diese Förderung wird bis Ende 2027 unbürokratisch als Pauschale für neu geschaffene Plätze gewährt:

  • 6.000,-- € pro Platz in einem Hort
  • 4.500,-- € pro Platz für rechtsanspruchserfüllende Angebote unter Schulaufsicht (verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung und Kombieinrichtungen (Kooperativer Ganztag)

Die FAG-Förderung sieht für Schulen und Kindertageseinrichtungen unterschiedliche Raumprogramme und Kostenrichtwerte vor. Bei einem Hort (sechs Gruppen, 126-150 Plätze) beträgt z.B. das Summenraumprogramm 817 qm. 

Aus Sicht der Verwaltung sollten nunmehr eine endgültige Entscheidung über den Standort und über die Angebotsform -Hort- getroffen werden. Diese Entscheidung gilt unabhängig davon, ob sich der Markt an einem Finanzierungsmodell beteiligt. Auf die Informationen der KFB in der MGR-Sitzung am 30.11.2023 wird Bezug genommen.

Zunächst gilt noch der Beschluss vom 26.04.2022:

Zur Sicherstellung einer Betreuung für die Grundschulkinder wird ein Bedarf für 150 Plätze im Markt Zusmarshausen festgestellt. Grundlage hierfür ist die mittel- und langfristige Kita-Bedarfsplanung der Jugendhilfeplanung im Landkreis Augsburg vom 08.03.2022 unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose und der Entwicklung des Bedarfs nach Betreuungsquoten. Zur Bedarfsabdeckung wird die Durchführung der Maßnahme in Form eines Neubaus einer Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder auf den Grundstücken Fl.Nr. 37/1, 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, beschlossen. Die Durchführung und Betreuung des Vergabeverfahrens Objektplanungsleistungen (VgV-Verfahren) ist vorzubereiten. 

Dieser Beschluss ist zunächst aufzuheben, da er den Standort auf den Grundstücken Fl.Nr. 37/1, 38 und 39, Gemarkung Zusmarshausen, an der Wertinger Straße beinhaltet.



Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass man grundsätzlich davon ausgehen kann, dass alle Kindergartenkinder auch einen Hortplatz in Anspruch nehmen werden. Von den Fördermitteln sollen 50 % vom Freistaat Bayern für das Kultus- und Sozialministerium abgezweigt werden, somit kann nicht mit einer hohen Förderung zum Bau eines Horts für den Markt Zusmarshausen gerechnet werden. Im Hinblick auf die Kostensteigerung ist nicht damit zu rechnen, dass man durch Einschaltung eines Erschließungsträgers Kosten einsparen kann. Der gesellschaftlichen Entwicklung muss Rechnung getragen werden, das Objekt muss Ende 2027 fertiggestellt sein. Deshalb sollte heute die Beschlussfassung für den Standort und die Betriebsform erfolgen, damit das VgV-Verfahren in Gang gesetzt werden kann.  

Aus der Mitte des Gremiums wird ausgeführt, dass die Investition in Bildung und Erziehung gut angelegt ist. Dazu gehört auch eine Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder und nicht nur der Kindergarten und die Schule. Die Eltern arbeiten häufig auch am Nachmittag, die Gesellschaft hat sich gewandelt und es ist mit einer hohen Inanspruchnahme der Grundschulkindbetreuung zu rechnen. Die Familien haben hierauf auch einen Rechtsanspruch ab 2027.

Diskussion des Gremiums, dass die Betriebsform eines Horts im Hinblick auf die höhere Qualifizierung des Personals und die bessere Förderung der Kinder, beispielsweise in der Lese-Rechtsschreibkompetenz, zu befürworten ist. Allerdings benötigen einige Familien lediglich eine Mittagsbetreuung, so dass diese parallel am jetzigen Standort weiter betrieben werden sollte. Auch die Mittagsbetreuung ist rechtserfüllend, bringt jedoch weniger Förderung der Kinder mit sich. Der Betrieb eines Horts bedeutet auch, dass entsprechendes Fachpersonal im Jahr 2027 gefunden und eingestellt werden muss. Sollte dies nicht gelingen, ist es sinnvoll, sich die Option der Mittagsbetreuung offen zu halten, um den Rechtsanspruch der Eltern überhaupt erfüllen zu können. 

Zudem wird der Markt Zusmarshausen mit den jetzt geplanten 150 Plätzen für den Hort schnell an seine Kapazitätsgrenzen stoßen, so dass die 90 zusätzlichen Plätze in der Mittagsbetreuung helfen können, für alle Kinder eine Betreuungsmöglichkeit anbieten zu können. 

SGL … führt aus, dass die Mittagsbetreuung in der derzeitigen Form neben dem Hort beibehalten werden kann, um so jedenfalls für die Erstklässler ab 2027 eine Betreuung anbieten zu können. Das Personal und die Räumlichkeiten sind vorhanden, so dass die Mittagsbetreuung nicht aufgelöst werden muss. 

Grundsätzlich spricht sich das Gremium für einen Hort aus. Jedoch besteht mit der Mittagsbetreuung eine gute Übergangslösung. Ob diese langfristig beibehalten wird, wird sich anhand der Nachfrage zeigen. Der heutige Beschluss beeinträchtigt die Mittagsbetreuung nicht. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass sich in der gestrigen Bürgermeisterdienstbesprechung herauskristallisiert hat, dass viele Gemeinden Probleme mit der rechtzeitigen Umsetzung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder haben.

Aus der Mitte des Gremiums kommt der Hinweis, dass auch die Finanzierung und die laufenden Kosten des Horts nicht aus den Augen gelassen werden dürfen. Die Finanzierung bedeutet eine Mehrbelastung für die Bürger, daher sollte man auf den Freistaat zugehen und höhere Fördermittel fordern. 

MR Philipp Meitinger stellt Antrag zur Geschäftsordnung: 

Es soll ein dritter Beschluss gefasst werden, dass zusätzliche Fördermittel abzufragen sind. 

Datenstand vom 20.02.2024 10:03 Uhr