Kommunale Windenergie und Freiflächenphotovoltaik


Daten angezeigt aus Sitzung:  068. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 068. Sitzung des Marktgemeinderates 06.06.2023 ö 4

Kurzbericht

Sachvortrag:
Wegen der gesetzlichen Neuerungen hält es die Verwaltung für erforderlich, den Marktgemeinderat zu den wichtigen Themen 

  • Kommunale Windenergie und
  • Freiflächenphotovoltaik 

zu informieren. Zur Unterstützung der Verwaltung konnte Herr Frey vom Ing. Büro Kling Consult (kostenpflichtig) gewonnen werden. In der Sitzung erfolgt deshalb ein gemeinsamer Sachvortrag, der sich wie folgt gliedern wird: 

  • geänderte Rechtslage
  • Regionalplan 9 der Region Augsburg
  • bestehende Situation im Markt Zusmarshausen
  • Regionalplan der Nachbargemeinde
  • Wertschöpfung
  • Ausblick

Die Information und Diskussion soll letztlich auch dazu führen, dass das Heft des Handelns – soweit rechtlich möglich – in der Hand des Marktes bleibt und die Grundstücke im Spannungsfeld der Umweltpolitik weitgehend geschützt bleiben.



Diskussionsverlauf:
… stellt den Regionalplan 9 vor, in dessen Bereich sich die 5 Windräder befinden. 

SGL … präsentiert dem Gremium den Regionalplan Donau-Iller, in dem sowohl Vorranggebiete als auch Ausschlussgebiete für Windräder ausgewiesen sind. Zudem soll heute über ein Konzept für Standorte für PV-Anlagen gesprochen werden. Derzeit verhält es sich so, dass enorme Pachtsummen für Flächen, die für die Nutzung von PV-Anlagen angefragt werden, angeboten werden. Dies weckt Begehrlichkeiten und es steht zu befürchten, dass für die Landwirtschaft immer weniger Flächen zur Verfügung stehen. 

Auf die Rückfrage zum Thema Windkraft aus der Mitte des Gremiums, inwieweit die Kommune Einflussmöglichkeiten auf die Flächen hat, teilt Herr … mit, dass der Regionalverband verpflichtet ist, das Steuerungskonzept zu erstellen. Die Kommunen werden daran im Zuge der Auslegung beteiligt und können hierzu eine Stellungnahme abgeben. Es wird so sein, dass manche Kommunen prozentual mehr Flächen zugewiesen bekommen und andere weniger. Ein Standortkonzept hat der Markt Zusmarshausen ja bereits im Hintergrund. Wieviel % der Markt Zusmarshausen erhält, kann derzeit nicht gesagt werden. Stand heute ist, dass sich die Kommunen über die Auslegung dazu äußern können. Sofern man bereits über eine städtebauliche Planung verfügt, hat man ein gutes Abwägungsdokument. 

Bezüglich der Flächen für PV-Anlagen teilt Herr … auf die Rückfragen aus dem Gremium mit, dass es sich entlang der Autobahn mit jeweils 200 m Breite um privilegierte Flächen handelt, für die kein Bebauungsplan notwendig ist. Nach Einreichen des Bauantrags erteilt das Landratsamt die Genehmigung. Er rät dazu, ein städtebauliches Konzept für die anderen Flächen im Gemeindegebiet zu erstellen. Hierüber ist sich das Gremium jedoch nicht einig, da zu befürchten steht, hierdurch Investoren anzulocken. Herr … gibt jedoch zu bedenken, dass auch für die anderen Flächen Anfragen zur Errichtung von PV-Anlagen kommen werden, die nicht gänzlich ohne Rechtsgrundlage abgelehnt werden können. Die Privilegierung entlang der Autobahn könnte in das städtebauliche Konzept mit einfließen. 

Auf Rückfrage aus dem Gremium teilt Herr … mit, dass für nicht privilegierte Flächen eine Bauleitplanung notwendig ist.

Auf die Rückfrage des Gremiums, ob bei der Errichtung von PV-Anlagen zur Wohnbebauung Abstandsflächen eingehalten werden müssen, teilt Herr … mit, dass es hierfür keine gesetzlichen Abstandsflächen gibt. Jedoch muss die Blendwirkung nachgewiesen werden, damit es zu keiner Beeinträchtigung der Wohnbebauung kommt. 

Erster Bürgermeister Bernhard Uhl hält aufgrund der Diskussion fest, dass das Gremium von einem Standortkonzept für PV-Anlagen nicht überzeugt ist. Hierfür wird es jedoch einen eigenen Beschluss in einer der nächsten Sitzungen geben.

Datenstand vom 10.07.2023 13:44 Uhr