Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  095. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 095. Sitzung des Marktgemeinderates 20.06.2024 ö 8.1

Beschluss

Der Änderung der Gebühren für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau sowie der daraus folgenden 4. Änderung der Gebührensatzung für die gemeindliche Sing- und Musikschule Zusmarshausen-Horgau wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Aufgrund der Personalkostensteigerung durch die Tariferhöhung sollen auch die Musikschulgebühren um durchschnittlich 5,5 % zum Beginn des Schuljahres erhöht werden.

Da der Kostendeckungsgrad durch die Gebühren noch über dem bayerischen Durchschnitt liegt, wurde darauf verzichtet, den Inflationsausgleich in die Gebührenerhöhung miteinzubeziehen.

Der Gemeinderat Horgau hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 der Änderung bereits zugestimmt.


Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl teilt mit, dass die Übernahme der Verwaltung der Musikschule durch Horgau noch ein Überbleibsel aus der Gebietsreform 1978 ist. Damals wurde dies so vereinbart. Es ist für Horgau ein zusätzlicher Aufwand, jedoch bezahlt der Markt Zusmarshausen regelmäßig Abschlagszahlungen. 

Datenstand vom 05.08.2024 13:13 Uhr