Abwägung Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  099. Sitzung des Marktgemeinderates, 12.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 099. Sitzung des Marktgemeinderates 12.09.2024 ö 4.1

Beschluss 1

Stellungnahme des Landratsamt Augsburg vom 16.05.2024
Die Erweiterung der Bebauung nach Norden ist städtebaulich und landschaftsbezogen vertretbar. Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes orientiert sich an der Böschungsunterkante des Geländes zum angrenzenden Grundstück. Gezielt werden ein städtebaulicher Höhensprung und ein exponierter Standort vermieden. Die natürliche Zäsur im Norden wird aufgenommen. Zusätzliche Eingrünungen im Norden binden das Plangebiet in die Landschaft ein. Die im Bebauungsplan-Verfahren vorgebrachten Punkte zur Ortsrandeingrünung werden auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt und berücksichtigt. Die Belange Wasserrecht, Immissionsschutz und Bodenschutz sind vollumfänglich eingehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Stellungnahme des Staatlichen Bauamts vom 16.05.2024
Gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts ist die verkehrliche Erschließung funktions- und leistungsfähig sowie ordnungsgemäß vorgelegt. Präventiv wird der Markt die verkehrliche Situation zukünftig überwachen.

Die verkehrlichen Maßgaben für den Einmündungsbereich des Feldweges, für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Zankenlohstraße und zur Freihaltung der Sichtfelder sind auf der Ebene des Bebauungsplanes vollumfänglich eingehalten und nicht Gegenstand im Flächennutzungsplan.

Verkehrsordnerische Maßnahmen sind nicht Gegenstand eines Flächennutzungsplanes und werden nach Herstellung des Feldweges berücksichtigt. Die Nutzung des Feldweges ist ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zulässig.

Die weiteren Inhalte bzgl. der jeweiligen Kostentragungen dienen der Kenntnisnahme und werden berücksichtigt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Marktgemeinderat beschließt die Anpassungen entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 2) und den gefassten Einzelbeschlüssen. Die Synopse ist Bestandteil der gefassten Beschlüsse (Abwägungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag

Anlass der Planung ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Ortsteil Steinekirch.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss ein Bebauungsplan aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden.

Nachdem die gegenwärtigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sind, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Geplant ist die Darstellung bzw. Ausweisung von gemischten Bauflächen im Westen und Wohnbauflächen im Osten. 

Bisheriger Verfahrensablauf zum Bauleitplanverfahren stichpunktartig:
  • Aufstellungsbeschluss in der MGR am 02.05.2023
  • Billigung und Beschluss Frühzeitige Beteiligung §§ 3,4 Abs. 1 BauGB 
in der MGR 02.05.2023
  • Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss im Marktboten vom 18.05.2023
  • Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3,4 Abs. 1 BauGB
vom 22.05.2023 bis einschließlich 23.06.2023
  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gemäß §§ 3, 4 Abs.1  BauGB und Auslegungsbeschluss in der MGR 15.02.2024
  • Öffentliche Auslegung gemäß §§ 3,4 Abs. 2 BauGB vom 22.04.- einschließlich 24.05.2024

In der Folgezeit sind die eingegangenen Anregungen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch das Büro Kling Consult nach Abstimmung mit den verschiedenen Stellen der Verwaltung des Rathauses zusammengestellt, geprüft, gewürdigt, mit einer Abwägung und einer Beschlussempfehlung versehen worden. 

Die Synopse zur Abwägung mit Beschlussempfehlung wurde den Marktgemeinderäten mittels Einstellung in das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 

Stellungnahmen und Abwägungen werden von Herrn ..., Büro Kling Consult vorgetragen. 

Die Abwägung der einzelnen Stellungnahmen erfolgt anhand der vorgelegten Synopse. 

Es sind – wo erforderlich – Einzelbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen zu fassen, und zwar zu den Stellungnahmen von: 

1. Landratsamt Augsburg vom 16.05.2024


Beschlussvorschlag (1) 
Die Erweiterung der Bebauung nach Norden ist städtebaulich und landschaftsbezogen vertretbar. Die nördliche Abgrenzung des Plangebietes orientiert sich an der Böschungsunterkante des Geländes zum angrenzenden Grundstück. Gezielt werden ein städtebaulicher Höhensprung und ein exponierter Standort vermieden. Die natürliche Zäsur im Norden wird aufgenommen. Zusätzliche Eingrünungen im Norden binden das Plangebiet in die Landschaft ein. Die im Bebauungsplan-Verfahren vorgebrachten Punkte zur Ortsrandeingrünung werden auf der Ebene des Bebauungsplanes behandelt und berücksichtigt. Die Belange Wasserrecht, Immissionsschutz und Bodenschutz sind vollumfänglich eingehalten. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht veranlasst.


2. Staatliches Bauamt Augsburg vom 16.05.2024


Beschlussvorschlag (2) 
Gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts ist die verkehrliche Erschließung funktions- und leistungsfähig sowie ordnungsgemäß vorgelegt. Präventiv wird der Markt die verkehrliche Situation zukünftig überwachen.

Die verkehrlichen Maßgaben für den Einmündungsbereich des Feldweges, für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Zankenlohstraße und zur Freihaltung der Sichtfelder sind auf der Ebene des Bebauungsplanes vollumfänglich eingehalten und nicht Gegenstand im Flächennutzungsplan.

Verkehrsordnerische Maßnahmen sind nicht Gegenstand eines Flächennutzungsplanes und werden nach Herstellung des Feldweges berücksichtigt. Die Nutzung des Feldweges ist ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Zwecke zulässig.

Die weiteren Inhalte bzgl. der jeweiligen Kostentragungen dienen der Kenntnisnahme und werden berücksichtigt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht veranlasst.




Diskussionsverlauf

.... erläutert dem Gremium den Sachvortrag. .... vom Büro Kling Consult erklärt die eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungen dafür.

Datenstand vom 21.10.2024 12:58 Uhr