Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fleinhauser Straße 5, Fl.Nr. 329, Gmkg. Gabelbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  051. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 10.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 051. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 10.12.2024 ö beschließend 3.3

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fleinhauser Straße 5, Fl.Nr. 329, Gmkg. Gabelbach, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Das Wohngebäude darf mit einem Zeltdach und die Doppelgarage mit einem Walmdach anstatt eines Satteldaches errichtet werden.

  • Das Wohngebäude darf die Baugrenzen gemäß vorliegender Planung überschreiten.

  • Der Erdgeschossfertigfußboden darf 1,51 m anstatt max. 0,35 m über OK-Gelände liegen.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, können diese auf dem Verwaltungsweg behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 15:52 Uhr