Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Jettingen-Scheppach im Bereich Oberfeld, Ortsteil Freihalden Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  106. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 106. Sitzung des Marktgemeinderates 19.12.2024 ö 8

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Kenntnis von der Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach im Bereich Oberfeld, Ortsteil Freihalden.
Es bestehen keine Bedenken .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Das Ingenieurbüro Arnold Consult informiert mit Mail vom 28.11.2024 über die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach im Bereich Oberfeld OT Freihalden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und bittet um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen.

Mit Mail vom 28.11.2024 gingen die Unterlagen den Marktgemeinderäten und den internen Stellen (Kläranlage, techn. Bauamt und Wasserversorgung) zu.

Aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberfeld II“ OT Freihalden (siehe vorheriger Tagesordnungspunkt) ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 

Im wirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Jettingen-Scheppach sind die überplanten Flächen größtenteils als „Flächen für die Landwirtschaft“ mit nördlicher „Spielanlage“ ausgewiesen. Die geplante Entwicklung von neuen Wohnbauflächen kann demnach nicht aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Zur Realisierung der geplanten Entwicklung von neuen Wohnbauflächen soll der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes entsprechend der geplanten Nutzung künftig als „Wohnbaufläche“ mit randlichen Grünflächen ausgewiesen werden. Damit kann der im Parallelverfahren aufzustellende Bebauungsplan „Oberfeld II“ OT Freihalden aus den Darstellungen des geänderten Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach entwickelt werden. 

Von den internen Stellen kamen keine Einwände zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach.
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht von der Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Jettingen-Scheppach beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 03.02.2025 11:55 Uhr