Gewerbegebiet "Geisweghülle" Vergabe einer Straßenbezeichnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 79. Sitzung des Marktgemeinderates 04.10.2018 ö 3

Beschluss

Für die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet „Geisweghülle“, von der Abzweigung des Kreisverkehrs an der AS Zusmarshausen bis zum ausgebauten Straßenbereich östlich des vorübergehenden Wendehammers, wird die Straßenbezeichnung „An der Geisweghülle“ vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Für die Erschließungsstraße im „Gewerbegebiet“ Geisweghülle, Bebauungsplan Nr. 22 „Geisweghülle (ehemals Industriegebiet) Zusmarshausen“ von der Abzweigung des Kreisverkehrs an der AS Zusmarshausen bis zum vorübergehenden Wendehammer ist eine Straßenbezeichnung zu vergeben.
Aus Sicht der Verwaltung soll hierfür die Straßenbezeichnung „An der Geisweghülle“ vergeben werden, in Anlehnung an den Namen des Gewerbegebietes und des Flurnamens.
Der Name „Geisweghülle“ ist bislang noch vergeben und zwar für das Grundstück Fl.Nr. 2163/1, Gemarkung Zusmarshausen. Diese Ortsstraße wird eingezogen, abhängig davon sind jedoch noch die künftigen Eigentumsverhältnisse und anstehende Vermessungen. Auch müssen später noch verschiedene Widmungsverfügungen beschlossen werden.

Diskussionsverlauf:
Der Straßenverlauf wird anhand eines Lageplanes aufgezeigt.
MR Reitmayer regt an, das Ende der zu bezeichneten Straße nicht bis zum vorübergehenden Wendehammer zu begrenzen, sondern bis zum ausgebauten Straßenbereich.
Damit besteht Einverständnis.

Datenstand vom 12.11.2018 10:21 Uhr