Bauleitplanung der Gemeinde Altenmünster Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet - Violauer Weg" Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  80. Sitzung des Marktgemeinderates, 18.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 80. Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2018 ö 4

Beschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Zusmarshausen nimmt Kenntnis von der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet – Violauer Weg“. Es bestehen keine Anregungen und Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Mit E-Mail vom 28.09.2018 wird der Markt Zusmarshausen vom Planungsbüro OPLA aus Augsburg gebeten, seine Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewebegebiet -  Violauer Weg“ der Gemeinde Altenmünster gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m.  § 3 Abs. 2 BauGB  bis zum 05.11.2018 abzugeben. Die uns übersandten Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten am 01.10.2018 per Mail zu.

Der Marktgemeinderat wurde über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Violauer Weg“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bereits in der Marktgemeinderatsitzung vom 20.09.2018 informiert. Eine Beschlussfassung war in dieser Marktgemeinderatsitzung nicht erforderlich, da die Gemeinde Altenmünster einer Fristverlängerung zur Stellungnahme (Frist für die Abgabe war der 06.09.2018) nicht zugestimmt hat und wegen der sitzungsfreien Zeit des Marktgemeinderates Zusmarshausen eine Stellungnahme in Rücksprache mit Geschäftsleiter …  abgegeben worden war. Dem Planungsbüro wurde am 03.08.2018 mitgeteilt, dass aus Sicht des Marktes Zusmarshausen keine Einwände und Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet - Violauer Weg“ bestehen.

Vom Planungsbüro OPLA wurden leider keine Unterlagen zur Verfügung gestellt, aus denen die Veränderungen der Planstände des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ersichtlich waren. Es wurde telefonisch nachgefragt. Nach telefonischer Auskunft des Planungsbüros OPLA liegen die Veränderungen hauptsächlich im Immissionsschutz. Da im Süden parallel zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans Wohnbauflächen ausgewiesen werden (Bebauungsplan „Wohngebiet – Violauer Weg“), wurde die schalltechnische Untersuchung überarbeitet und angepasst.
Ansonsten hat es laut Auskunft des Planungsbüros keine relevanten Änderungen zur frühzeitigen Beteiligung gegeben.

Mit Mail vom 01.10.2018 wurden das technische Bauamt, die Kläranlage und die Wasserversorgung um Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Altenmünster gebeten. Von allen Stellen wurde die Rückmeldung gegeben, dass keine Stellungnahme erforderlich ist und Fehlanzeige erstattet.

Datenstand vom 17.09.2019 16:00 Uhr