Neugestaltung des Rathausumfeldes Behandlung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Regierung von Schwaben zum Ausbau der Schulstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  82. Sitzung des Marktgemeinderates, 29.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 82. Sitzung des Marktgemeinderates 29.11.2018 ö 6

Beschluss

In Kenntnis der Antwort der Regierung von Schwaben vom 31.10.2018 und vom 12.11.2018 beschließt der Marktgemeinderat folgende Umplanung für den Bauabschnitt 1 und Bauabschnitt 2a:
  • gemäß dem Vorschlag der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, ist ein extra Gehweg mit einem 3cm Tiefbord zu erstellen 
  • Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 30 km/h reduziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Kurzbericht

Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 18.10.2018 wurde u.a. folgender Beschluss gefasst:

Der Marktgemeinderat hält an der bisherigen Planung fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob eine Festsetzung auf 30 km/h zu einer Förderschädlichkeit führt.

Dementsprechend wurde im Anschluss von der Verwaltung die Regierung von Schwaben von der Verwaltung entsprechend kontaktiert.
Am 31.10.2018 erfolgte folgende Rückmeldung per E-Mail von der Regierung von Schwaben.

Sehr geehrter Herr …,

bei Fördermaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung ist sicherzustellen, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet werden. Darunter fallen auch allgemein anerkannte Regeln der Technik, wie die DIN 18040 Teil 3 (Barrierefreiheit im öffentlicher Verkehrs- und Freiraum).
Gemäß Bescheid vom 07.08.2018 ist die Förderung der Baumaßnahme ‚Neugestaltung Rathausumfeld – Bauabschnitt I‘ u.a. an die Bedingung geknüpft, dass bei der Ausführung die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten (des Landratsamtes Augsburg) vom 26.04.2018 zu beachten ist.
Um die teilweise gegenläufigen Belange von Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und stadträumlicher Qualität zu einem Ausgleich zu bringen, wurde in unserem Gespräch mit den Behindertenbeauftragten des Landratsamtes und der Gemeinde sowie der Polizei ein Kompromiss gefunden. Dieser sieht auf den geplanten Mischflächen in der Schulstraße und im Bereich Moosdreieck die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h vor, um hier ein Mindestmaß an Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen sowie für Rollstuhl- und Rollatorennutzer herzustellen. Die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist mit der geplanten Neugestaltung der Schulstraße und den Vorgaben der DIN 18940 Teil 3 nicht vereinbar und würde somit der Förderung der Maßnahme entgegenstehen.

Mit freundlichen Grüßen

____________________________________________________
Regierung von Schwaben
Sachgebiet 34 - Städtebau

Am 06.11.2018 wurde Hr. … nochmals von der Verwaltung angeschrieben und u.a. folgendes nochmals angefragt:

„Kann die vorliegende Planung wie vom Gemeinderat beschlossen, bei einer Festsetzung auf 30km/h beibehalten werden oder ist dann in der Folge ein extra Gehweg und 3cm Tiefbord vorzusehen und wäre diese Planung dann förderschädlich?

Hiermit nochmals konkretisiert:
Ist eine Entscheidung des Gemeinderates für die Festsetzung auf 30km/h möglich bzw. förderschädlich, wenn, wie von der Behindertenbeauftragten des Landratsamtes weiterhin vorgeschlagen,  eine Umplanung stattfinden würde und ein extra Gehweg und 3cm Tiefbord geplant wird.

Somit würden sich folglich für die nächste MGR-Sitzung folgende 2 Beschlussmöglichkeiten ergeben:

Beschluss 1:
Auf Grund der Antwort der Regierung von Schwaben vom 31.10.2018 stimmt der Marktgemeinderat dem Vorschlag welcher mit der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, der Regierung von Schwaben und der Polizei am 24.09.2018 gefunden wurde zu. Dementsprechend sind für die weiteren Maßnahmen folgendes zu berücksichtigen.
 
  • Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 10 km/h reduziert.
  • Auf die Reduzierung wird mit einem Belagswechsel und entsprechenden Verkehrszeichen hingewiesen.


Beschluss 2:
Auf Grund der Antwort der Regierung von Schwaben vom xxxxx beschließt der Marktgemeinderat folgende Umplanung:
  • gemäß dem Vorschlag der Behindertenbeauftragten des LRA Augsburg, ist ein extra Gehweg mit einem 3cm Tiefbord zu erstellen 
  • Die Fahrzeuggeschwindigkeit wird in der gesamten Schulstraße und im Bereich des Moosdreiecks auf 30 km/h reduziert. „


Am 12.11.2018 antwortete Hr. … wie folgt:

„Sehr geehrter Herr …

für die Festsetzung von 30 km/h wäre eine Anpassung der Planung erforderlich. Dabei wären gemäß der Abstimmungsergebnisse mit den Behindertenbeauftragten und der Vorgaben der DIN 18040 Teil 3 separate Gehwege, voraussichtlich mit mindestens 3 cm Tiefbord, erforderlich.

Die Umsetzung der bisherigen Planung – Ergebnis des geförderten Wettbewerbs von 2012 – wurde nicht zuletzt aufgrund der vorgesehenen Herstellung einer Mischverkehrsfläche zur Umsetzung empfohlen. Die optische Erweiterung der Platzfläche in den Straßenraum und die beabsichtigte Verkehrsberuhigung ermöglichen eine größtmögliche Steigerung der Aufenthaltsqualität in diesem städtebaulich bedeutenden Abschnitt des Ortskerns. Die Umsetzung entspricht damit den städtebaulichen Entwicklungszielen und liegt im Interesse der Allgemeinheit, was die vorgesehene umfängliche Förderung im Rahmen der Städtebauförderung rechtfertigt.

Eine Änderung der Planung erfordert gemäß Nr. 3. ANBest-K die Zustimmung der Bewilligungsstelle (vgl. Bescheid vom 07.08.2018).
Ob und in wie weit eine geänderte Planung mit Fahrbahn und Gehwegen für eine Förderung in Frage kommt, müsste auf Grundlage einer Vorplanung neu abgestimmt werden. Die Neubetrachtung des städtebaulich bedingten Mehraufwandes dürfte zu deutlich geringeren förderfähigen Kosten und einer Änderung des Bescheids führen. Ebenso ist eine Förderung der Planungskosten über die Nebenkostenpauschale von 16 % der förderfähigen Baukosten hinaus nicht möglich.


Mit freundlichen Grüßen
…“


Auf Grund der Verzögerung der Ausschreibung für den 1. BA ist der weitere zeitliche Ablauf zu klären.
Je nach Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zum 1. BA sind für den weiteren terminlichen Ablauf folgende Situationen möglich:
  1. die Entwurfsplanung für den Bauabschnitt 2a ist im Jahr 2019 fertig zu stellen. Die Ausschreibung für den Bauabschnitt 1 soll gemeinsam mit dem Bauabschnitt 2a möglichst im Herbst 2019 erfolgen.
  2. die Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt hat im Frühjahr 2019 zu erfolgen

Eine Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt im Frühjahr 2019 ist nicht möglich, sobald eine Umplanung für den 1. Bauabschnitt erforderlich wird.


Diskussionsverlauf:
MR Winkler verliest nachfolgende Stellungnahme:

„Ich bin gegen die 10km/h Variante wie sie vorgenschlagen wird, aus folgenden Gründen:
ich finde in der Schulstraße ist ein Gehweg zwingend erforderlich.
Weil im Vergleich zur Weber- und Burggasse ein viel höher Fußgänger-Verkehr ist und der geschützt gehört und das ist er nach meiner Auffassung in der 10 km/h Variante nicht.

In der Schulstraße ist:
  • Das Rathaus
  • Das Feuerwehrhaus
  • Das Haus Hildegundis
  • Der alte Pfarrhof
  • Der Musikerverein
  • Ein Zugang zur Kirche
  • Usw.
Und dadurch ein reger Fußgänger-Verkehr

Zu Bedenken gebe ich auch, wir haben auch schon die Zusamstraße und die Raiffeisenstraße anders geplant.
Dort haben wir auch einen Fußweg gebaut und dort ist mit wesentlich weniger Fußgängern zu rechnen.
Hier wurde als ein Argument z.B. der Schwerverkehr genannt.
Schwerverkehr haben wir in der Schulstraße ebenfalls, wenn ich z.B. an die Feuerwehr und an den Bauhof denke. Der Schwerverkehr zum Lagerhaus fährt teilweise auch über die Schulstraße.

Somit könnten wir auch alle Bedürfnisse der Behinderten bedienen.

Aus diesen Gründen bitte ich um einen Beschluss mit einem Fußweg.“


MR Alfred Hegele hatte am heutigen Tag ein Telefonat mit Herrn … von der Regierung von Schwaben, um sich die ganze Rechtslage nochmals erläutern zu lassen. Er kann einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h nicht zustimmen, auch wenn die Fördermittel locken. Eine solch geringe Geschwindigkeit ist seines Erachtens im Bereich der Schulstraße nicht möglich. Auch wird der Rathausplatz so nicht kommen, weil weder die Bevölkerung diesen will, noch der Marktgemeinderat sich über die Gestaltung einig wird. Eine Festsetzung auf 10 km/h war im Rat nie thematisiert worden. Herr … ließ verlauten, dass die Förderung an die Stellungnahme der Behindertenbeauftragten geknüpft sei.

Für MR Sapper ist 10 km/h „keine Geschwindigkeit“. Zudem müsse man die Schulstraße anders betrachten wie beispielsweise die Burg- und Webergasse. Er appelliert für eine angedeutete, räumliche Trennung zwischen Fußgänger und Fahrzeugverkehr. Dass die Kosten für die Umplanung so viel höher sind als bisher, kann er sich nicht vorstellen. MR Günther schließt sich dieser Meinung an, auch wenn eine Ausschreibung in 2019 dadurch nicht mehr möglich ist.

Marktbaumeister …  gibt zu bedenken, dass die Planungskosten für den BA 1 durchaus höher werden, da hier Problematiken wie Zufahrten und Parkflächen neu gelöst werden müssen. Im BA 2a ist hingegen nicht mit sehr viel größeren Kosten zu rechnen, da der Gehweg optisch bereits in der heute vorhandenen Planung abgetrennt ist. Laut 2. Bgm. Steppich war bei einer solch intensiven Einbindung der Behindertenbeauftragten das Ergebnis zu erwarten. Allerdings muss seiner Ansicht nach eine Entscheidung möglichst nahe an der Realität getroffen werden. „Das sind in der Schulstraße 30 km/h“.

Der Vorsitzende der SPD, MR Juraschek gibt zu bedenken, dass die Schulstraße mit der Zusamstraße in einem Zusammenhang zu sehen ist. Dort wurde bereits mit abgetrenntem Gehweg gebaut und zudem seien 10 km/h seiner Ansicht nach „ehrlicherweise außerhalb der Welt“.

Es folgt ein Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 20 Ja / 0 Nein

Datenstand vom 02.01.2019 12:43 Uhr