Restaurierung der Augustinuskapelle
Daten angezeigt aus Sitzung:
83. Sitzung des Marktgemeinderates, 20.12.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin Gabelbach wird ein Zuschuss in Höhe von 8.800,-- € für die Restaurierung der Augustinuskapelle, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019, bewilligt. Die Förderung erfolgt aufgrund der Erfüllung einer gemeindlichen Aufgabe im eigenen Wirkungskreis, da der Markt aufgrund früherer Beschlüsse Baulastträger der Augustinuskapelle ist, solange diese als Leichenhaus dient. Die Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 findet hier keine Anwendung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Kurzbericht
Die Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin Gabelbach hat mit Schreiben vom 27.10.2018 einen Zuschussantrag für die Restaurierung der Augustinuskapelle gestellt
.
In der beschlossenen Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen vom 11.12.2017 sind unter Punkt 12.1. die investiven Baumaßnahmen der Religionsgemeinschaften mit einem Förderbetrag von 10 % der nachgewiesenen reinen Baukosten aufgeführt.
Nachdem die nachgewiesenen reinen Baukosten als Berechnungsgrundlage dienen, sind die Eigenleistungen sowie die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.
Gesamtkosten
|
22.000,00 €
|
./. Eigenleistung
|
0,00 €
|
|
22.000,00 €
|
./. Vorsteuerabzugsberechtigung
|
0,00 €
|
zugrunde zu legende Kosten
|
22.000,00 €
|
Da die Baulast der Augustinuskapelle –solange sie als Leichenhaus dient – beim Markt liegt, wird aufgrund des Antrages um einen Zuschuss in Höhe von 8.800,-- € gebeten.
Es wird hierbei auf zwei Beschlüsse verwiesen:
Kirchenverwaltung Gabelbach vom 23.02.1947 und Gemeinderat Gabelbach vom 28.02.1947:
Die Friedhofkapelle (Augustinuskapelle) wird der politischen Gemeinde Gabelbach als Leichenhaus unter folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt:
- Die Kapelle bleibt Eigentum der Kirchenstiftung
Alle Unkosten, die der Umbau bzw. Ausbau der Kapelle erfordert, gehen zu Lasten der Gemeinde
Die Baulast an der Kapelle trägt die Gemeinde, solange die Kapelle als Leichenhaus dient.
Der HFA hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 dem MGR einstimmig empfohlen, der Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Martin Gabelbach einen Zuschuss in Höhe von 8.800,-- € für die Restaurierung der Augustinuskapelle, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2019, zu bewilligen.
Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtlinie für die Förderung von Vereinen und Organisationen hier nicht zur Anwendung kommt, da die Baulast beim Markt Zusmarshausen liegt.
Datenstand vom 14.05.2019 16:42 Uhr