Bauleitplanung Markt Dinkelscherben Einbeziehungssatzung "Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gemarkung Häder" Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  107. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 107. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö 6

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis von der Bauleitplanung Einbeziehungssatzung „Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gmkg. Häder“ des Marktes Dinkelscherben.
Es bestehen keine Bedenken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:

Mit Mail vom 12.12.2024 informiert das Ingenieurbüro Steinbacher Consult über die Bauleitplanung Einbeziehungssatzung „Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gemarkung Häder“ des Marktes Dinkelscherben und bittet im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme des Marktes Zusmarshausen. 

Die Unterlagen gingen den Marktgemeinderäten zur Information und Sitzungsvorbereitung mit Mail vom 17.12.2024 zu. Die internen Stellen (Kläranlage, Bauamt und Wasserversorgung) erhielten die Unterlagen ebenfalls mit Mail vom 17.12.2024 und wurden um Stellungnahme gebeten. 

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand des Ortsteils Häder im Markt Dinkelscherben und hat eine Größe von rund 2.049 m². Der Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gmkg. Häder befindet sich derzeit im Außenbereich und kann durch Einbeziehung dem Innenbereich zugeordnet werden.
Im Planbereich soll Baurecht für ein Einfamilienhaus geschaffen werden. Zurzeit befindet sich ein Gebäude auf der Fläche, welches im Zuge der Planung abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden soll. Auf selber Höhe befindet sich in Richtung Westen bereits ein Wohnhaus, wodurch sich die Planung aus städtebaulicher Sicht in die Umgebung einfügt. Durch die Einbeziehung der Teilfläche der Fl. Nr. 46 Gmkg. Häder fügt sich die künftige Wohnbebauung in das bestehende Ortsbild ein und der dörfliche Charakter des Ortsteils Häder bleibt erhalten.

Von den internen Stellen (Bauamt, Kläranlage und Wasserversorgung) wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung vorgebracht. 
Der Markt Zusmarshausen wird voraussichtlich nicht durch die Einbeziehungssatzung „Teilbereich der Fl. Nr. 46 Gmkg. Häder“ des Marktes Dinkelscherben beeinträchtigt werden. 

Datenstand vom 03.03.2025 08:07 Uhr