Sachvortrag:
MR Hubert Kraus hat im Auftrag der CSU-Fraktion einen Antrag zur Bildung einer Infrastrukturrücklage „Bahnhalt Zusmarshausen“ gestellt.
Es wird beantragt ab dem Haushalt 2025 jährlich z. B. 400.000 bis 500.000 € als Rücklage zu bilden. Damit soll sich der Markt frühzeitig darauf vorbereiten, den finanziellen Beitrag zur Realisierung der Infrastruktur im Zuge eines Bahnhaltes leisten zu können.
Ein Vorschlag seitens der CSU-Fraktion ist die Heranziehung der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH des Marktes Zusmarshausen. Gegenstand des Unternehmens sind folgende Punkte:
Wohnungsbau, Erwerb, Erschließung, Veräußerung, Verwertung und Verwaltung von Wohnungen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Verwaltung bestehender Baulichkeiten
Aus Sicht der Verwaltung ist die Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH des Marktes Zusmarshausen für die Bildung einer entsprechenden Rücklage nicht geeignet. Unter keinen der o. g. Unternehmensgegenstände kann die Infrastrukturrücklage einbezogen werden. Vielmehr wird die Gesellschaft im Wohnungsbau, ausschließlich im Gebiet des Marktes Zusmarshausen tätig. Ein Zusammenhang mit der Herstellung einer Infrastruktur für einen möglichen Bahnhalt kann daher nicht hergestellt werden.
Gem. § 20 Abs. 1 KommHV-K (Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik) wird im Bereich der kommunalen Rücklage von der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen gesprochen. Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (§ 20 Abs. 2 Satz 1 KommHV-K). Dazu muss die Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 Satz 2 KommHV-K i. H. v. 185.376,61 € zum Zeitpunkt des Haushaltes 2024 betragen. Mit Stand vom 31.12.2023 betrug die allgemeine Rücklage des Marktes Zusmarshausen 5.143.740,15 €. Die Mindestrücklage lag somit in entsprechender Höhe vor.
Weiterer Zweck der allgemeinen Rücklage ist die Ansammlung von Mitteln zur Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermögenshaushalt (§ 20 Abs. 3 Satz 1 KommHV-K). Insbesondere sind der Rücklage rechtzeitig Mittel zuzuführen, wenn sonst für die im Investitionsprogramm der künftigen Jahre vorgesehen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ein unvertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde (§ 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 KommHV-K). Dies entspricht aus Sicht der Verwaltung der Bildung einer Infrastrukturrücklage im Zuge eines möglichen Bahnhaltes. Zwar steht der aktuelle Finanzbedarf im derzeitigen Investitionsprogramm für das Projekt noch nicht fest, allerdings könnte ein vorsorglicher Betrag der allgemeinen Rücklage jährlich zugeführt werden, um auf die finanziellen Auswirkungen vorbereitet zu sein.
Die Bildung einer Sonderrücklage gem. § 20 Abs. 4 KommHV-K ist insbesondere nicht für die Absätze 2 und 3 erlaubt. Somit stellt dies ebenfalls keine Möglichkeit dar.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Infrastrukturrücklage für den Bahnhalt in die allgemeine Rücklage zu integrieren. Der Vorschlag wäre daher ein eigenes Konto zu eröffnen, welches den Grundsätzen des § 21 KommHV-K entsprechen würde und dieses im Rahmen der Haushaltsplanung sowie der Jahresrechnung separat darzustellen, um den jeweiligen Stand ersichtlich zu machen. Um die jährlichen Mittel sicherzustellen, müsste im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen ein entsprechender Betrag unter der Haushaltsstelle 1.9101.9100 eingestellt werden.
Diskussionsverlauf:
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl und GL ... sprechen die Thematik hinsichtlich der Wohnungsbau GmbH an. Die Wohnungsbau GmbH hat den Zweck des Erwerbs, der Erschließung sowie der Veräußerung und Verwaltung von Wohnungen und Grundstücken. Die Infrastrukturlage für den Bahnhof fällt nicht darunter. Der Vorschlag der Verwaltung wäre deshalb, einen jährlichen Betrag auf ein eigenes Konto einzuzahlen. Auch kann der jährliche Ansatz, im Zuge der Haushaltsberatung, angepasst werden.
Erster Bürgermeister Bernhard Uhl, hat diesbezüglich auch mit dem Projektleiter Herr ... gesprochen. Dieser begrüßt ebenfalls den Vorschlag der Infrastrukturrücklage. Hinsichtlich der Höhe für das Jahr 2025, schlägt er 500.000 € vor. Der Bahnhalt Zusmarshausen ist in allen Gremien ein fester Bestandteil. Die Infrastrukturrücklage kann man wie ein „Sparbuch“ betrachten. Falls es zu Engpässen kommen sollte, kann auf diese Gelder jederzeit zurückgegriffen werden.
MR Dr. Susanne Hippeli gibt an, dass der Bahnhof im Allgemeinen sehr viel Geld kosten wird. Jedoch hat Sie bedenken, ob der Bahnhof in Zusmarshausen wirklich kommt oder nicht. Durch die kürzlich stattgefundenen Neuwahlen, ist nicht klar, ob die Vorzugstrasse durch den Bundestag angenommen wird. Auch spielt die gesamte Geldsituation der Bundesrepublik Deutschland eine große Rolle. Es ist nicht klar, ob das Projekt überhaupt aufrecht erhalten bleibt. Demnach sollte der Antrag der CSU Ihrer Meinung nach zurückgestellt werden. Die aktuell gute Lage des Haushalts, kann sich schnell ändern.
MR Felix Wörle und MR Thomas Günther schließen sich der Aussage von MR Dr. Susanne Hippeli an. Die Gelder sollten den allgemeinen Rücklagen zugeführt werden. Es sollen keine zweckgebundenen Rücklagen gebildet werden.
MR Ingrid Hafner-Eicher und Ortssprecher Markus Böck befürworten die Infrastrukturrücklage.
MR Hubert Kraus fügt an, dass es sich bei dem Bahnhalt in Zusmarshausen um eine Jahrhundertchance handelt, welche viele Vorteile für Zusmarshausen bringt. Ob 400.000 € oder 500.000 € eingezahlt werden, ist am Ende nicht entscheidend.
MR Ben Matthes ist für Rücklagen, ob diese zweckgebunden sind oder nicht ist ihm egal.
MR Joachim Weldishofer fasst zusammen, dass der Marktgemeinderat mehrheitlich dafür ist Rücklagen zu bilden.
MR Stefan Vogg ist ebenfalls dafür Rücklagen zu bilden. Es muss für die Infrastruktur und die Folgekosten Geld angespart werden.