Sachvortrag:
MR Juraschek verliest nachfolgend den Antrag der SPD/Aktives Bürgerforum vom 19.01.2017 zur Einhaltung der Geschäftsordnung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Marktgemeinderates,
in Anbetracht, der zunehmenden Sitzungsdauern des Zusmarshauser Marktgemeinderates (MGR), die in aller Regel deutlich über 22:00 Uhr hinaus gehen und folglich klar im Gegensatz zur GeschO § 31 Satz 2 stehen, wird folgendes festgestellt:
Im Einklang mit § 21 Abs. 2 Satz 1 GeschO beginnen die MGR Sitzungen um 19:00 Uhr. Im Einklang mit § 31 Satz 2 GeschO enden die MGR Sitzungen um 22:00 Uhr. Hierbei wird explizit darauf hingewiesen, dass das Wort „sollen“ im allgemein anerkannten, juristischen Sprachgebrauch „müssen“ bedeutet und eben nicht „können“.
Als eklatantes Negativ-Beispiel sei die 45. MGR Sitzung am Donnerstag, den 17.11.2016 zu nennen. Dieser Mega-MGR-Sitzung wurde zusätzlich eine Sitzung des BUE vorgeschaltet, die bereits um 18:00 Uhr begann.
Um und nach 23:00 Uhr wurden in der immer noch andauernden öffentlichen MGR-Sitzung noch zu TOP 8 (Änderungen des Bebauungsplanes KiGa & Krippe) wichtige Änderungen und Beschlüsse gefasst, wohl wissend, dass die oftmals gut gefüllten TOP 10 & 11 (Verschiedenes u. Bekanntgaben) sowie der nichtöffentliche Sitzungsteil (TOP 14 Gewerbegebiet Wollbach), TOP 15 (Kanalsanierung u. Kanalunterhalt), TOP 16 (Ehrung bürgerschaftliches Engagement) sich ja erst daran noch anschließen.
In einer völlig unangemessenen Art wurden die genannten TOPs durchgehetzt; von sachgerechtem Umgang mit diesen wichtigen Themen konnte nicht mehr die Rede sein. Da die Sitzung über 00:30 Uhr hausgehen würde, wurden die TOPs 17 (Vorkaufsrechte), 18 (Grundstücksangelegenheiten) und 19 (Verschiedenes) plötzlich abgesetzt, so dass die MGR Sitzung um 00:32 Uhr endete.
Last-but-not-least sei angemerkt, dass viele MGR Mitglieder bereits einen langen Arbeitstag und oftmals auch noch zwischen Beruf und MGR Sitzung soziale Aktivitäten hinter sich haben.
Es wird deshalb folgendes beantragt:
a) Seitens des Ersten Bürgermeister (siehe § 22 Satz 1 GeschO) ist sicherzustellen, dass er die Tagesordnung so gestaltet und so vorbereitet, dass sie im Einklang mit der GeschO, innerhalb der verfügbaren Zeit von 19:00 – 22:00 Uhr auch abgearbeitet werden kann; somit ist auch eine Mehrung an Sitzungen unnötig.
b) Sollte sich dennoch, als Ausnahme, einmal zeigen, dass die Sitzungsdauer über 22:00 Uhr hinausgeht, so sind alle Tagesordnungspunkte, die über 23:00 Uhr hinausgehen abzusetzen und für die nächstfolgende MGR Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen.
c) Beantragt wird außerdem, dass vor MGR Sitzungen keine Ausschusssitzungen stattfinden.
d) Etwaig zusätzlich erforderliche MGR Sitzungen sind mit Terminvorschlag an die Mitglieder des MGR einzuleiten. Zusätzliche Sitzungen finden statt, wenn mindesten 16 Marktgemeinderäte (=75% aller 21 Abstimmungsberechtigten), vorab zur Ladung, einer solchen Sitzung zugestimmt haben.
Diskussionsverlauf:
MR Reitmayer merkt an, dass § 31 GeschO besagt, dass die Sitzungen nach Möglichkeit um 22:00 Uhr beendet sein sollen.
Bgm. Uhl nimmt den Antrag zur Kenntnis und schlägt vor, Redezeitbegrenzungen für jede Fraktion einzuführen.