Erweiterung der bestehenden ALDI Filiale, Melanderstraße 2, Fl.Nr. 600/40, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 24.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 24.01.2019 ö beschließend 3.2

Beschluss 1

Dem Antrag zur Erweiterung der bestehenden ALDI Filiale, Melanderstraße 2, Fl.Nr. 600/40, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Baugrenze darf in Richtung Süden durch den Erweiterungsbau mit der südwestlichen Gebäudeecke um 5,00 m und mit der südöstlichen Gebäudeecke um 6,50 m überschritten werden.

Die Verkaufsfläche darf  eine Grundfläche von 1.049 m² anstatt maximal 250 m² vorweisen.

Der Erweiterungsbau in Richtung Süden darf ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18° vorweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werbepylon darf plangemäß mit einer maximalen Höhe von 7,50 m errichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Beschluss 3

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 16:45 Uhr