Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Rothseestraße 5, Fl.Nr. 600/60, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 24.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 53. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 24.01.2019 ö 4.2

Beschluss

Dem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Rothseestraße 5, Fl.Nr. 600/60, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

  • Das Einfamilienhaus darf die Baugrenze in Richtung Nordosten um 1,00 m unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das LRA überschreiten.

  • Das Pultdach darf mit einer Dachneigung von 7° anstatt Minimum 15° ausgeführt werden.

  • Die Rohdecke des Erdgeschosses darf 47,5 cm, anstatt max. 30 cm, über der Oberkante der angrenzenden Erschließungsstraße liegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2019 16:45 Uhr