Sachvortrag:
In der Marktgemeinderatssitzung am 12.04.2018 wurde folgendes beschlossen:
Auf Grund des Ende 2018 auslaufenden Wasserrechts sind für die weiteren Planungen basierend auf der „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemeinsame Abwasseranlage“ des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult (Stand 14.03.2018) für den 1. Bauabschnitt (12.600 EW) und der Grundlagenermittlung (Stand 10.02.2017), entsprechende Planungsangebote einzuholen.
Bei dem 1. Bauabschnitt (12.600 EW) soll der 2. Bauabschnitt, ein späterer Anschluss für die Gemeinde Horgau (16.600 EW) gemäß der „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemeinsame Abwasseranlage“ des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult (Stand 14.03.2018) berücksichtigt werden.
In der Zwischenzeit wurde das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult für die Ingenieurbauwerke und die technische Ausrüstung für die LP 1-4 beauftragt.
Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl begrüßt zur Vorstellung des TOP Herrn … vom Ingenieurbüro Steinbacher Consult. Herr Kottmair ergreift das Wort und stellt anhand einer Präsentation den derzeitigen Sach- und Planungsstand vor.
Für MR Schwarz wurde mit 12.600 EW sehr knapp gerechnet, insbesondere im Hinblick auf einen etwaigen Zusammenschluss mit der Gemeinde Horgau.
Herr … erläutert diesbezüglich, dass die Planungen zunächst auf das zu reduzieren sind, was aus heutiger Sicht erkennbar ist.
Aufgaben einer Kläranlage seien zum einen nicht nur die Abwasserbeseitigung, sondern auch die Stabilisierung der anfallenden Schlämme, führt Herr … weiter aus. Noch besteht die Möglichkeit den Klärschlamm als Düngungsmittel in der Landwirtschaft zu verwenden, allerdings soll die bodenbezogenen Klärschlammverwertung in Bayern nach und nach verboten werden. Das Augenmerk sollte daher auch auf die Erweiterung der Reinigungskapazität durch ein 2. Belebungsbecken gelegt werden.
Zur Klärschlammentwässerung wurde in der vorgestellten Planung von sog. Schneckenpressen ausgegangen. MR Hubert Kraus weist darauf hin, dass die Schlammentwässerung zu einer Rückbelastung der Kläranlage führt. Um eine optimale Wirtschaftlichkeit zu erreichen, sollten im weiteren Planungsverlauf weitere Varianten für die Entwässerung, wie z.B. eine Zentrifuge, in Betracht gezogen werden. Für die Faulgasverwertung könnte auch eine Mikrogasturbine interessant sein.
Die Möglichkeit einer Mikrogasturbine würde durchaus bestehen, so Herr …. Allerdings sei der Wirkungsgrad geringer als bei einem Blockheizkraftwerk. Andererseits sei positiv, dass der Wartungsaufwand hier deutlich geringer ausfällt.
MR Reitmayer erkundigt sich, auf wie viele Jahre der Wirtschaftlichkeitsvergleich der Varianten 1 und 2 gerechnet wurde.
Herr … erläutert, dass der Projektkostenbarwert sich auf eine Nutzungsdauer von 40 Jahren bezieht, bei 3 % Zins und 1 % Kostensteigerung pro Jahr.
Für MR Hubert Kraus ist die Variante 1 zwingend der erste Schritt zur Erweiterung der Kläranlage.
Insbesondere die Kläranlage in Bad Abbach, die seit 2 – 3 Jahre als Pilotprojekt geführt wird, dient als wichtige Informationsquelle im Hinblick auf Erfahrungswerte, gibt Herr …
bekannt.
MR Richard Hegele kommt auf die vierte Reinigungsstufe zu sprechen. Die vierte Reinigungsstufe beschreibt einen zusätzlichen Verfahrensschritt in der Kläranlage, der zur weiteren Reinigung des behandelten Abwassers dient, beispielsweise der Elimination von Mikroschadstoffen (Arzneimittelwirkstoffe). Als Pilotanlage dient hier die Kläranlage Weißenburg, die erstmals in Bayern eine vierte Reinigungsstufe großtechnisch realisiert. Erste Ergebnisse sind demnächst zu erwarten. Wäre eine vierte Reinigungsstufe auch für Zusmarshausen denkbar? Erkundigt sich MR Richard Hegele.
Der vierte Reinigungsschritt würde erst am Ende des Reinigungsprozesses zum Tragen kommen. Eine Unterbringung bzw. Nachrüstung auf dem Gelände der Kläranlage Zusmarshausen wäre auch zu einem späteren Zeitpunkt problemlos möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt kommen die Überlegungen noch sehr früh, spätestens bei einem Zusammenschluss mit der Gemeinde Horgau sollten die Überlegungen noch einmal aufgenommen werden.