Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Doppelgarage, Bruno-Kusterer-Ring 43, Fl.Nr. 600/180, Gmkg. Zusmarshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 12.03.2019 ö beschließend 1.2

Beschluss

Dem Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Doppelgarage, Bruno-Kusterer-Ring 43, Fl.Nr. 600/180, Gmkg. Zusmarshausen, wird mit folgenden Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  • Die maximal zulässige Wandhöhe von 4,50 m darf um 0,47 m überschritten werden.

  • Die Abgrabungen im westlichen und südlichen Bereich des geplanten Hauses dürfen plangemäß vorgenommen werden.

  • Das Wohngebäude darf die Baugrenze in Richtung Süden um 1,00 m überschreiten. Die Garage darf die Baugrenze in Richtung Osten um 1,50 m überschreiten.

  • Die Dachneigung des Gebäudes darf 38 Grad anstatt 42-48 Grad betragen.

  • Der Dachüberstand des Gebäudes darf 110 cm anstatt max. 50 cm betragen.

  • Die geplante Rohdecke des Erdgeschosses darf 0,50 m anstatt max. 0,30 m über der angrenzenden Erschließungsstraße liegen.

Sollten weitere Befreiungen erforderlich sein, die auf den Plänen ersichtlich waren, kann dies auf dem Verwaltungsweg abgehandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.07.2019 10:45 Uhr