Kindergärten Beschlussfassung zur Umsetzung des x-Faktors in integrativen Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine, 16.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine (Markt Zusmarshausen) 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine 16.02.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Der Ausschuss für Kultur, Generationen und Vereine befürwortet grundsätzlich die Förderung von behinderten Kindern aus dem Markt Zusmarshausen in integrativen Kindertageseinrichtungen. Er stimmt deshalb zu, integrativen Kindertageseinrichtungen, die von behinderten Kindern des Marktes Zusmarshausen besucht werden, den erhöhten Gewichtungsfaktor 4,5+x grundsätzlich zu gewähren. Die Träger von Kindertageseinrichtungen haben vor Beginn (bis 31.12.) eines Bewilligungsjahres (01.01.) den erhöhten Gewichtungsfaktor gegenüber der Aufenthaltsgemeinde der betroffenen Kinder zu beantragen. Der entsprechende Eingliederungsbescheid und die Betriebserlaubnis müssen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2017 13:38 Uhr