Sachvortrag:
Der Haushaltsentwurf 2017 hat derzeit ein Haushaltsvolumen in Höhe von 32.408.100 €. Zum Vergleich, das Haushaltsvolumen 2016 betrug 22.525.000 €. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Baumaßnahmen mit einem Gesamtansatz von 12.424.500 € (Vorjahr: 4.163.000 €), den Breitbandausbau mit einem neu veranschlagten Ansatz von 1.700.000 € (Vorjahr: 450.000 €) und den Personalkosten in Höhe von 3.536.500 € (Vorjahr: 3.247.300 €) zurückzuführen. Die Deckung erfolgt zum Teil durch die Erhöhung der Ansätze für „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ auf 11.000.900 € (Vorjahr: 9.987.000 €), die Erhöhung der Ansätze „Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb“ auf 3.317.900 € (Vorjahr: 3.151.500 €) und der Erhöhung der Ansätze „Einnahmen aus dem Vermögenshaushalt“ auf 7.634.000 € (Vorjahr: 2.467.200 €).
In Folge dessen ist ein Fehlbetrag in Höhe von 9.847.500 € im Haushalt 2017 vorhanden. Bei der Finanzplanung 2018 beträgt der Fehlbetrag 1.552.300 €. Ab dem Jahr 2019 liegt ein Überschuss in Höhe von 1.597.600 € bzw. für das Jahr 2020 in Höhe von 963.400 € vor.
Die Jahresrechnung 2016 schließt, entgegen der im Haushalt 2016 veranschlagten Darlehensaufnahme in Höhe von 2.000.000 € und der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 4.303.500 €, mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.372.971,13 € ab. Somit beläuft sich der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2016 auf 7.121.530,39 €. Der Schuldenstand beläuft sich zum 31.12.2016 auf 1.843.677,30 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Fehlbetrag im Haushalt 2017 mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 5.867.500 € und einer Darlehensaufnahme in Höhe von 4.000.000 € gedeckt wird. Der Fehlbetrag in der Finanzplanung 2018 soll ebenfalls mit einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 299.800 € und einer Darlehensaufnahme in Höhe von 1.500.000 € gedeckt werden. Die jeweiligen Summen der genannten Beträge sind aufgrund der dazugehörigen Zins- und Tilgungszahlungen höher als die ursprünglichen Fehlbeträge. Hierdurch verringert sich der Überschuss für das Jahr 2019 auf 1.067.600 € und für das Jahr 2020 auf 358.400 €. Demgemäß stellen sich die Stände der allgemeinen Rücklage und der Schulden wie folgt dar:
Entwicklung der allgemeinen Rücklage 2017 - 2021:
Stand: 01.01.2017
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7.121.530,39 €
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+ Zuführung
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0,00 €
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- Entnahme
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5.867.500,00 €
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Stand: 01.01.2018
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1.254.030,39 €
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+ Zuführung
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0,00 €
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- Entnahme
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299.800,00 €
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Stand: 01.01.2019
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954.230,39 €
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+ Zuführung
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1.067.600,00 €
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- Entnahme
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0,00 €
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Stand: 01.01.2020
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2.021.830,39 €
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+ Zuführung
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358.400,00 €
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- Entnahme
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0,00 €
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Stand: 01.01.2021
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2.380.230,39 €
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Aus Sicht der Verwaltung ist, aufgrund des derzeitigen Negativzinssatzes, die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage einer Darlehensaufnahme vorzuziehen.
Entwicklung der Schulden 2017 - 2021:
Stand: 01.01.2017
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1.843.677,30 €
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+ Aufnahme
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4.000.000,00 €
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- Tilgung
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202.200,00 €
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Stand: 01.01.2018
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5.641.477,30 €
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+ Aufnahme
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1.500.000,00 €
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- Tilgung
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389.700,00 €
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Stand: 01.01.2019
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6.751.777,30 €
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+ Aufnahme
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0,00 €
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- Tilgung
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667.700,00 €
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Stand: 01.01.2020
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6.084.077,30 €
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+ Aufnahme
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0,00 €
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- Tilgung
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745.700,00 €
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Stand: 01.01.2021
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5.338.377,30 €
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Die Tilgung der beiden Darlehensaufnahmen ist innerhalb von zehn Jahren vorgesehen. Die Tilgungen belasten somit die Folgejahre entsprechend.
Alternativ bzw. zusätzlich ist zu überlegen, inwiefern Maßnahmen verschoben werden können und/oder Einsparungen erfolgen können.
Diskussionsverlauf:
Kämmerer … stellt den Sachvortrag vor. Weiter führt er aus, dass in der Vorbesprechung zur Marktgemeinderatssitzung am 23.03.2017 besprochen wurde, dass die Maßnahmen OD Vallried und Gewerbegebiet Wollbach um ein Jahr verschoben werden sollen. Des Weiteren sollen die Ansätze des Kindergartenneubaues für die Jahre 2017 und 2018 vertauscht werden.
Somit beträgt das Haushaltsvolumen 2017 27.658.100 €, 2018 26.053.300 €, 2019 22.000.100 € und 2020 19.497.700 €.
In Folge dessen ergibt sich ein Fehlbetrag für das Jahr 2017 in Höhe von 5.963.500 €. Bei der Finanzplanung 2018 beträgt der Fehlbetrag 5.418.200 €. Ab dem Jahr 2019 liegt ein Überschuss in Höhe von 1.579.500 € bzw. für das Jahr 2020 in Höhe von 963.400 € vor.
Die Deckung in 2017 soll laut der Vorbesprechung mit einer Darlehensaufnahme in Höhe von 2.000.000 € und einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe des restlichen Fehlbetrags erfolgen. Die Fehlbetragsdeckung in 2018 wurde nicht weiter diskutiert. Deshalb wurde hierfür eine Darlehensaufnahme in Höhe von 3.500.000 € und einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.055.700 € eingeplant. Die jeweiligen Summen der genannten Beträge sind aufgrund der dazugehörigen Zins- und Tilgungszahlungen höher als die ursprünglichen Fehlbeträge. Hierdurch verringert sich der Überschuss für das Jahr 2019 auf 1.149.500 € und für das Jahr 2020 auf 358.400 €.
Nachfolgend die sich hieraus ergebenden Stände der allgemeinen Rücklage und der Schulden:
Entwicklung der allgemeinen Rücklage 2017 - 2021:
Stand: 01.01.2017
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7.121.530,39 €
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+ Zuführung
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0,00 €
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- Entnahme
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3.973.500,00 €
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Stand: 01.01.2018
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3.148.030,39 €
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+ Zuführung
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0,00 €
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- Entnahme
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2.055.700,00 €
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Stand: 01.01.2019
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1.092.330,39 €
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+ Zuführung
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1.149.500,00 €
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- Entnahme
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0,00 €
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Stand: 01.01.2020
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2.241.830,39 €
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+ Zuführung
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358.400,00 €
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- Entnahme
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0,00 €
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Stand: 01.01.2021
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2.600.230,39 €
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Entwicklung der Schulden 2017 - 2021:
Stand: 01.01.2017
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1.843.677,30 €
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+ Aufnahme
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2.000.000,00 €
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- Tilgung
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202.200,00 €
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Stand: 01.01.2018
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3.641.477,30 €
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+ Aufnahme
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3.500.000,00 €
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- Tilgung
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289.700,00 €
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Stand: 01.01.2019
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6.851.777,30 €
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+ Aufnahme
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0,00 €
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- Tilgung
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567.700,00 €
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Stand: 01.01.2020
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6.284.077,30 €
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+ Aufnahme
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0,00 €
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- Tilgung
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745.700,00 €
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Stand: 01.01.2021
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5.538.377,30 €
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MR Hubert Kraus bedankt sich für die Haushalts- und Finanzplanung. Damit das Haushaltsvolumen geglättet, die Darlehensaufnahme und Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Haushaltsjahr 2017 entschärft werden konnten, wurden die oben genannten Maßnahmen in der Vorbesprechung verschoben. Hierbei wurde darauf geachtet, dass durch die Mittelverschiebung die Maßnahmen nicht in deren Umsetzung blockiert werden.
MR Johann Reitmayer führt als weiteren Änderungsvorschlag den Ansatz für den Retentionsausgleich im Bereich Innovationspark (Hhst. 1.6903.9580 - Neugestaltung Roth) in Höhe von 180.000 € auf. Bei dieser Maßnahme finden voraussichtlich nur die Planungen im Jahr 2017 statt. Die bauliche Umsetzung erfolgt nicht vor 2018. Nach seiner Auffassung kann deshalb der Ansatz in 2017 entsprechend verringert werden.
Des Weiteren geht MR Johann Reitmayer auf den Haushaltsabgleich der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung ein, gerade bei der Abwasserentsorgung ist der Haushaltsabgleich über viele Jahre hinweg negativ. Deshalb muss die Beitrags- und Gebührenkalkulation dringend überarbeitet werden. Ferner soll die Abschreibung und Verzinsung der kostenrechnenden Einrichtungen in der Finanzplanung nochmals überdacht werden. Nach seiner Auffassung sind hier die Investitionen des Vermögenshaushalts nicht enthalten, so dass sich der o. g. negative Abgleich in der Finanzplanung nochmals erhöht.
Kämmerer …. stimmt dem grundsätzlich zu. Weiter führt er aus, dass der Abgleich nicht über den Haushalt erfolgen kann sondern über die Kalkulation erfolgen muss. Der Abgleich im Haushalt kann nur als grobe Richtung dienen.
Geschäftsleiter … geht an dieser Stelle noch kurz auf die überörtliche Prüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ein, welche sich u. a. auch mit diesem Thema befasst.
MR Ingrid Hafner-Eichner bittet den Ansatz in der Finanzplanung für die Kindergartensanierung Zusmarshausen (Hhst. 1.4648.9401) nochmals zu überdenken. Nachdem hier ein Ansatz für die Konzepterstellung bzw. Planung vorgesehen ist, sollte hier auch in der Finanzplanung ein Ansatz für die bauliche Umsetzung eingeplant werden.
BGM Bernhard Uhl führt aus, dass es sich hierbei „nur“ um die Finanzplanung handelt, welche keine unmittelbare Auswirkung auf das Haushaltsjahr 2017 hat. Diese stellt lediglich eine Momentaufnahme dar und wird sich entsprechend verändern. Die Bitte wird intern nochmals diskutiert.
MR Jürgen Winkler äußert, dass ihm die Entwicklung der Zahlen Sorge bereitet. Hier sollte in Zukunft vermehrt darauf geachtet werden.
MR Thomas Günther gibt zu bedenken, dass auch bei den Anträgen der Fraktionen über die Finanzierung nachgedacht werden sollte.
BGM Bernhard Uhl erwidert, dass für eine Entwicklung auch investiert werden muss. Dies passiert derzeit im Markt. Zu bedenken ist auch, gerade in Hinblick auf die Gewerbegebiete, dass Firmen sich entsprechend weiterentwickeln wollen bzw. müssen. Wenn die Weiterentwicklung aufgrund von nicht ausreichenden Flächen verwehrt wird, werden sich die Firmen zwangsläufig andere Standorte, u. a. auch außerhalb von Zusmarshausen, suchen.
MR Walter Aumann stimmt dem zu, die grundsätzliche Richtung des Marktes stimmt.
MR Alfred Hegele hinterfragt die in der Finanzplanung genannten Gewerbesteuereinnahmen. Er gibt zu bedenken, dass die großen Gewerbetriebe in Zusmarshausen hohe Investitionen planen und diese in der Folge abschreiben werden, was voraussichtlich zu einer niedrigeren Gewerbeteuer führen wird.
Kämmerer … stimmt dem grundsätzlich zu. Er führt aus, dass durch die hohen Investitionen der Gewerbebetriebe aber auch deren Produktion erweitert wird und so theoretisch mehr Produkte verkauft werden können. In Folge dessen wurde mit einer gleichbleibenden Gewerbesteuer gerechnet.
MR Christian Weldishofer frägt nach, ob es nicht Sinnvoll wäre, sich die derzeit niedrigen Zinsen langfristig zu sichern.
Kämmerer … erwidert, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen gibt. Der Ausgleich des Haushalts 2017 und der Finanzplanung 2018 erfolgte unter dem Gesichtspunkt, dass derzeit von den Banken Negativzinsen auf vorhandenes Kapital erhoben werden und die benötigten Darlehen den Haushalt nicht langfristig belasten bzw. einschränken (Zeitraum <= 10 Jahre).
Ferner bittet Kämmerer …, dass bis spätestens zur nächsten MGR-Sitzung am 06.04.2017 die restlichen Änderungswünsche / -vorschläge mitgeteilt werden sollen. Hintergrund ist, dass zu der vorgesehenen Verabschiedung am 11.05.2017 noch die kompletten Anlagen zum Haushalt erstellt werden müssen.