Regionalplan der Region Augsburg (9), Erste Änderung - Fachkapitel B IV 2.4.2 "Nutzung der Windenergie" Information und Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Marktgemeinderates, 22.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Zusmarshausen) 55. Sitzung des Marktgemeinderates 22.06.2017 ö 5

Beschluss

Mit dem Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ des Regionalplanes Augsburg in der Entwurfsfassung vom 02.03.2017 besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Kurzbericht

Sachvortrag:
Der Regionale Planungsverband Augsburg teilt mit, dass der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Augsburg den Entwurf zur Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ des Regionalplanes Augsburg beschlossen und die Geschäftsstelle des Planungsverbandes beauftragt hat, das Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG einzuleiten.

Die dem Markt Zusmarshausen übermittelte E-Mail der Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde wurde den Marktgemeinderäten per E-Mail zugeschickt. Dort aufgeführt ist der Link unter welchem die eingestellten Unterlagen aufgerufen werden konnten. Die Verwaltung hätte den Marktgemeinderäten gerne die dort eingestellten Unterlagen ausgedruckt und den Marktgemeinderäten zur Arbeitserleichterung ebenfalls mit gleicher Mail zugesendet. Allerdings ist der Umfang der Unterlagen zu groß, um noch als eine (1) Mail versendet werden zu können.
Auf Anfrage wurde dem Markt Zusmarshausen Fristverlängerung für die Stellungnahme bis 26.06.2017 gewährt.


Diskussionsverlauf:
Bgm. Uhl informiert, dass der Regionale Planungsverband ein Vorranggebiet für Windenergie im Bereich Zusmarshausen ausgewiesen hat. Der Vorteil besteht darin, dass zukünftig Windanlagen nur noch in den dafür vorgesehenen Vorranggebieten errichtet werden dürfen.

Datenstand vom 25.07.2017 09:24 Uhr