Sachvortrag
Die Kommunale Bedarfsplanung 2019/2020 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine am 26.02.2019 vorgestellt. Verschiedene Lösungsvorschläge und die entsprechende Stellungnahme des Landratsamtes Augsburg wurden in einer PowerPointPräsentation dargestellt. Der Ausschuss hat der Bedarfsplanung per Beschluss zugestimmt. Sowohl Bedarfsplanung als auch die Präsentation hat der MGR über das Ratsinformationssystem erhalten.
Zur Erstellung der Kommunalen Bedarfsplanung 2019/2020 wurden die Anmeldezahlen für das Kindergartenjahr 2019/2020 sowie die Geburtenzahlen herangezogen. Frühzeitige Anmeldungen durch die Eltern erleichtern die Planung. Deshalb wurden die Anmeldungen bereits im Zeitraum vom 08.01.2019 bis 17.01.2019 in den Kindergärten entgegen genommen.
Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ergibt sich folgende Situation:
In der Krippe Gabelbach sind im Jahr 2019/2020 ausreichend Krippenplätze vorhanden.
In der Krippe Zusmarshausen fehlen insgesamt 7 Plätze.
Im Kindergarten Wörleschwang sind noch 4 Plätze frei.
Im Kindergarten Streitheim sind unter Berücksichtigung der unter 3-jährigen Kinder (je 2 Plätze), der I-Kinder (je 2 Plätze) und der auswärtigen Kinder alle Plätze im Jahr 2019/2020 belegt. Erst im Laufe des Kindergartenjahres wäre wieder eine Aufnahme von weiteren Kindern möglich, wenn die unter 3-jährigen nur noch 1 Platz belegen.
Im Kindergarten Gabelbach fällt zum 31.08.2019 die Schmetterlingsgruppe weg (12 Plätze). Unter Berücksichtigung der Neuanmeldungen und der Wechselkinder aus der Krippe sind hier 16 Plätze zu wenig vorhanden. Bei einer Zusammenlegung der Schmetterlingsgruppe und Igelgruppe könnten zwar bisher betreuten Kinder aus dem Bestand 2018/2019 weiter im Kindergarten Gabelbach verbleiben, allerdings können weder die 6 Wechselkinder aus der Krippe noch jegliche Neuanmeldungen berücksichtigt werden.
Im Kindergarten Zusmarshausen sind unter Berücksichtigung aller unter 3-jährigen Kinder (je 2 Plätze) und eines I-Kindes (je 2 Plätze) im Jahresdurchschnitt 2 Plätze zu wenig vorhanden. Bei der vorläufigen Belegungsplanung wurden Krippenkinder, die erst im Herbst 2019 in den Kindergarten wechseln würden bereits zum 01.09.2019 im Kindergarten berücksichtigt, um in der Krippe Kapazitäten freizugeben. Krippenkinder, die in der Zeit von 01.05.2020 bis 31.08.2020 von der Krippe in den Kindergarten wechseln würden, sollten die Krippe bis zum Ende des Kindergartenjahres weiter besuchen, um nicht sowohl in Krippe als auch Kindergarten Plätze zu belegen. Es wurde also bereits versucht, die Plätze möglichst wirtschaftlich zu belegen.
Bei den vorgelegten Zahlen sind keine Zuzüge während des Jahres berücksichtigt. Es muss evtl. noch mit Vorschulindern gerechnet werden, die aufgrund des neuen sog. „Schulkorridors“ erst ein Jahr später zur Schule gehen werden. Auch muss evtl. mit weiteren Anmeldungen bzw. Erhöhungen der Buchungszeit aufgrund des ab 01.04.2019 eingeführten Beitragszuschusses für alle Kindergartenjahre gerechnet werden. Da auch ein Beitragszuschuss für Krippenkinder geplant ist, könnten bei Inkrafttreten einer entsprechenden neuen Regelung auch hier noch weitere Anmeldungen erfolgen. Zu bedenken ist auch, dass evtl. noch weitere Einzelintegrationen berücksichtigt werden müssen/sollten.
Bei einem Ortstermin am 13.02.2019 wurden verschiedene Lösungsansätze mit dem Landratsamt Augsburg (Frau Winkler) besprochen. Mit Mail vom 20.02.2019 hat Frau Winkler die Stellungnahme des Landratsamts Augsburg dargelegt.
Kindergarten Gabelbach
Der ursprünglich geplante Lösungsansatz „Umwandlung der Krippe in Kindergartengruppe“ ist aufgrund der Entwicklung der Anmeldungen in der Krippe Gabelbach während des laufenden Kindergartenjahrs sowie der hohen Anmeldzahlen in Kindergarten und Krippe Zusmarshausen kaum umsetzbar.
Deshalb wurde beim Landratsamt Augsburg wegen einer weiteren Verlängerung für die Schmetterlingsgruppe mit einer Erhöhung der Plätze von 12 auf 15 angefragt. Das Landratsamt Augsburg kann sich hier eine Weiterführung bis max. 31.08.2020 mit max. 12 Plätzen vorstellen. Allerdings wird ein Beschluss für eine Anschlussplanung gefordert, der Lösungen ab 01.09.2020 berücksichtigt.
Kindergarten und Krippe Zusmarshausen
Ausnahmegenehmigung für Belegung der Kindergartengruppen mit 25 + 2 Plätzen
Diese Ausnahmegenehmigung wird befristet für ein Jahr in Aussicht gestellt.
Ein Beschluss für eine Anschlussplanung wird gefordert.
Aufstellung eines Containers neben der neuen Kita
Eine Genehmigung hierfür wird befristet in Aussicht gestellt. Eine befristete Nutzung ist denkbar für eine Krippengruppe und eine Kindergartengruppe unter Berücksichtigung der Bereitstellung der erforderlichen Räume und Auflagen.
Ein Beschluss für eine Anschlussplanung wird gefordert.
Nutzung von Räumen im bisherigen Kindergartengebäude, Wertinger Str. 16
Eine Genehmigung hierfür wird befristet in Aussicht gestellt. Eine befristete Nutzung ist denkbar für eine Krippengruppe (12 Plätze) und eine Kindergartengruppe (25 Plätze) unter Berücksichtigung der Bereitstellung der erforderlichen Räume und Auflagen.
Ein Beschluss für eine Anschlussplanung wird gefordert.
Bauliche Aufstockung der neuen Kita, Holzappelstr. 8
Eine Genehmigung hierfür wird befristet in Aussicht gestellt.
Die Chancen und Herausforderungen einer so großen Einrichtung sollten allerdings bedacht werden.
Im Laufe der Diskussion während der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Generationen und Vereine wurde von GL Walter Stöckle die Idee eines zentralen Krippenhauses im Kernort Zusmarshausen geäußert.
Ein Ausblick auf das Kindergartenjahr 2020/2021 ergibt folgendes Bild:
Die Geburtenzahlen (2017: 57 Kinder) und die Zahlen zu den voraussichtlich ausscheidenden Vorschulkindern zeigen, dass sich für das Kindergartenjahr 2020/2021 die Situation möglicherweise wieder etwas entspannt.
Allerdings zeigt die Übersicht auch, dass im Jahr 2018 wieder sehr viele Kinder geboren wurden (68 Kinder), die im Kindergartenjahr 2021/2022 einen Kindergartenplatz benötigen werden.
Der Krippenbereich ist leider kaum plan- bzw. absehbar.
In Anbetracht der Geburtenzahlen 2018 und der Forderung des Landratsamtes Augsburg nach Anschlusslösungen sollte bereits frühzeitig über Lösungsansätze für das Kindergartenjahr 2021/2022 nachgedacht werden.
Als weitere Lösungsmöglichkeit für die Situation im Kindergarten Zusmarshausen im Kindergartenjahr 2019/2020 regten MR Ingrid Hafner-Eichner und MR Walter Aumann bei einem Gespräch mit GL Walter Stöckle am 01.03.2019 an, zwei Räume im Untergeschoss (bisher: Schlafraum für Kindergartenkinder und Lernwerkstatt) der neuen Kindertagesstätte übergangsweise für eine Krippengruppe zu nutzen und die Kindergartengruppen jeweils um 2 Plätze (25 + 2) aufzustocken. Mit Mail vom 01.03.2019 wurde das Landratsamt Augsburg hierzu um Stellungnahme gebeten. Das Landratsamt Augsburg hat am 08.03.2019 telefonisch mitgeteilt, dass eine Krippengruppe mit max. 10 Plätzen im Untergeschoss eingerichtet werden kann und zwar übergangsweise für ein Kindergartenjahr. Hierzu sind noch die entsprechenden Rahmenbedingungen zu erfüllen (Toiletten, Belichtung, Brandschutz, Wickelmöglichkeiten, Anpassung der Konzeption etc.).
Das Personal des Kindergartens Zusmarshausen hat sich mit nachfolgender Stellungnahme an den Personalrat gewandt. Dieser unterstützt die Argumentation vollumfänglich und bittet den Marktgemeinderat ebenfalls um eine wohlwollende Entscheidung im Sinne des Personals KITA ZUS.
Frau … als Kindergartenleitung verliest folgende Stellungnahme:
Stellungnahme des Personals zur geplanten Unterbringung einer zusätzlichen Gruppe im Keller des Neubaus
Um den zusätzlichen Bedarf an Kitaplätzen zu decken, wurden im KGV-Ausschuss am 26.02.19 verschiedene Optionen überlegt: Zur Sprache kamen die Verlängerung der Schmetterlingsgruppe in Gabelbach, ein Anbau in Wörleschwang, die Aufstockung des Neubaus, die Unterbringung von zwei Gruppen in einem Container neben dem Neubau oder die Aktivierung des Altbaus mit zwei Gruppen.
Nun wurde im Nachhinein ein Vorschlag von MR Frau Hafner-Eichner und MR Herr Aumann im Rahmen eines Gesprächs im Rathaus eingebracht, der die Unterbringung im Untergeschoß des Neubaus vorsieht.
Als Leiterin habe ich die Thematik mit meinem Team in der letzten Teamsitzung besprochen. Wir waren uns dabei einig, dass diese Lösung für uns keine akzeptable Option ist und möchten dies hier begründen:
- Die Nutzung der „Fachräume“ ist Hauptbestandteil und Basis unserer konzeptionellen Arbeit, da unsere Gruppenräume nur in der Mindestgröße, also am unteren Limit liegen und keine weiteren Nebenräume vorhanden sind. Siehe auch unsere Konzeption: „Unser Konzept der verschiedenen Räume“.
- Eine qualitativ gute Arbeit ist – beschränkt auf Gruppenraum und Flur -nicht umzusetzen, weil die konzentrierte Arbeit in Kleingruppen nicht mehr möglich wäre. Der Bildungsauftrag könnte nicht angemessen umgesetzt werden. Die Anforderungen des Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) können nicht erfüllt werden – und unsere Ansprüche an gute Arbeit auch nicht.
- Die Arbeit in vollen Gruppen ist für Personal und Kinder in unseren kleinen Gruppenräumen belastend. Man muss auch wissen, dass wir bei unserer Einrichtungsgröße selbstverständlich viele Kinder mit erhöhtem Förderbedarf im Haus haben, die in anderen Einrichtungen einen I-Status hätten. Weil es bei unseren Anmeldezahlen nie möglich war, in die professionelle I-Arbeit einzusteigen, laufen diese Kinder einfach mit. Das ist bei übervollen Gruppen nicht mehr zumutbar – für Kinder und Personal. Bedürfnisorientiertes Arbeiten ist nicht mehr möglich.
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen gehen unter.
- Eine deutlich erhöhte Arbeitsbelastung steigert den Stresslevel und führt zu psychischer und physischer Überforderung. Dadurch steigt die Anfälligkeit für Krankheiten bei den Mitarbeitern.
- Das Team kann den eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden. Jedes zusätzliche Kind bedeutet weniger Zeit für den Einzelnen. Die schriftlichen Vorbereitungen für 27 Kinder sind nicht zu stemmen (Beobachtungsbögen / schriftliche Vorbereitung von Entwicklungs- und Elterngesprächen, Portfolioarbeit, Lerngeschichten ect.). Auch die täglichen Tür- und Angelgespräche und die persönliche Beziehung zu den Familien würde leiden.
- Die Gruppenräume, Tische, Stühle und Garderoben sind für 25 Kinder ausgelegt. Das bedeutet, dass die Kinder sich Plätze teilen müssten und zusätzliches Mobiliar in die Gruppenräume muss. Wenn Kinder sich beengt fühlen, reagieren manche mit Aggression. Auffälligkeiten im Verhalten nehmen nachweislich mit der Anzahl der Kinder zu. (siehe auch Studien zum Beißverhalten unter Kindern). Um sich wohl und geborgen zu fühlen, braucht jedes Kind seinen Platz.
- Der Schlafraum für die Kindergartenkinder würde wegfallen. Einen ganzen Tag ohne Mittagschlaf schaffen viele der Kleinen noch nicht.
- Wir essen bereits jetzt in drei Schichten, weil nicht alle Essenskinder gleichzeitig essen können. Dies wird bei den Elternbefragungen jetzt schon bemängelt, weil die erste Gruppe zu früh isst. Noch mehr Kinder sind logistisch nicht zu versorgen.
- Ein Team von 25 Mitarbeitern braucht einen Raum zum Rückzug in der Mittagspause, der dann nicht mehr gegeben wäre. Das Betriebsklima wird sich in einem vollen Gebäude ohne Pausenraum verschlechtern. Die Weiterentwicklung in Teamsitzungen und Workshops im Personalraum wäre wieder hinfällig.
- Das Parkplatzproblem würde sich zuspitzen.
- Das „Auffüllen“ der Gruppen zieht eine Überlastung der Mitarbeiter nach sich. Überforderte Mitarbeiter orientieren sich anderweitig und eine hohe Fluktuation belastet Kinder, Eltern und Kollegen.
- Unser Garten ist nicht für so viele Kinder ausgelegt.
- Unser Haus ist zurzeit in der Lage, qualitativ gut zu arbeiten, und das soll auch so bleiben. Wir möchten kein vollgestopftes Haus und die Qualität auf Kosten der Quantität opfern. Wir möchten keine Rückschritte machen, z.B. die Krippe wieder mit Treppenaufgang, kein eigener Sanitär- und Wickelbereich, kein eigener Speisebereich usw.
Für uns ist die Schaffung einer Kindergarten- und Krippengruppe im Altbau die bessere Lösung:
- Alle Kitagruppen im Markt wären entlastet und wir könnten in allen Gruppen auf hohem Niveau arbeiten.
- Die Lage würde sich insgesamt für ganz Zusmarshausen entspannen,
- auch für Zuzüge unter dem Jahr.
- Wir könnten unsere Arbeit mit einem I-Kind professionell und kindgerecht in einer verkleinerten Gruppe umsetzen.
- Neue Eltern, die einen Kitaplatz brauchen, werden sich auch mit dieser Lösung arrangieren, bis eine neue Lösung umgesetzt wird.
- Geschwisterkinder und bestehende Krippenkinder könnten alle im Neubau untergebracht werden, damit keiner aus dem Neubau zurück in den Altbau geschickt werden muss.
- Wenn nur Neuanmeldungen in den Altbau aufgenommen werden, haben diese Eltern auch keinen Vergleich.
- Gerade die bestehenden Eltern wären unzufrieden, wenn wir den Keller belegen und alle Gruppen übervoll sind – für Alle gibt es keine optimale Lösung, aber mit einem übervollen Neubau verärgern wir alle Bestandseltern – immerhin über 100 Eltern – und im Gegenzug wären „nur“ die betroffenen neuen Eltern enttäuscht. Wir dürfen selbstverständlich nicht den Fehler machen, und bestehende Eltern zurück in den Altbau schicken.
- Die Sanierungsarbeiten im Altbau könnten teilweise parallel laufen, damit eine Verzögerung für den Hort minimiert wird. Einzelne Gewerke könnten vielleicht schon im Vorfeld begonnen - und die Zeit bis September genutzt werden.
- Das neue Haus ist ein Aushängeschild für den Markt Zusmarshausen. Es kommen viele Besucher, um unsere Kita zu bewundern. Wenn wir jetzt den Fehler machen, und Quantität über Qualität stellen, hat das sehr negative Auswirkungen auf den gesamten Ruf des Hauses. Zurzeit gewinnen wir neues Personal, weil unser Haus mit guten Arbeitsbedingungen punkten kann. Dieser Glanz wäre dann verloren. Wir würden von einer Bildungseinrichtung auf hohem Niveau zu einer Aufbewahrungsstätte sinken. Das kann keiner wollen, der Verständnis für unsere bildungspolitische Verantwortung hat. Wir haben natürlich die Bedürfnisse der Kinder im Blick und wünschen uns eine Lösung zum Wohl der Kinder.
Zusmarshausen, den 13.03.19 …
Diskussionsverlauf:
GL … erläutert zusätzlich zu den im Sachvortrag genannten möglichen Anschlussplanungen, dass ein Anbau in Wörleschwang denkbar wäre. Eine Erweiterung der Einrichtung in Gabelbach ist aus Denkmalschutzgründen nur sehr schwer realisierbar. Ebenso ist eine Erweiterung im Kindergarten Streitheim schwierig. Erweiterungspotential – wo auch immer - gibt es im Kernort Zusmarshausen.
Er stellt anhand einer Tabelle die Geburtenentwicklung gegenüber, die bei der Beantragung der neuen Kindertagesstätte zugrunde lagen sowie die derzeit aktuellen Zahlen, die sich aufgrund von Zuzügen deutlich nach oben unterscheiden.
Er erinnert nochmal ausdrücklich an den Grundsatzbeschluss, den der MGR zur Sanierung des ehem. Kindergartengebäudes in der Wertinger Straße für die Schulkindbetreuung gefasst hat.
Zu bedenken sei auch, dass für Kinder ab den 3. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und für Kinder ab dem 1. Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz oder einen Tagespflegeplatz besteht.
Bgm Uhl schlägt, vor der Kindergartenleiterin … sowie der Mitarbeiterin … das Wort zu erteilen.
Kindergartenleitern .. nimmt aus pädagogischer Sicht Stellung zu den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten für das Kindergartenjahr 2019/2020 und erläutert nochmal kurz die Basis des Konzepts für die neue Kindertagesstätte (siehe Sachvortrag).
Mitarbeiterin … nimmt zu den verschiedenen Lösungsmöglichkeiten für das Kindergartenjahr 2019/2020 im Namen und aus Sicht des Personals Stellung..
Beide Mitarbeiterinnen sprechen sich gegen eine Aufstockung der Platzzahl im neuen Kita-Gebäude und für eine Übergangslösung im ehem. Gebäude an der Wertinger Straße aus.
In einer lebhaften, ausführlichen und emotional geführten Diskussion, bei der die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungsansätze zur Sprache kommen, spricht sich die Mehrheit des Gremiums für eine zusätzliche Krippengruppe und eine Kindergartengruppe in den Anbauräumen des ehem. Kindergartens in der Wertinger Straße aus.
Die neue Kindertagesstätte sollte so arbeiten können, wie es die Planungen und die Konzeption vorsehen. Mit der Übergangslösung im ehem. Kindergartengebäude würde ein Zeitfenster geschaffen, in dem man für die weiteren Kindergartenjahre eine tragbare Lösung im ganzen Markt Zusmarshausen finden könne, auch wenn die Vollbelegung voraussichtlich mehr als ein Jahr bestehen könnte. Das Gremium ist sich einig, dass dauerhafte Lösungen nötig seien und nicht ständig mit Übergangslösungen gearbeitet werden soll.
MR Juraschek weist darauf hin, dass er schon bei der Planung des neuen Kindergartens ausgeführt hatte, dass dieser zu klein sei. Die teils lobenden, aber auch die kritisierenden Ausführungen der Kindergartenleitung, wie z.B. dass die Garderoben zu klein seien und die Gruppenräume sich gerade als ausreichend erweisen, werde von ihm unterstützt.
Zudem zeigte es sich laut Kindergartenleitung, dass die vorgesehene Gruppen-Auslastung des Personals mit 25 Kindern bereits jetzt bei einem realen Mittelwert in Höhe von 27 Kindern, aufgrund von Urlauben, Ausfallzeiten usw. liegt. Er ist der Ansicht, dass sich deswegen der neue Kindergarten nicht für eine weitere Erhöhung der Auslastung eignen würde.
Es werden zusätzliche Räume und zusätzliches Personal benötigt. Als Übergangslösung ist es ggf. denkbar, den alten Kindergarten teilweise zu reaktivieren und anzupassen, solange bis die Kindergärten in Wörleschwang und Gabelbach geeignet ausgebaut sind.
Diese Engpass-Situation darf nicht zu Lasten des Personals und des geplanten Hortes gehen.
Großes Lob spricht MR Hubert Kraus für den Einsatz und das Engagement der Mitarbeiterinnen des Kindergartens Zusmarshausen und deren Stellungnahme sowohl aus pädagogischer als auch personeller Sicht. Er stellt sich allerdings die Frage, ob zwei Kinder mehr in einer Kindergartengruppe tatsächlich so sehr ins Gewicht fallen. Beiden Stellungnahmen entnimmt er einen enormen Qualitätsverlust der Arbeit am Kind, sollte die Aufstockung im neuen Kita-Gebäude als Lösung angestrebt werden. Er ist deshalb trotz seiner Anfrage der Ansicht, dass eine Lösung gefunden wird, die auch von den Mitarbeitern getragen wird.
GL … erläutert auf Nachfragen, dass die beiden Gruppen im ehem. Kindergartengebäude an der Wertinger Straße als Außenstelle der Kindertagesstätte „ZUS – Zwischen Wald und See“ geführt werden kann und dass … hier die Gesamtleitung erhält. Das Landratsamt Augsburg legt allerdings Wert darauf, dass in der Außenstelle eine zusätzliche stellvertretende Leitung benannt wird, die als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Wie der Stellungnahme von Frau … zu entnehmen ist, ist ein Teil des Stammpersonals durchaus bereit, in den beiden Übergangsgruppen zu arbeiten.
Auf Nachfrage aus dem Rat erläutert GL … die denkbare Nutzung sowie die Abgrenzung zwischen Altbau und Anbau des ehem. Kindergartengebäudes anhand eines Planes. Er erklärt, dass angedacht ist, den Anbau (zwei Gruppenräume, Mehrzweckhalle, WC) komplett zu nutzen und einen Teil des Altbaus im EG mit einzubeziehen (Personalraum, Büro, Küche, Flur bis zur Durchgangstüre).
Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung erstellt, bei der das neu geltende Summenraumprogramm berücksichtigt wird. Anschließend muss ein Förderantrag gestellt werden, so dass die Planungsphase für die Umbauarbeiten zum Hort voraussichtlich bis Ende 2019 beanspruchen wird und vermutlich erst im März 2020 mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden kann.
MR und Kindergartenbeauftragte Ingrid Hafner-Eichner schätzt die Situation im Kindergartenjahr 2019/2020 anders als ihre Vorredner ein: es ist dringend eine langfristige Lösung für den Kindergarten Gabelbach nötig und im Grunde genommen ist nur eine weitere Krippengruppe im Kindergarten Zusmarshausen zum 01.09.2019 nötig, nicht mehr!
Sie ist der Ansicht, dass eine Unterbringung dieser Krippengruppe im UG der neuen Kindertagesstätte und eine Aufstockung der Kindergartengruppen um jeweils zwei Plätze zumutbar ist und von den betroffenen Eltern eher akzeptiert wird als eine Übergangslösung im ehem. Kindergartengebäude. Auch kann sie sich nicht vorstellen, dass die Einrichtung der beiden Gruppen bis zum 01.09.2019 realisierbar ist und weist eindringlich auf die baulichen und technischen Mängel hin, die eine weitere Nutzung für sie undenkbar machen. Sie möchte deshalb den Antrag auf Vertragung der Entscheidung und die Anberaumung eines Ortstermins stellen, um alle Einrichtungen, insbesondere das ehem. Kindergartengebäude, zu besichtigen.
Bgm Bernhard Uhl weist auf die Dringlichkeit einer zeitnahen Entscheidung hin, da ansonsten der Einzugstermin zum 01.09.2019 tatsächlich nicht eingehalten werden kann. Auch weitere Mitglieder des MGR versprechen sich von einem Ortstermin keine neuen Erkenntnisse und drängen ebenfalls auf eine Entscheidung zum Kindergartenjahr 2019/2020 bei der heutigen Sitzung.
MR Ingrid Hafner-Eichner zieht daraufhin ihren Antrag auf Vertragung und Anberaumung eines Ortstermins im Laufe der weiteren Diskussion zurück.
Auch MR Joachim Weldishofer merkt kritisch an, dass bei der Planung der neuen Kita die Mängel im ehem. Gebäude als eine Entscheidungsgrundlage für einen Neubau dienten. Er wundert sich, dass das ehem. Kindergartengebäude jetzt wieder leicht nutzbar gemacht werden kann.
Auch er hat - wie einige andere Räte auch - Bedenken, dass ein Umbau parallel zum Kinder- und Krippenbetrieb so einfach zu bewerkstelligen sei.
MR Wolfgang Neff ist der Ansicht, dass die baulichen Mängel sich auf den Altbau beschränken und der Anbau durchaus für die Unterbringung von Kinder geeignet ist. Er sieht Probleme eher im Auswahlverfahren, welche Kinder dort untergebracht werden sollen.
Dem schließt sich MR Ingrid Hafner-Eichner uneingeschränkt an.
Auf die Frage von MR Joachim Weldishofer, ob es nicht sinnvoll wäre, dann alle Krippengruppen gemeinsam im ehem. Kindergartengebäude unterzubringen erläutert Leiterin Alexandra Rößner dass hier die nötige Anzahl von Schlafräumen für dann drei Krippengruppen nicht vorhanden sei.
MR Walter Aumann gibt ganz klar zu, dass er sich nicht hätte vorstellen können, dass nach Bezug des Neubaus vor nicht einmal vier Monaten bereits wieder ein Engpass herrscht. Auch er kann sich nur schwer die Wiederaufnahme des Kindergartenbetriebs im ehem. Gebäude vorstellen. Allerdings hat ihn sowohl die Stellungnahme der Kindergartenleitung als auch des Personals beeindruckt. Auch aus seiner persönlichen Erfahrung heraus sieht er den dringenden Bedarf an der Umsetzung der Integration von behinderten Kindern.
Äußerst wichtig ist ihm, dass alle Übergangslösungen auch Zwischenlösungen bleiben und dass auf keinen Fall die Planungen für den Hort darunter leiden dürfen. Er drängt deshalb auf die Nennung von konkreten Zeitvorgaben für die jeweiligen Umsetzungen und die Einstellung von Mitteln in den Haushalt.
Einigkeit herrscht im gesamten Gremium darüber, dass an dem Grundsatzbeschluss zur Schulkindbetreuung unbedingt festgehalten werden muss.
Nachdem die Zuhörerin … gerne einen Lösungsvorschlag unterbreiten möchte, erteilt ihr das Gremium das Wort. Frau …regt an, über die Einrichtung eines Waldkindergartens bzw. einer Waldgruppe nachzudenken. Dies ist ihrer Ansicht nach eine kostengünstige und einfache Lösung, da nur ein Platz im Wald sowie ein Tipi oder Bauwagen. Der Betreuungsschlüssel bei dieser alternativen pädagogischen Ausrichtung ist der gleiche wie bei einer klassischen Einrichtung.
Dazu möchte sich die Kindergartenmitarbeiterin … äußern. Auch ihr erteilt das Gremium das Wort. Sie berichtet, dass sie bereits in einer Waldkindergartengruppe gearbeitet hat und dass die Auflagen doch sehr viel strenger seien. So ist beispielsweise ein Ausweichraum bei schlechtem Wetter oder stärkerem Wind erforderlich.
Kindergartenleiterin …
ergänzt dazu, dass die Umsetzung einer Waldgruppe im Krippenbereich äußerst schwierig sei.